Darf ein volljähriger sohn (sagen wir 23 jahre alt) was mit dem eigenen vater haben?
Sagen wir Vater und sohn lieben sich (sohn 23, Vater 40) und beide lieben sich und haben sex, küssen sich und sind oder wollen eine beziehung führen. Ist es strafbar ? und kann das die menschheit akzeptieren und tolerieren?
Das müsste doch dannn genau so akzeptiert werden wie wenn schwule was mit einander haben, transsexuelle mit frauen/männer usw.
PS: Und nein, ich stehe nicht auf mein vater. Ich frage diese frage aus neugier
10 Antworten
(Straf)rechtlich dürfte dem nichts entgegen stehen.
- wenn beide sind volljährig sind
- wenn es freiwillig geschieht
- Nachwuchs kann nicht gezeugt werden
https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
Nicht jede sexuelle Handlung ist Geschlechtsverkehr.
Die Frage wäre, ist das Geschlechtsverkehr ?
Inzest kann von Bußgeld bis zu 3 jahren Hadt bestraft werden!
Wo findest Du im StGB den Begriff Inzest? Gar nicht! Und wenn Du so eine Behauptung aufstellst, wäre eine Quelle ganz gut. Dann hättest Du schnell selbst gemerkt, dass Deine Annahme falsch ist.
Jedenfalls nach deutschem Recht.
Ja, weil laut Gesetzt Geschlechtsverkehr nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann. Siehe die von meinereiner100 beigefügte Quelle.
Auf Dich hatte ich aber nicht geantwortet ... und Dir auch nicht widersprochen
Sorry, bin mit den Antworten auf die Antworten auf die Antworten etwas durcheinander gekommen. Dachte die Frage kam von Kai.
Ja. Da es um gesetztliche Faktoren geht. Mir persönlich ist es vollkommen egal wer mit wem Sex hat, aber das war nicht gefragt
Für mich schon.
Nur geht es halt nicht nach dir.
Wäre auch wenig sinnvoll (und auch nicht erlaubt), Gesetze nicht für alle gleich zu machen, sondern es jeweils einer persönlichen Interpretation zu überlassen. ^^
In Ö ist es verboten...
Strafgesetzbuch §211
Und sowohl in D wie in Ö sind nicht allgemein "sexuelle Handlungen", oder wie es in Ö noch immer heißen mag: "Unzucht", in den jeweilgen Gesetzen als Straftatbestand genannt, sondern eben ausschließlich der "Beischlaf" (also Vaginalverkehr, konkret: "Penis in Vagina").
Nicht einmal "beischlafähnliche Handlungen" (z.B. Analverkehr, also "Penis in Anus") sind erfasst.
Ja, weil laut Gesetzt Geschlechtsverkehr nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann.
Woher hast Du das? Das Gesetzt spricht nicht von "Geschlechtsverkehr", sondern von "sexuellen Handlungen" (ohne die beteiligten Geschlechter zu definieren) oder von "Beischlaf" (zeugungsgeeigneter Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau)
Okay, ich halte mal meinen Mund.. Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber vllt liegt das ja einfach an mir..
Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber vllt liegt das ja einfach an mir..
Also da kann ich dich beruhigen: Es liegt NICHT an dir! :)
Das Gesetz ist uralt, stammt aus der sexualfeindlichen christlichen Tradition, und ergibt in der heutigen Zeit schlicht gar keinen Sinn.
Nach modernem Verständnis dürfte es das Gesetz gar nicht mehr geben (Frankreich hat es z.B. bereits vor gut 200 Jahren abgeschafft), aber da gewisse Leute es halt unbedingt behalten wollen, werden halt die sachlichen Gründe dagegen ignoriert, und sich angebliche Gründe zurechtgebogen, damit man etwas vorzuweisen hat:
- Schutz der Gesundheit ungeborener Kinder - obwohl das sonst auch kein Strafrechtsthema ist, wir heute wissen, dass Erbkrankheiten nichts mit Verwandtschaft per se, sondern mit der Genetik zu tun haben, die auch Unverwandte betreffen kann, und gemeinsame Kinder ja auch gar nicht verboten sind. Und weil das heute bei sachlicher Betrachtung ziemlich sinnfrei klingt:
- Schutz der Kernfamilie, die ja am Sex angeblich Schaden nehmen könnte. Ist natürlich noch hirnrissiger, weil eben jeglicher Sex erlaubt ist, bis auf Vaginalverkehr. Das ergibt dann halt nun mal auch gar keinen Sinn. ^^
Da waren die Liechtensteiner, vermutlich aufgrund nicht vorhandener Größe besonders Inzest-gefährdet ^^, wenigstens ehrlich, und haben das verbot noch ausgeweitet.
