Darf man Sex ab 11 haben?

8 Antworten

Darf man Sex ab 11 haben?

Ja.

Sex ist (natürlich) in keinem Alter verboten. Gesetzlich beschränkt ist nur, wer mit wem Sex haben darf: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Und dafür gibt es das "Schutzalter": Menschen jenseits des Schutzalters dürfen keinen Sex mit Menschen innerhalb des Schutzalters haben (zumindest grundsätzlich - üblicherweise gibt es um die Schutzaltergrenze herum auch Ausnahmen).

In Deutschland ist man bis 14 im Schutzalter, und ab 14 ist man dann sexuell selbstbestimmt (in Österreich ebenfalls 14, und in der Schweiz 16). Niemand, auch nicht die Eltern, können dann noch einen Partner verbieten (seltene Ausnahmen bestätigen die Regel - ein großer Altersunterschied gehört nicht zu diesen Ausnahmen).

Aber bis dahin entscheiden die Eltern. Sie können ihrem Kind Sex mit anderen Kindern verbieten oder ihn fördern: IHRE Entscheidung.

Vorher um Erlaubnis fragen muss man sie allerdings nicht.

"Sexuelle Handlungen von Kindern werden in der Regel unter dem Blickwinkel, der Erfahrung und der Lebensweise des Erwachsenen betrachtet, verstanden und interpretiert. Sexualität wird dabei oft reduziert auf Fortpflanzung und den Genitalbereich. Die kindliche Sexualität ist dagegen weniger zielgerichtet und stärker durch Spontaneität und Ausprobieren gekennzeichnet.

Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)

Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)

Fazit was sexuelle Handlungen zw. Kindern angeht: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

PS: Hier findest Du eine umfangreichere Erläuterung mit weiteren fachlichen Zitaten: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980


Fozzybeere  04.03.2024, 15:40

Vielen Dank für deine Mühe und diese ausführliche Antwort

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Regelungen zum Thema Sex

Das Jugendschutzgesetz hat eine sogenannte „Schutzaltersgrenze“ für Sex eingeführt. Sie soll zum Schutz des Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene beitragen. Die „Schutzaltersgrenze“ für Sex liegt bei uns in Deutschland bei 14 Jahren.

  • Wenn zwei Jugendliche 13-Jährige miteinander Sex haben, ist das genau genommen gesetzlich verboten. Sexuelle Handlungen Volljähriger an Kindern unter 14 gelten als sexueller Übergriff („Missbrauch“). Hierfür kann – je nach Sachlage – eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Wenn z. B. ein 13-jähriges pubertierendes Mädchen mit einem 14-jährigen Jungen schläft, können die Eltern Strafanzeige gegen die Eltern des 14-Jährigen erstatten. (Ob das allerdings sinnvoll ist, sei dahingestellt.)
  • Einvernehmlicher Sex zwischen jugendlichen Gleichaltrigen über 14 ist generell erlaubt. Ein Altersunterschied von etwa zwei, drei Jahren wird bei Jugendlichen in der Pubertät toleriert. So darf ein 14-jähriges Mädchen mit einem 16-Jährigen schlafen, oder ein 15-Jähriges mit einem 17-Jährigen – vorausgesetzt, beide wollen das.
  • Weiterhin gelten folgende rechtliche Bestimmungen: Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird, etwa wenn der Betroffene betrunken, ohnmächtig oder betäubt ist.
  • Sex mit sogenannten schutzbefohlenen Personen unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten und strafbar. Dieses Gesetz betrifft z.B. Lehrer, Chefs oder Erzieher, denen die Jugendlichen zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu gehören aber auch Aupair-„Eltern“, Gasteltern von Austauschschülern etc.

https://www.elternwissen.com/familienleben/familien-finanzen/familienrecht/jugendliche-und-sex-was-ist-erlaubt-


grandy52  04.03.2024, 10:40
Wenn z. B. ein 13-jähriges pubertierendes Mädchen mit einem 14-jährigen Jungen schläft, können die Eltern Strafanzeige gegen die Eltern des 14-Jährigen erstatten. (Ob das allerdings sinnvoll ist, sei dahingestellt.)

So ein Quatsch.

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isilang  04.03.2024, 10:41
@grandy52

Das ist Fakt, kein Quatsch.

