Darf man mit seiner Schwester sex haben?
Darf man mit seiner Schwester sex haben ?
3 Antworten
Erschreckend die vielen falschen, ggf. anmaßenden, um nicht zu sagen schlichtweg dummen Antworten! =:-o
Richtig: Man darf mit seiner Schwester grundsätzlich jeden Sex haben, den alle Beteilligten haben möchten! Verboten ist ausschließlich der Geschlechtsverkehr (Penis in Vagina) bei blutsverwandten Geschwistern, wobei nur Volljährige (Ü18) bestraft werden.
Aber außer GV sind eben Petting, Oral-, Anal- und alles andere an Sex auch den Ü18-Geschwistern erlaubt: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html
Und wer verbietet das. Jetzt mal Ehrlich wenn Bruder und schwester miteinander ....... wer soll es denn verbieten oder bestrafen. Es steht ja schließlich niemand von der Regierung neben dem Bett und macht fingerwedel.
Und wenn es die Geschwister tun NAUND sie sind schließlich freie menschen und das verbot kommt von der kirche wie so oft. Und das gesetz hat es freudig aufgenommen allerdings ist es mehr als überholt.
Wenn jemand mit seinem Bruder oder seiner Schwester Sex haben will dann hat der das auch. Wer solls Nachweisen.
PS: Zur Unsinnigkeit dieses "Inzest-Verbots" s. https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-152239996
Hallo Armando46
Ja das ist bedingt erlaubt bzw nicht strafrechtlich relevant sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ihr nicht blutsverwandt seid weil ihr z.b. nur Adoptivgeschwister seid.
- Du selbst weiblich bist.
- Du männlich bist aber keine vaginale Penetration mit deinem Penis stattfindet.
- Ihr beide noch unter 18 seid.
LG
Darkmalvet
Warum es so ist, ist wirklich eine gute Frage. Allerdings ist es nach deutschem Recht tatsächlich so, dass unter 18 jährige nicht dafür bestraft werden.
18 jährige werden auch für Straftaten belangt, warum nicht für Inzest? Verstehe die Logikgrad nicht...
Na ja, gerade in der Pubertät probiert man Sexualität aus. Und da sind eben die eigenen Geschwister leicht verfügbare und oft willige "SpielkameradInnen" zum Experimentieren. :)
Das mag in Zeiten von 1- oder 2-Kind-Familien ggf. merkwürdig erscheinen, ist es aber nicht. Schon gar nicht wenn man bedenkt, dass das (mittlerweile in jeder Hinsicht überholte) Inzestverbot aus einer Zeit stammt, in der noch Großfamilien üblich waren.
Da hätte man sonst viele Minderjährige wider der Natur kriminalisiert.
Vergleichbar ist auch, dass Volljährige Minderjährige für Sex nicht entlohnen dürfen - Minderjährige dürfen das aber. Denn hier ist eine "Bezahlung" oft nur ein Vorwand für Sex. D.h. bei einem "Du lädst mich ins Kino ein, und ich hole dir dafür einen runter!" unter Minderjährigen geht es eben nicht um "Sex für Geld", sondern eigentlich geht es gar nicht um den "Lohn", sondern dass ein einfacher Vowand für eine beidseitig gewollte sexuelle Aktivität gefunden wird.
Auch das ist bei Minderjährigen keineswegs unüblich. 8-)
Bei beiden Regelungen bzw. eher Nicht-Regelungen, hat sich der Gesetzgeber also etwas dabei gedacht, bzw. an der Realität orientiert!
Es steht nur keine Strafe drauf für jemanden der unter 18 ist insofern ist es zwar nicht direkt erlaubt aber auch nicht strafrechtlich relevant.
Macht was euch spaß macht. Denn Verbieten kann es euch niemand. Steht ja schließlich niemand neben euch. Und wer euch nicht kennt woher soll derjenige wissen das ihr geschwister seid.
1 bis 3 sind toll erklärt aber bei 4: unter 18 jährige werden auch für Straftaten belangt, warum nicht für Inzest? Verstehe die Logikgrad nicht...
Also ich halte weder was von Inzest noch von dem gesetzlichen Verbot dagegen.