Ab wann darf man als Trans-Frau in die Frauenumkleide?

5 Antworten

Mir sind keine Umkleiden bekannt, die in der Hand des Bundes sind, also wenn es die Hausordnung so vorsieht oder sich niemand daran stört.

Egal ob Toiletten, Umkleiden, Saunen, Badetage... Es galt wie immer das Hausrecht und das tut es nach wie vor.

Sobald das Passing einigermassen stimmt. Bei mir gab es da in öffentlichen Umkleiden und öffentlichen Toiletten keine Probleme, mit meinem Passing. Wurde durch das Passing auch schon vor meiner Brust OP von Aussenstehenden als Frau wahrgenommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.

Wenn dem ist, dass du als Mann, eine Erscheinung von einer Frau, hast, wo selbst die Männer, dir hinterherschauen, kannst du ohne Mühe, allen in der Gesellschaft locker verkaufen, dass du eine Frau bist.

Bist du aber ein Typ, welcher wie Tessa Ganserer (https://de.wikipedia.org/wiki/Tessa_Ganserer) aussieht, kannst du dir sicher sein, dass die Frauen, dich und sich, distanzieren werde.

Das hier, sind Transfrauen (https://www.youtube.com/watch?v=AR0ocQn-LIE) welche die Erscheinung einer Frau, bestens verkörpern.

Wenn du das, als Typ nicht verkörperst, kriegst nicht nur Probleme, mit den Frauen, wenn du sie nicht schafft, davon zu überzeugen, und das, in deiner Erscheinung, dass du eine Frau bist, sondern auch mit den Männern, wenn du nicht eine Frau, bestmöglich darstellen wirst.

Wenn du aber, als Mann, es kannst, die weibliche Form, bestmöglich einzunehmen und das, nach ihren Idealen aber auch nach den, der Männern, dann brauchst du nicht einmal von dir zu geben, dass du eine Frau bist, weil deine Erscheinung, für dich sprechen wird und dich, als Frau kennzeichnen wird und damit, darfst du alles, was Frauen für sich beanspruchen dürfen, auch deines nennen!

Nach der Namensänderung Personen-Stand Änderung.

Wenn sie das in ihren Papieren stehen hat, davor ist sie noch ein Mann laut Gesetz. Zudem muss man berücksichtigen, das was als Frau gilt ein kontroverses Thema ist.


KolnFC  27.04.2023, 18:07

Und du denkst... es gäbe ein Gesetz... wer in welche Umkleiden darf?

Und wo 'fühlst' du dieses Gesetz? StGB oder doch eher BGB? Wann hast du das letzte mal in Badehose eine Umkleide betreten und dir gedacht, 'scheiße, meine Perso ist ja noch weggeschlossen. Was mache ich wenn die kontrollieren'?

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Supremen942072  27.04.2023, 18:18
@KolnFC

Wenn ich als Mann in eine Frauen umkleide Gehe ist das schon mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Und eventuell auch ein Sexualdelikt.

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KolnFC  27.04.2023, 18:19
@Supremen942072

Nö, das ist ein Mann in der Frauenumkleide und weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Gehst du bewusst rein um Frauen zu bespannen oder zu stören könnte es eine Nötigung sein, übrigens unabhängig von deinem Geschlecht.

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Supremen942072  27.04.2023, 18:21
@KolnFC

Ein Mann hat in einer Frauenumkleide aber nichts verloren. Du kannst ja mal gerne dort reingehen, wenn da Frauen drin sind, mal gucken was dann passiert :)

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KolnFC  27.04.2023, 18:24
@Supremen942072

Ist mir schon passiert. War peinlich, mehr nicht.

Aber nochmal: Eine Frauenumkleide ist kein geheiligter Ort an dem per Gesetz nur zertifizierte Frauen dürfen. Es ist ein Raum bei dem der Hausherr bestimmt hat, dass ihn nur Frauen betreten dürfen. Verletzt du das Hausrecht fliegst du i.d.R. raus, kannst Hausverbot bekommen etc. pp..

Mit Gesetzen oder Recht hat das aber nichts zu tun (also schon aber mit Eigentumsrechten).

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Supremen942072  27.04.2023, 18:29
@KolnFC

Wenn man aus versehen in die Damen umkleide geht ist das was anderes, als wenn man sich da umzieht und selbst wenn du da einfach nur stehst für einen längeren Zeitraum ohne die Frauen anzusehen ist das Spannen

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KolnFC  27.04.2023, 18:36
@Supremen942072

Es ist ein freies Land, hier kann jeder und jede jeden und jede anzeigen. Ob eine Straftat wie sexuelle Belästigung oder Nötigung vorliegt müsste letztendlich die Staatsanwaltschaft prüfen und bei Anklage ein Gericht entscheiden.