Und wenn du hier auf so eine Art und Weise moserst, dann stelle das doch mal "richtig".

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grandy52  04.03.2024, 10:44
@grandy52

Achso und das hier:

Weiterhin gelten folgende rechtliche Bestimmungen: Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird, etwa wenn der Betroffene betrunken, ohnmächtig oder betäubt ist.

ist natürlich für JEDEN illegal, unabhängig vom Alter des Opfers oder Täters.

Da haste wirklich nen ziemlich miesen Link rausgekramt.

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grandy52  04.03.2024, 10:45
@isilang

Habe ich doch schon richtig gestellt. Es ist Unsinn, dass sich die Eltern strafbar machen, wenn ihr Sohn eine Straftat begeht. in Deutschland wurde die Sippenhaft Gott sei Dank abgeschafft.

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isilang  04.03.2024, 10:45
@grandy52

Ich warte noch auf deine Aufklärung, wo der "Quatsch" zu finden sein soll. Wenn du nichts hast, dann halte dich doch bitte fern.

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grandy52  04.03.2024, 10:51
@isilang

Das habe ich doch erklärt. Die Eltern haben keine Straftat begangen, sodass eine Anzeige eben Quatsch ist.

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isilang  04.03.2024, 10:51
@grandy52

Um diesen Punkt streite ich mich nicht, das weiß ich tatsächlich nicht. Aber um diesen Punkt geht es auch gar nicht.

Hier mal der passende Punkt:

Haben beispielsweise zwei 13-Jährige miteinander Sex, wäre hier die Schutzaltersgrenze bei beiden noch nicht erreicht und sie würden jeder für sich den Tatbestand des Kindesmissbrauchs erfüllen. Da sie jedoch in strafrechtlicher Hinsicht noch als Kinder gelten, wären sie strafunmündig. Die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen durch das Familiengericht wäre jedoch denkbar in diesem Fall.

https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle

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grandy52  04.03.2024, 11:00
@isilang
Um diesen Punkt streite ich mich nicht

Ausschließlich um diesen Punkt ging es bei meinem ersten Kommentar. Oder warum glaubst du habe ich ausschließlich diesen Punkt zitiert und auch noch fett markiert?

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grandy52  04.03.2024, 11:11
@isilang

Ernsthaft? Das muss dir auch noch erklärt werden? Das habe ich zwar ohnehin schon getan, aber ich formuliere es auch gern nochmal aus, damit auch du es verstehst:

Eine Zwangslage, wie etwa Trunkenheit, Ohnmacht oder Betäubung auszunutzen um mit einer Person Sex zu haben ist FÜR JEDEN ILLEGAL, unabhängig vom Alter. Oder meinst du tatsächlich es ist okay, wenn der 25-Jährige eine 20-Jährige Sturzbesoffene auf der Wiese sieht und Sex mit ihr hat, nur weil die volljährig ist?

Mal davon abgesehen, dass ich nicht umsonst schrieb:

Ausschließlich um diesen Punkt ging es bei meinem ersten Kommentar.
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grandy52  04.03.2024, 11:17
@isilang

Hast du nun verstanden, warum die beiden von mir zitierten Punkte Quatsch sind oder nicht?

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isilang  04.03.2024, 11:32
@grandy52
Generell gilt: Wer jünger als 14 Jahre ist, gilt gem. § 1 Absatz 1 Jugendschutzgesetz als Kind. Und Kinder unterstehen einem besonderen Schutz. Wer mit einem Kind Sex hat, macht sich ohne Ausnahme strafbar.

und

Haben beispielsweise zwei 13-Jährige miteinander Sex, wäre hier die Schutzaltersgrenze bei beiden noch nicht erreicht und sie würden jeder für sich den Tatbestand des Kindesmissbrauchs erfüllen. Da sie jedoch in strafrechtlicher Hinsicht noch als Kinder gelten, wären sie strafunmündig. Die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen durch das Familiengericht wäre jedoch denkbar in diesem Fall.

https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle

Damit sind alle Alterskombinationen abgedeckt.

Fazit: Als Kind mit 11 Jahren darf man rechtlich weder Sex mit Jüngeren, Gleichaltrigen, noch Sex mit über 14jährigen haben.

