Ab wann kann man jmd anzeigen?
Heyy ich hab mal eine Frage.
Ich denke zwar dass ich ihn dafür nicht anzeigen kann, aber will trotzdem mal nachfragen. Ich hatte eine kennenlernphase mit einem Jungen und beim 2 Treffen wollte er mich unbedingt küssen. Habe über WhatsApp auch ja gesagt und alles war gut. Wir lagen im Bett haben gekuschelt und uns dann nh bisschen geküsst.
Dabei hat er dann angefangen mir immer an den Arsch zu fassen, was ich nicht wollte. Hab ihm das auch gesagt er hat weitergemacht und später wieder. Dann hat er auch so zugedrückt, woraufhin ich seine Hand an meine Taille gemacht habe er hat sie wieder runter an meinen Arsch gemacht. Er wusste ja aber da schon dass ich so viel nicht wollte. Er hat auch meine Brust angefasst und gedrückt was ich auch nicht wollte und es ihm klar gemacht habe. Ich habe ihn so ein bisschen gehauen dafür damit er aufhört etwas anzufassen. Beim küssen hat er seine Hand oben an meinen Oberschenkel gemacht, sodass er durch die Hose meine 😺 ein wenig berührt hat. Habe die Hand auch weggeschoben (natürlich dann wieder an meinen Arsch). Er fand das alles lustig aber ganz klar ihn dazu zubringen habe ich mich nicht getraut, da ich Angst hatte er würde mich dann nicht mehr wollen. Er hat auch mein Topträger ein bisschen runtergezogen und dann aber wieder hoch was ich eigentlich auch wollte.
Wäre dass schon Übergriffen? Danke schonmal:)
5 Antworten
Wäre dass schon Übergriffen?
Das Ganze war, wenn du zu verstehen gegeben hast, dass du dies nicht möchtest, eine sexuelle Belästigung, spätestens ab längerem Betasten deiner Brust auch ein sexueller Übergriff. (vgl. Fischer StGB § 184h Rn. 6 m. w. N.)
Ab wann kann man jmd anzeigen?
Strafanzeige erstatten kann man grundsätzlich jederzeit. Fraglich ist hier eher, wie sinnvoll dies ist. Ich kenne deine Situation nicht und weiß nicht in welcher Beziehung du zum Täter stehst, insofern möchte ich dir hier aber keine konkrete Handlung anraten. Eine Strafanzeige ist aber definitiv möglich.
LG
Du musst letztendlich für dich entscheiden, ob sich eine Strafanzeige lohnt. Als Geschädigter hast du davon grundsätzlich erst einmal nichts, gleichwohl ist aber eine Bestrafung des Täters möglich. Ich nehme an dass du und der Täter minderjährig seid? In diesem Fall würde das natürlich auch nach JGG verhandelt werden.
Das war ein sexueller Übergriff. Ja, das kannst du anzeigen. Wie gut die Erfolgschancen sind, kann ein anderes Thema sein.
Ohrfeigen verteilen ist in der Situation übrigens auch angemessen. Und vermutlich hört es dann auch auf, für ihn lustig zu sein.
Er hat dich angetatscht obwohl du das nicht wolltest und das auch gesagt hast, das ist in meinen Augen sexuelle Belästigung
Ich würde ihn erstmal noch nicht anzeigen sprich aber am besten erst einmal mit deiner Familie oder Freunden darüber.
Ok ich würde ihn jetzt einfach nicht mehr treffen und seine Nummer blockieren und wenn er immer noch nicht aufhört ist anzeigen die richtige Lösung
Ja er hat sich vorhin von mir „getrennt“ also waren nur halb zusammen und er hat mich auf snap entfernt Nummer usw habe ich noch
Alle meine Freunde fanden das komisch/ eklig irgendwie. Das meiner Familie jz zu sagen fällt mir schwierig die wissen nicht mal dass wir uns geküsst haben und so. Da ich jetzt nichts mehr mit ihm habe, fällt er mir aber weniger schwer das zu sagen, weil ich jetzt keine Angst mehr habe er würde mich verlassen
dankee
Ihr seid beide minderjährig und in der Pubertät. Ja, nach den Buchstaben des StGB hat er eine Straftat begangen, aber ist er kriminell und schuldfähig? Wie würdest du das als Richter bestrafen?
Schuldfähig definitiv, nächstes Jahr auch volljährig. Wie ich ihn bestrafen würde kann ich nicht sagen, auch dass die Erfolgschancen evtl niedrig sind, ist mir klar. Trotzdem ist mir das alles erst richtig klar geworden, als er nicht mehr da war. Da wusste ich direkt ich wollte das nicht, auch wenn es nichts krasses war
Trotzdem ist mir das alles erst richtig klar geworden, als er nicht mehr da war. Da wusste ich direkt ich wollte das nicht, auch wenn es nichts krasses war
Hinterher! Als es geschah, hast du es scheinbar nicht so energisch verweigert. Sorry, aber das war lediglich übergriffig, keine Vergewaltigung und auch nichts kriminelles.
Doch natürlich habe ich es verweigert? Habe mehrmals ausdrücklich gesagt er solle es lassen, seine Hand weggemacht und ihn versucht durch leichtes Hauen abzuhalten weil meine Worte nichts gebracht haben? Ungewollte intime Berührungen sind trotzdem kriminell
Habe jetzt wohl keinen Kontakt mehr zu ihm deswegen bin ich unsicher getan hat er es trotzdem als ich dachte er liebe mich deswegen wäre es okay