Jurafakten | Waren aus dem Einkaufswagen klauen?

Guten Tag liebe GF-Community.

An diesem wunderschönen Samstag ist es mal wieder Zeit für Jurafakten!

Jurafakten hat bei diesem Beitrag folgende Beschreibung verfasst:

Gemäß § 858 Abs. 1 BGB handelt jeder widerrechtlich, der dem Besitzer ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis den Besitz einer Sache entzieht oder ihn im Besitz stört („verbotene Eigenmacht“). § 859 BGB erlaubt dem Besitzer, sich dagegen sogar gewaltsam zu wehren. Wer Im Supermarkt Waren in seinen Einkaufswagen legt, wird damit zum Besitzer der Ware. Wer diese gegen den Willen ihres Besitzers wegnehmen möchte, begeht somit einen Verstoß im Sinne der verbotenen Eigenmacht und darf mit Gewalt davon abgehalten werden.

Jetzt hat es da etwas das ich nicht verstehe:

Wie kann es sein das dem Kunde die Ware im Einkaufswagen gehört wenn der Kunde die Ware noch nicht bezahlt hat?

Solange gehört doch die Ware dem Geschäft und darf nicht geöffnet werden?

| Artikel:

// Gemäß § 858 Abs. 1 BGB handelt jeder widerrechtlich, der dem Besitzer ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis den Besitz einer… | Instagram

| Frage:

Ist Gewalt in dieser Situation wirklich notwendig?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zu Frage
| Nein. Gewalt muss nicht sein. 50%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 40%
| Ja. Gewalt muss sein. 10%
Handy, Internet, Finanzen, Geld, einkaufen, Polizei, Lebensmittel, Alltag, Recht, Anwalt, Gesetz, Shopping, Social Media, Gewalt, BGB, Jura, Strafrecht, Verkauf, Ware, Zivilrecht, Strafbarkeit, Instagram
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.