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grandy52  04.03.2024, 11:40
@isilang

Und das ist falsch. Gegen welches Gesetz verstößt das Kind, wenn es mit jemandem 14+ Sex hat? Gegen keines. Es macht sich AUSSCHLIESSLICH der ANDERE strafbar, weil er Sex mit einem Kind hat.

Mal davon abgesehen, dass es darum in den zitierten Punkten überhaupt nicht ging.

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isilang  04.03.2024, 11:55
@grandy52

In diesem Fall verstößt der 14jährige gegen das Recht.

Deine ganzen Einwände greifen einfach nicht, schon allein weil wir gar nicht wissen, wie alt oder wie jung der andere ist. Wenn er auch ein Kind ist, dann ist es rechtlich nicht erlaubt. Das steht nun mehrfach für dich hier.

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grandy52  04.03.2024, 12:00
@isilang
In diesem Fall verstößt der 14jährige gegen das Recht.

Genau.

Wenn er auch ein Kind ist, dann ist es rechtlich nicht erlaubt. Das steht nun mehrfach für dich hier.

Das habe ich nicht bestritten.

Dein vorher gezogenes Fazit:

Fazit: Als Kind mit 11 Jahren darf man rechtlich weder Sex mit Jüngeren, Gleichaltrigen, noch Sex mit über 14jährigen haben.

ist und bleibt aber falsch.

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isilang  04.03.2024, 12:06
@grandy52

Es ist einem 11jährigen nicht erlaubt, sexuelle Handlungen auch nicht mit Gleichaltrigen vorzunehmen. Das hast du übrigens unten mit korrekterweise "korrekt" bestätigt.

Darf man Sex ab 11 haben?

Nein, es ist nicht erlaubt.

Also drehen wir uns hier nicht weiter im Kreis. Er darf es nicht.

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grandy52  04.03.2024, 12:09
@isilang
Es ist einem 11jährigen nicht erlaubt, sexuelle Handlungen auch nicht mit Gleichaltrigen vorzunehmen. Das hast du übrigens unten mit korrekterweise "korrekt" bestätigt.

Nicht mit Jüngeren oder Gleichaltrigen. Aber du hast den letzten Teil deines Zitats einfach verschwiegen.

Nämlich:

Fazit: Als Kind mit 11 Jahren darf man rechtlich weder Sex mit Jüngeren, Gleichaltrigen, noch Sex mit über 14jährigen haben.

Und das ist dem 11-Jährigen NICHT verboten und die Pauschalaussage

Nein, es ist nicht erlaubt.

ist und bleibt falsch.

Er darf es nicht.

Doch, mit jedem ab 14.

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isilang  04.03.2024, 12:10
@grandy52

Was erzählst du hier bloß?

Ein 11jähriges Kind darf auch keinen Sex mit über 14jährigen haben.

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grandy52  04.03.2024, 12:12
@isilang

Doch, zum Hundertsten Mal: Es gibt kein Gesetz welches dies dem Kind verbietet. Es ist vollkommen legal für ein Kind Sex zu haben, solange der Partner nicht selber ein Kind ist.

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Libertinaerer  04.03.2024, 12:45
@isilang
Ein 11jähriges Kind darf auch keinen Sex mit über 14jährigen haben.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

Es gibt kein Gesetz, das es 11-Jährigen verbietet. Es gibt ein Gesetz, dass es 14-Jährigen verbietet (zumindest in Deutschland - in der Schweiz wäre es auch für den 14-Jährigen erlaubt). Das ist ein Unterschied.

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Libertinaerer  04.03.2024, 12:56
@isilang
Fazit: Als Kind mit 11 Jahren darf man rechtlich weder Sex mit Jüngeren, Gleichaltrigen, noch Sex mit über 14jährigen haben.
  1. Nach DER "Logik" ist ihnen Sex mit Ü14 nicht verboten. Tatsächlich aber:
  2. Die zugrundeliegende Behauptung ist schlicht falsch. So ist das eben, wenn man sein "Wissen" im Kostenlos-Internet sucht.

Hier einmal anhand der juristischen Fachliteratur erklärt, reichlich gespickt mit weiteren fachlichen Zitaten: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

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isilang  04.03.2024, 13:04
@Libertinaerer

https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032

Das Juraforum ist doch eine gute Quelle. Da steht alles, auch, dies (was ich hier die ganze Zeit schon anführe).