Als Trans in die der Umkleide seines empfunden Geschlechts sich umziehen ohne dabei andere offensichtlich zu belästigen würde vermutlich nicht einmal zur Anklage gebracht, schlichte Anwesenheit wäre dafür zu wenig.

Eckst du allerdings an, kannst du davon ausgehen, dass sich andere Frauen beschweren und du rausgeworfen wirst und Hausverbot erhältst. Das ist aber kein strafrechtlicher Prozess.

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Kuro48  27.04.2023, 18:37
@Supremen942072

Spannen beinhaltet jemanden zu beobachten, jemanden zuzusehen. Wenn du nicht hinschaust kannst du daher logisch betrachtet auch nicht spannen. Davon ab impliziert Spannen auch eine Absicht, sonst wäre ja jeder längere Blick in der Innenstadt auf eine Person schon Spannerverhalten.

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Supremen942072  27.04.2023, 18:45
@KolnFC

Wenn du dein Cock, als Transfrau in einer Umkleide rausholst glaub ich kaum das du damit davon kommst, wenn du nicht rechtlich eine Frau bist.

Das könnte wahrscheinlich ne riesen Szene geben dann wird die Polizei gerufen und wenn du ein Mann bist gibt es eine Strafe.

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Supremen942072  27.04.2023, 18:47
@Kuro48

Aber wie sieht das denn aus wenn du als Mann dich einfach da hinstellst und die ganzen Nacken frauen dann ausflippen und sagen du Spannst, willst du der Polizei dann sagen ich hab einfach da nur gestanden und nix gemacht lol?

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KolnFC  27.04.2023, 18:48
@Supremen942072

Welche Strafe? Dies ist ein Rechtstaat, hier kannst du nicht einfach 'eine Strafe' verhängen... Für was denn genau? Denkst du 'Cock in der Umkleide' steht im StGB? Und wir sind wieder am Anfang...

Sofern keine konkrete Straftat vorliegt, kannst du auch nicht bestraft werden. Wer wo rein darf regelt der Hausherr, er hat Hausrecht.

Und just btw. wenn du "einfach da nur gestanden und nix gemacht" hast stehen deine Karten schlecht, denn das tut man nicht in der Umkleide. Ich habe auch noch nie einen Mann in der Männerumkleide gesehen, der dort einfach gerne nackt abhing (da könntest du je nach Umständen wie gesagt auch beim gleichen Geschlecht Probleme bekommen).

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Supremen942072  27.04.2023, 18:52
@KolnFC

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

und wenn Kinder anwesend sind § 176 Absatz 4 StGB.

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Kuro48  27.04.2023, 18:55
@Supremen942072

Wer stellt sich denn überhaupt in eine Frauenumkleide und bleibt da einfach doof zum in die Luft kucken stehen? Die Frauen würden dann halt lügen, aber bei so einem Szenario entbehrt es auch der Logik warum man hinein ging. Ansonsten kann man wenig anklagen, das normale "Spannen" ist nicht einmal strafbar, schlimmstenfalls gäbe es ein Hausverbot weil der Besitzer Hausrecht hat, das Gesetz tut da nichts.

Die meisten werden ohne Angleichung eh, des lieben Friedens willen, diese Situation umgehen wenn es keine Einzelkabinen gibt. Alle andere werden sich dezent hinsetzen, umziehenn und gehen, Ende.

Es gibt übrigens auch Transmänner, schick die mal nach Testo in die Damen Umkleide. Schön mit Bart, bisschen Bauch, bisschen Muskeln evtl. Glatze weil der männliche Haarausfall eingesetzt hat. Da schreien die holden Damen nicht weniger, da ist dann mit einmal das biologische Geschlecht gar nicht mehr so wichtig. ;)

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KolnFC  27.04.2023, 18:59
@Supremen942072

Hast du das Gesetz gelesen: "[...] der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt [...]"?

Nacktheit in einer Umkleide ist keine exhibitionistische Handlung, es ist die Norm. Mit exakt diesem Gesetz könntest du sonst auch alle Männer, die sich in der Männerumkleide umziehen anzeigen. Ist nämlich das Gleiche...

Und, again, ja, wenn du in der Umkleide 'abhängst' oder offensichtlich dort bist um deine Geschlechtsorgane zur Schau zur Stellen, dann kann das eine Straftat sein (und again: Unabhängig vom Geschlecht).

Sich in einer Umkleide umzuziehen hingegen als Straftat auszulegen wird schwer bis unmöglich.

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Kuro48  27.04.2023, 18:59
@Supremen942072 § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Seit wann ist einfach in einer Kabine stehen oder sich umziehen eine sexuelle Handlung?

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emyness  27.04.2023, 17:58

Je nach dem ist das Unfug. Grundsätzlich reicht es bereits, wenn das Passing stimmt.

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