Darf ein Lehrer vor seiner Lehrer-Tätigkeit Pornos drehen?
Angenommen jemand dreht Pornos und studiert später Lehramt und möchte Lehrer werden.
Bei Lehrern, wenn sie verbeamtet sind, gilt ja das "Mäßigungsgebot".
Gilt das aber auch, wenn man früher, bevor man Lehrer wurde, Pornos gedreht hat und noch gar keine Ausbildung gemacht hat?
Danke für eure Beiträge!
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich glaube das so ein Background dazu führen könnte (wenn es rauskommt), dass der Lehrer dann nicht mehr für den Schuldienst geeignet ist und entsprechend gekündigt oder nicht eingestellt wird.
Natürlich darf er das warum sollte es verboten sein
Weil er eine Vorbildrolle hat und sich als Beamter an das "Mäßigungsgebot" halten muss.