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.

Also gehe ich mit 10 Jahren in einen Supermarkt und klaue Kaugummis, dann werde ich wohl nicht bestraft, weil ich nicht strafmündig bin. Damit darf ich also klauen? Ich denke nicht, ich darf es nicht, ich werde nur nicht bestraft.

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Libertinaerer  04.03.2024, 13:39
@isilang
Das Juraforum ist doch eine gute Quelle.

Nein, ist es nicht.

D.h., es gibt sicherlich auch ganz hervorragende Artikel dort, der von dir verlinkte gehört allerdings NICHT dazu.

Das hätte man übrigens auch schon an den negativen Kommentaren dort zum Artikel erkennen können, wenn, ja, wenn man sich mal die Mühe gemacht hätte, sie zu lesen.

Der Verfasser war Jurastudent. Er war weder Fachanwalt für Sexualstrafrecht (sinnvoll wg. der Rechtsgrundlagen), noch für Familienrecht (sinnvoll wg. etwaiger praktischer Anwendung - bzw. eben besser Nicht-Anwendung).

Aber selbst für seinem Ausbildungsstand, enthält der Text substanzielle Mängel bzw. schlicht haarsträubende Anfängerfehler. Erfreulicherweise wurde er später Fachanwalt für Wirtschaftsrecht ...

Wer eine gute Quelle sucht, der nutzt die juristische Fachliterarur zu diesem Thema. Aber gutes Wissen möchte halt auch gut bezahlt werden.

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isilang  04.03.2024, 13:43
@Libertinaerer

Ich "wusste", dass du die Kommentare anbringen würdest. Ich habe sie ignoriert, denn ich frage mich, warum dieser Artiel dort nach wie vor (seit 6 Jahren) als Quelle zur Verfügung steht, wenn er schlicht falsch ist. Die Kommentatoren könn(t)en ihrerseits falsch liegen.

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Libertinaerer  04.03.2024, 15:20
@isilang
denn ich frage mich, warum dieser Artiel dort nach wie vor (seit 6 Jahren) als Quelle zur Verfügung steht,

DAS frage ich mich allerdings auch. ^^

wenn er schlicht falsch ist.

Fairerweise muss ich sagen, dass der Artikel unlängst überarbeitet wurde. D.h., alte Fehler wurden entfernt, und dafür sind neue hinzugekommen. ^^

So viel zur "Qualität" des Juraforums. ^^

Die Kommentatoren könn(t)en ihrerseits falsch liegen.

Könnten sie.

Aber dann überprüft man das vielleicht mal?

Ich meine, die Fehler dort zu erkennen erfordern zwar mitunter tiefgehende Fachkenntnisse, die ein "normaler" Strafrechtler ggf. schon nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln kann.

Und da sollte man schon wissen, dass das keine Besonderheit dieser Materie hier ist, sondern ein grundsätzliches Problem des Rechts: Für ein bestimmtes Fachgebiet kann ein Fachjurist kaum spezialisiert genug sein.

Aber davon abgesehen, waren und sind es auch vollkommen oberflächliche Fehler, die nicht hätten geschehen dürfen.

Z.B., dass U14 irgendetwas verboten sei, weil Ü14 etwas verboten ist. So - funk-tio-niert - Recht - nicht. NIE!

Z.B., dass sich ein Gesetz niemals gegen das richtet, was es schützen soll. Aber WAS schützt das Gesetz denn wirklich?

Z.B., dass irgendetwas im JuSchG relrvant für das StGB sein soll.

Z.B. dass die Schuldfähigkeit (Strafmündigkeit) relevant dafür sei, ob es rechtliche Konsequenzen gibt. Nein, es ist die Deliktfähigkeit, die das bestimmt.

Z.B., dass Eltern für ihre Kinder haften sollen.

Usw., usf. ...

Gut, vielleicht nicht alles davon stammt aus dem JF-Artikel - ich habe mal spontan frei Scnnauze ein paar "deiner" Behauptungen aufgereiht, egal woher. Aber ganz egal wo das und noch viel mehr steht: Das ist alles SO grundlegend falsch, dass ich mich auch nur wundern kann, wie das überhaupt ins Netz kommen konnte und dann drin bleibt.

