Calvin klein Unterhosen umtauschen?
Hallo, ich habe bei Karstadt von Ck die low Rise Trunks über meine eigene Unterhose anprobiert und fand sie zu kurz.
Gestern war ich im Calvin Klein Store und suchte nach längeren und fand die Boxer Briefs.
Ich probierte die Unterhose im Laden an und holte mir 3x 3erpack.
Zu Hause habe ich eine Packung geöffnet und nach dem duschen getragen. Das Tragegefühl empfand ich nicht so angenehm, da das Suspensorium zu weit ist.
Ich wusste nicht das es auch normale Trunk gibt die nicht zu kurz und nicht zu weit sind.
Meine Frage ist, könnte ich 2 Verpackungen die ungetragen sind umtauschen?
3 Antworten
Bin Betriebslogistikksufmann
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben. Garantieerklärungen müssen bestimmte Pflichtinhalte haben.
Ein Umtausch- und Rückgaberecht besteht im stationären Handel nur, wenn Sie als Geschäftsinhaber entsprechend kulant sind. Im Versandhandel fallen Rückgabefristen, die länger als die gesetzlichen Vorgaben ausfallen, ebenfalls unter Kulanz. Einen Rechtsanspruch auf einen Umtausch oder eine Rückgabe von einwandfreien Waren haben Verbraucher im stationären Handel gar nicht, und im Versandhandel lediglich 14 Tage lang, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerruf belehrt wurde.
Nicht immer möchten Verbraucher einen Artikel zurückgeben, weil er nicht gefällt oder nicht passt. Oftmals führen Mängel dazu, dass Käufer einen Gewährleistungsanspruch anmelden. Denn jeder Käufer hat das Recht auf mängelfreie und funktionierende Ware.
Originalverpackung als Pflicht ist unzulässig
Die Ausübung des Widerrufs durch den Kunden nur mit Benutzung der Originalverpackung zu erlauben, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.11.2005, Az.: 1 U 127/05).
Meine Frage ist, könnte ich 2 Verpackungen die ungetragen sind umtauschen
Das fragst du am besten freundlich im Store nach.
Verpflichtet zum Umtausch sind die nicht, in der Regel wird es aber gemacht wenn die Ware Originalverpackt ist.
Ich denk wenn noch orginal verpackt sind alle mal , heiß auch nicht das Siegel aufgerissen sind
Bin Betriebslogistikksufmann
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.Weist eine Ware Mängel auf, hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch . Eine Garantie geht über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus und wird vom Verkäufer oder dem Hersteller freiwillig gegeben. Garantieerklärungen müssen bestimmte Pflichtinhalte haben.
Ein Umtausch- und Rückgaberecht besteht im stationären Handel nur, wenn Sie als Geschäftsinhaber entsprechend kulant sind. Im Versandhandel fallen Rückgabefristen, die länger als die gesetzlichen Vorgaben ausfallen, ebenfalls unter Kulanz. Einen Rechtsanspruch auf einen Umtausch oder eine Rückgabe von einwandfreien Waren haben Verbraucher im stationären Handel gar nicht, und im Versandhandel lediglich 14 Tage lang, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerruf belehrt wurde.
Nicht immer möchten Verbraucher einen Artikel zurückgeben, weil er nicht gefällt oder nicht passt. Oftmals führen Mängel dazu, dass Käufer einen Gewährleistungsanspruch anmelden. Denn jeder Käufer hat das Recht auf mängelfreie und funktionierende Ware.
Originalverpackung als Pflicht ist unzulässigDie Ausübung des Widerrufs durch den Kunden nur mit Benutzung der Originalverpackung zu erlauben, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.11.2005, Az.: 1 U 127/05).