Aber, s. Frankreich und andere Staaten: Ein aus der Zeit gefallenes, sinnloses, ja, unlogisches Gesetz, was sogar gegen grundlegende Normen moderner Rechtsstaatlichkeit verstößt, auch noch zu verschärfen anstatt es, wie in Fachkreisen gefordert, abzuschaffen, ist einfach in Deutschland nicht durchsetzbar ...
... also bleibt es bei dem Unsinn.
Doch. Auch wenn es recht unlogisch ist. Sexuelle Handlung in gerader Verwandschaft sind verboten
Auch wenn es recht unlogisch ist. Sexuelle Handlung in gerader Verwandschaft sind verboten
Denkst Du Dir das, oder kannst Du den §173 StGB nicht richtig deuten?
Ich finde, dass das überhaupt nicht mit normalen Homosexuellen vergleichbar ist!
Ich habe rein gar nichts dagegen, wenn Gleichgeschlechtliche sich lieben, aber innerhalb so unmittelbarer Verwandschaft ist das mehr als komisch und zeugt für mich von psychischer Störung. Vaterliebe bzw. Kinderliebe ist normal, aber eben auf Vater-Kind-Art, aber doch nicht als Liebespaar..
Keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, aber allein moralisch für mich nicht tragbar und die Gesellschaft akzeptiert das in meinen Augen zu Recht nicht.
eine richtig interessante Frage!
Es dürfte kein Inzest sein.
Weil das bedingt den Beischlaf.
Der ist klar definiert:
http://www.rechtslexikon.net/d/beischlaf/beischlaf.htm
Beischlafdas zur Zeugung geeignete (auch das nicht vollständige) Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan. Im Strafrecht Tatbestandsmerkmal der Blutschande, Vergewaltigung und Verführung.
Beiwohnung, ist die Vereinigung der Geschlechtsteile von Mann und Frau. Samenerguss gehört nicht zur Definition des B.s a. Blutschande, Notzucht.
(§§ 173 ff. StGB) ist das der Art nach zur Zeugung geeignete, sei es auch nur unvollständige Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan (Scheidenvorhof). Der B. ist ein Fall sexueller Handlung. Er ist Tatbestandsmerkmal des Beischlafes zwischen Verwandten, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Beiwohnung
B. bezeichnet in der Gesetzessprache den Geschlechtsverkehr. Zum B. zwischen Verwandten s. Blutschande; Nötigung zum B. vgl. sexuelle Nötigung. S. a. sexueller Missbrauch Jugendlicher, Beiwohnung.
Das wäre Inzest und gesetztlich verboten. Andererseits: wenns bei wollen... Meinetwegen... Bin zwar kein Fan davon aber das ist was wenn es anderen gefällt geht es mich nichts an. ABER: das mit der LGBT Community so nahe zu stellen finde ich nicht okay! Ich wäre der selben Meinung wenn der Vater was mit seiner Tochter hätte, oder der Sohn was mit seiner Mutter! Hier geht es NICHT um das GESCHLECHT sondern um das VERWANDSCHAFTSVERHÄLTNIS!
Ich weiss nicht wo du wohnst, in Ö ist es verboten. Vllt in D oder S nicht, das kann ich nicht garantieren. In Ö jedoch schon
Also: Österreichisches Strafgesetzbuch §211 StGb, Deutsches Strafgesetzbuch Paragraf 173
Ich weiss nicht wo du wohnst,
D
in Ö ist es verboten.
Falsch.
Vllt in D oder S nicht,
Definitiv nicht.
In Ö jedoch schon
So kann man sich irren.
Österreichisches Strafgesetzbuch §211 StGb, Deutsches Strafgesetzbuch Paragraf 173
Ergo: Ist in beiden Ländern erlaubt.
Vater und Sohn können miteinander gar keinen verbotenen Beischlaf (= Penis in Vagina) vollziehen. Damit sind die genannten Gesetze hier irrelevant
Und da es ansonsten zum Sex im nachgefragten Fall kein Gesetz gibt: Erlaubt.
Soweit ich diesen Absatz lese, steht nirgends das der Beischlaf das eindringen des Penises in die Vagina vorraussetzt.. Ich lese nur das es moralisch verwerflich und desswegen verboten ist
Soweit ich diesen Absatz lese,
... verstehst Du ihn offensichtlich nicht, möchtest dich aber - trotz Hinweis - auch nicht schlau machen.
steht nirgends das der Beischlaf das eindringen des Penises in die Vagina vorraussetzt..