Aber auch das kann man erklären. Und es ist nicht auf das Netz beschränkt. Man findet derlei Inkompetenz auch in Printmedien zuhauf.

Sollte sich nach Jahrzehnten des WWW doch eigentlich herumgesprochen haben, oder?

Zurück zum JF: Einfache Kommentarfrage aus der Erinnerung wiedergegeben: Wo steht denn, dass Kindern Sex verboten ist?

Ja, gute Frage! WO denn?

DU hast da für dich eine Antwort zusammengezimmert, weil das Ergebnis dieser Flickschusterei DAS war, was DU haben wolltest. Das nennt man "kognitive Verzerrung", denen unterliegen wir alle, das Ergebnis sieht man in solchen Artikeln, und jeder sollte sich dessen bewusst sein - auch wenn das Wissen darum nur bedingt schützt.

Du siehst: Es gibt schier unendliche Möglichkeiten, quasi jedes Thema zu verhunzen. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen. Und das fängt beim Autor an.

Und der JF-Autor hat da nicht den Hauch einer Reputation.

Hier mal, beginnend mit "Teil 2/3", ein mehrteiliger Kommentar, in dem ich den JF-Artikel auseinandernehme: https://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-ist-sexueller-missbrauch-von-kindern-sexuellermissbrauch-von-kindern#comment-365913083

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Libertinaerer  04.03.2024, 12:40
Wenn zwei Jugendliche 13-Jährige miteinander Sex haben, ist das genau genommen gesetzlich verboten. 

Falsch. Es gibt kein Gesetz, das es ihnen verbietet.

Das Jugendschutzgesetz hat eine sogenannte „Schutzaltersgrenze“ für Sex eingeführt.

Falsch, hat es nicht. Die Schutzaltergrenze steht im StGB.

Wenn z. B. ein 13-jähriges pubertierendes Mädchen mit einem 14-jährigen Jungen schläft, können die Eltern Strafanzeige gegen die Eltern des 14-Jährigen erstatten.

Falsch, können sie nicht. Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Ob das allerdings sinnvoll ist, sei dahingestellt.

Eher nicht, weil hier die Ausnahmeregel des § 176 abs. 2 StGB greift.

Ein Altersunterschied von etwa zwei, drei Jahren wird bei Jugendlichen in der Pubertät toleriert

Doppelter Quatsch!

  1. Es gibt ab 14 keine Altersunterschied, den man "tolerieren" könnte. Es bleibt die Entscheidung der Jugendlichen, selbst wenn der Partner 32 Jahre älter ist.
  2. Das Recht orientiert sich nicht an der "Pubertät" sondern nach "Alter".
Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird

Falsch.

Richtig: Es ist allen Personen JEDEN Alters verboten, bei ALLEN Minderjährigen für Sex eine Zwangslage auszunutzen.

etwa wenn der Betroffene betrunken, ohnmächtig oder betäubt ist.

Das sind keine "Zwangslagen", sondern das Opfer kann seinen Willen nicht mehr äußern. Da fallen sexuelle Handlungen dann unter den § 177 StGB "sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung" ... vollkommen egal, wie alt das Opfer ist.

Sex mit sogenannten schutzbefohlenen Personen unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten und strafbar.

Veraltet. Teilweise wurde das Mindestalter auf 18 erhöht, teilweise auf 14 abgesenkt.

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bedingt ja, kommt auf das Alter des Partners an

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich frage für einen Freund ob man Sex ab 11 haben darf

Darf man, aber keiner ab 14 Jahren mit dir. Denn dann macht sie /er sich strafbar.

Das Ding ist, rechtlich nicht, aber Jucken tuts eh keinen. Solang es mit andern 11 jährigen ist


Libertinaerer  04.03.2024, 15:36
Das Ding ist, rechtlich nicht,

Das steht wo?

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Libertinaerer  05.03.2024, 00:25
@butterLachs

Ich las etwas von "rechtlich nicht (... ) aber es juckt keinen".

Ist eher so, dass es durchaus manche "juckt", nur rechtlich sieht es schlecht für ihren "Juckreiz" aus. ^^

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