Inkassogebühren in diesem Fall bezahlen?

Hallo Liebe Community,

ich habe leider total versäumt eine Rechnung zu bezahlen. Die 2. Mahnung hatte ich bekommen und die Frist auf dieser war der 12.05.

Ich habe es erst am 17.05 bemerkt, dass ich das noch nicht bezahlt hatte und sofort das Geld überwiesen.

Am 19.05 habe ich dann eine Email von einem Inkassobüro erhalten. Dort wurde ich nochmal aufgefordert die Rechnung zu begleichen und ca. 65 Euro zusätzlich Inkassogebühren.

Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert und ihm gesagt, dass das Geld ein Tag vor Erhalt der Email des Inkassobüros, per Online Banking überwiesen worden ist. Das Geld war am 18.05 auf dem Konto des Händlers.

Der Händler hat seine Forderung beim Inkassounternehmen zurückgezogen.

Nun, heute am 22.05 habe ich wieder eine Email vom Inkassounternehmen erhalten, mit einer Rechnung in Höhe von 65 Euro. Sie wollen, dass ich die Inkassogebühren zahle, da die Hauptforderung schon beglichen wurde.

Ich habe das Inkassounternehmen jetzt kontaktiert, aber mehr als mit Schufaeintragungen und ähnlichem zu drohen bei Zahlungsverzug, konnten sie nicht sagen.

Ich habe die Rechnung vor Erhalt des Inkasso Schreibens beglichen. Müsste der Händler, der das Inkassounternehmen beauftragt hat nicht die Inkasso Gebühren zahlen?

Vielen Dank

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