Wo? Im Gesetz? Nein, warum auch? Man geht davon aus, dass die Leser der Gesetze - vornehmlich Juristen, der Rechtslaie möge wenigstens eine fachlich kommentierte Gesetzesausgabe verwenden - (Juristen-)Deutsch können (oder sie ihnen unbekannte/unklare Begriffe zumindest nachschlagen können).
Und sonst? Ich habe da so meine Zweifel, dass nirgends erklärt wird, was der Begriff "Beischlaf" bedeutet. Wo hast Du es denn bislang versucht? Duden? Wikipedia?
Nun, zumindest in der juristischen Fachliteratur wird sehr genau erklärt, wie Gesetze zu verstehen sind, und auch was genau juristisch unter "Beischlaf" zu verstehen ist - und vor allem nicht ist.
Ist halt ein umgangssprachlich veralteter, aber hier juristisch definierter Fachbegriff in einem juristischen Fachtext. Das sollte man berücksichtigen, wenn man sich mit keine Ahnung von nichts daran macht, Gesetze verstehen zu wollen ...
Ich lese nur das es moralisch verwerflich (...) ist
Auch da habe ich meine Zweifel, dass DAS da steht.
Denn (absolut beliebige) "Moral" gehört nicht ins Strafrecht. DIE Zeiten sind schon länger vorbei (wobei das öStGB noch so altertümliche Worte wie "Blutschande" oder "Unzucht" kennt, die im dStGB längst entsorgt wurden - ändert aber nichts am Prinzip).
Gesetze brauchen einen sachlich nachvollziehbaren Grund.
Nun gut, der ist bei dem Thema ohnehin nicht (mehr) gegeben, aber grundsätzlich halt ...
Ich bitte um einen Link indem besagtes Gesetz klar zu lesen ist und auch als Gesetz gekennzeichnet ist. Denn offensichtlich finde ich dieses nicht
Ich kann auf mein Buchregal schlecht verlinken, aber was in der juristischen Fachliteratur dazu inhaltlich steht, habe ich hier bereits geschrieben.
Mag dir das weiterhelfen: http://www.rechtslexikon.net/d/beischlaf/beischlaf.htm
Ggf. auch der Wikipedia-Artikel zum "Inzest" - insbesondere der Vergleich der Rechtslage in Deutschland, Österreich und Liechtenstein: https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Liechtenstein
PS:
Denn offensichtlich finde ich dieses nicht
Nun, für gewöhnlich lassen sich Juristen, wie andere Fachleute auch, für ihre Arbeit bezahlen.
was ist denn die strafe wenn vater was mit sohn hat? (wenn es beide wollen)
Inzest ist verboten da bei der Entstehung von Kindern die Warscheinlichkeit das sie eine Behinderung haben werden sehr große ist. Wie das wirklich aussieht, wenn das Paar aufgrund des gleichen Geschlechts keine Kinder haben kann, weiss ich nicht genau. Denke jedoch nicht. Theoretisch kann sich die Strafe zwischen Busgeld und 3 Jahren Haft befinden
Ja, aber seltsamer Weise führst du als Erklärung für das Verbot von Inzest genau das an, was bei zwei Männern defakto absolut augeschlossen ist.
Per Gesetzt ist nur Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau im ersten Verwandschaftsgrad verboten. Sprich, Bruder mit Schwester, Vater mit Tochter oder Mutter mit Sohn.
Kai567 vor 3 Tagen
Habe ich nicht? Ich habe von der ENTSTEHUNG EINES KINDES geredet... In welchem Satz steht das er ein Kind wäre?
Darauf bezog ich mich nicht, ob jemand, vom Alter her, noch ein Kind ist, spielt in der Frage um Inzsest auch keine Rolle.
Du hast geschrieben:
Inzest ist verboten da bei der Entstehung von Kindern die Warscheinlichkeit das sie eine Behinderung haben werden sehr große ist. Wie das wirklich aussieht, wenn das Paar aufgrund des gleichen Geschlechts keine Kinder haben kann, weiss ich nicht genau.
Der springende Punkt ist. Inzest ist nicht verboten, aus genau den Gründen, die du selbst angeführt hast. Beischlaf (was Mann und Frau voraussetzt) ist zwischen Verwandten ersten Grades verboten.
Also gesetzlich ist es nicht verboten, erzählen würde ich es aber trotzdem keinem.
Inzest kann von Bußgeld bis zu 3 jahren Hadt bestraft werden!