Darf eine Mindajährige mit einem Erwachsenen zusammen sein?

6 Antworten

Problem an der Sache ist, dass küssen schon problematisch ist und ähnlich ausgelegt wird wie Sex.
Ab 14 sollte das in der Tat in Ordnung sein vom rechtlichen her – vorausgesetzt allerdings, dass die junge Person die Situation altersgemäß einschätzen und bewerten kann, genauso wie einen möglichen sexuellen Kontakt und Ähnliches. Es ist also vielleicht eine etwas wackelige Kiste, weil die Frage ist, ob ein Laie das sicher korrekt einschätzen kann, ob die 14-jährige tatsächlich die Situation korrekt einschätzen und bewerten kann – und ob der Laie das genauso einschätzt, wie womöglich ein Richter oder Staatsanwalt, sollte es tatsächlich zu weitergehenden Problemen kommen.

An sich sollte sich aber auch eine halbwegs erwachsene Person von 23 Jahren oder vergleichbar mal fragen, ob es korrekt und sinnvoll und gut und richtig und gesund ist, wenn sie mit einer 14-jährigen Person zusammen sein möchte… Auch wenn ich eigentlich sage – wo die Liebe hinfällt – muss man sich an dieser Stelle vielleicht doch etwas bremsen.


Anonyme12807 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 22:32

Also zählt küssen auch als Sexuelle Handlungen? Und wenn sich beide zu 100 % bewusst sind was sie da tun und wie sie mit dieser Grenze zwischen Kind bzw. Jungedliche und Erwachsener umgehen, und dann halt so null Sexuelle Kontakte haben wäre es dann rein theoretisch legal? Weil ich meine du kannst niemanden verbieten jemanden anderen zu lieben.

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T3Fahrer  19.12.2021, 22:36
@Anonyme12807

Ja, Küsse zählen dazu. Wenn wirklich jegliche sexuelle Handlungen ausgeschlossen werden, ist das problemfrei. Zu lieben kannst du nicht verbieten, aber verbieten bestimmte Dinge auszuleben.

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Hacker48  19.12.2021, 22:37
@Anonyme12807
Weil ich meine du kannst niemanden verbieten jemanden anderen zu lieben.

Sehr naive Aussage.

Natürlich kannst du das nicht. Aber du kannst jemanden für die Dinge, die er tut - ob aus Liebe oder aus anderen Gründen - selbstverständlich bestrafen.

Wäre der jüngere Partner 13, würde der ältere Partner bei einem Zungenkuss wegen sexuellem Kindesmissbrauchs in den Knast gehen. Deutlich genug?

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Hacker48  19.12.2021, 22:28

Ich habe die Quelle gerade nicht zur Hand, aber tatsächlich kann man das auch als Laie korrekt einschätzen. In der aktuellen Zeit der Übermedialisierung ist das nämlich der absolute Ausnahmefall. Im Prinzip kann man sagen, dass darauf nur noch entschieden wird, wenn er sie tatsächlich ausgenutzt hat - und dann war es keine authentische Liebesbeziehung - oder, wenn sie entwicklungsverzögert, geistig behindert ist oder vergleichbare Einschränkungen hat.

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T3Fahrer  19.12.2021, 22:31
@Hacker48

Grundsätzlich hast du schon recht, aber ob man sich darauf einlassen sollte, das selbst einschätzen zu wollen? Zumal man ja auch ehrlich gesagt an der geistigen Reife des älteren Parts dieser Beziehung zweifeln muss, wenn der sich auf eine Beziehung mit jemanden von 14 Jahren einlässt.

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Hacker48  19.12.2021, 22:34
@T3Fahrer

Klar, aber dessen geistige Reife spielt keine Rolle bzw. wird das eher strafmildernd gesehen, denn wenn der selbst auf dem Stand eines Jugendlichen ist, kann man kaum davon sprechen, dass er sie ausnutzen wollte. Ob man sich darauf einlassen sollte? Ich würde es nicht tun und auch keinem empfehlen. Aber in einer juristischen Diskussion würde ich besagte Position einnehmen, da das meinem Kenntnisstand entspricht.

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Die Regeln gelten für sexuelle Handlungen, dazu zählen selbstverständlich auch Kuscheln (wenn damit Petting gemeint ist) und Küsse, genauer gesagt Zungenküsse.

Und die Regeln besagen, dass das in dieser Alterskonstellation grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, dass diverse Ausnahmefälle gegeben sind. Beispielsweise, dass dir noch die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt und das ausgenutzt wird.

Im Zweifel wird das ein vom Gericht beauftragter Gutachter festellen.


Anonyme12807 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 22:33

Was wäre diverse Ausfälle?

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Hacker48  19.12.2021, 22:35
@Anonyme12807

Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, Ausnutzung einer Notlage, Schutzbefohlenen-Verhältnis, Bezahlung,...

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Ihr dürft zusammen sein, solange kein Sex im Spiel ist steht geht das in Ordnung.
Ich würde allerdings trotzdem Vorsicht walten lassen, ein 23 jähriger wird nicht abwarten bis du 18 Jahre bist, entweder wird er das schon zum Thema machen oder er wird sich den Sex woanders holen, Sorry aber ein 23 Jähriger tickt einfach anders als eine 14 jährige das solltest du bitte bedenken.


Anonyme12807 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 22:35

Da muss man Bedenken: natürlich haben Erwachsene ein größeres Bedürfnis zu Sexuelle Kontakte aber halt nich jeder. Da ist es einfach nur Glück ob du denn richtigen findest. Also das wäre irgendwie logischer weil jeder ist halt anders und hat dem ensprechten andere Bedürfnisse.

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hydrahydra  19.12.2021, 22:33

Es darf auch Sex im Spiel sein.

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oODiePestOo  19.12.2021, 22:34
@hydrahydra

ja würd ich aber trotzdem Vorsicht walten lassen, wenn ihm wirklich was an ihr liegt kann er auch warten, gibt genug Teens die sich drauf eingelassen haben und dann stehen gelassen worden sind weil der andere Part bekommen hat was er wollte.

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ich wüsste nicht was daran illegal sein sollte aber ich würde es persönlich lassen