Aufforderung zur Zahlung wegen Telefonsex?
Guten Tag,
ich habe vor längerer Zeit einen Telefonsex Dienst in anspruch genommen und mir nichts dabei gedacht, bis ich dann nach einer zeit öfter SMS bekommen habe in den steht das dies eine Mahnung ist und ich für die in Anspruch genommenen Erotikdienstleiung noch weiters Geld zahlen soll. Es wurde mir mit weiteren Gebühren und damit das meine Anonymität nicht mehr gewährleistet werden kann, gedroht. Ich habe danach Gegoogelt und gelesen das ich es einfach ignorieren soll, dass habe ich dann auch gemacht, dann habe ich aber einen Brief bekommen in dem steht das ich das gefordert Geld nicht bezahlt habe und ich jetzt mehr bezahlen soll wegen "Mahnkosten", "Bearbeitungspauschale" und "Verzug". Der Brief sieht auf denn ersten Blick Seriös aus aber mein Nachname ist nicht vollständig die Adressen, Daten wie Name der Firma und die IBAN stimmen nicht mit denen der SMS überein.
Ich bin mir sehr unsicher was ich jetzt machen soll da ich davon ausging das in dem Telefonsex anruf denn ich getätigt habe das Geld von meinem Smartphone abgezogen wurde. Des weiteren wird mir über Internet seiten in denen es um dieses Thema geht geraten denn aufgeforderten anfangs Betrag ohne die Mahnungen zu zahlen, die Polizei zu alarmieren und einen Brief an die absender Firma zu schicken das ich nicht weiter Zahlen werde.
Meine Frage: Was soll ich tun ? Soll ich es Ignorien, denn Anfangs betrag zahlen, die Polizei alarmieren und wenn ja kann ich dann über 110 anrufen oder soll ich zur Polizei, da 110 doch nur für Notfälle ist ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wir wissen nicht welchen Vertrag du abgeschlossen hast, aber wenn die Forderung berechtigt ist solltest du auch zahlen. Die Kosten werden sich entsprechend erhöht haben weil dein Telefonprovider eine Bearbeitungsgebühr für den Drittanbieter verlangt haben wird, auch diese sind zu bezahlen. Ist alles rechtens und du ignorierst es weiter kommt der Mahnbescheid, widersprichst du dann da die Zahlungsklage.
Die Polizei hat damit nichts zu tun, das ist Zivilrecht... und die 110 schon mal gar nicht, das ist kein Notfall.
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Sofern der Rechnungsempfänger nicht deutlich erkennbar ist. Wie alle Daten stimmen auf dich überein, würde ich nichts machen, weil eine Rechnung muss immer den Vollständigen namen des Schuldners tragen.
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Danke schön und das ist ein gutes Argument das mich beruhigt.