Inkassogebühren in diesem Fall bezahlen?

3 Antworten

Wenn die Zahlungsfrist am 12.05. endete und de facto erst 5 Tage später gezahlt wurde, dann nennt man das Zahlungsverzug.

Vermutlich hat sich in diesem Fall die Zahlung mit der Beauftragung des Inkassodienstes überschnitten.

Ich bin der Meinung, daß der durch den Zahlungsverzug entstandene Schaden vom Schuldner übernommen werden muß.

Ob allerdings 65 € gerechtfertigt sind, ist für mich fraglich, und ich würde die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren.

Nein ! Somit hat sich die Sache erledigt eigentlich , du hast dein Frist gehalten und insakossogebühren fallen weg.

Inkasso setzt sich erst zum Einsatz wenn der Empfänger ihn einschaltet. Das heißt wenn du Mahnung von Inkasso kriegst kannst davon ausgehen der das Geld eigentlich bekommen sollte ihn eingeschaltet hat. So wie ich verstanden habe hast du den Verkäufer bereits kontaktiert und er habe sein Geld rechtzeitig erhalten. Seine Aufgabe wär jetzt denn Inkasso Bescheid zu geben und das alles zurückzunehmen und ich würde mehrmals bei Inkasso auch versuchen durchzukommen und Bescheid geben dass du es schon erledigt hast und die Mahnung Irrelevant ist.

Ich würde erst reagieren falls ein echter Brief vom Inkassobüro kommen sollte. Mit der Durchsetzungsfähigkeit von vorgerichtlichen Inkassokosten sieht es ohnehin sehr schlecht aus. Selbst im Verzugsfall. Aus diesem Grund halte ich es für extrem unwahrscheinlich das das Inkasso das Risiko eingehen wird. Klagen kann übrigens NUR der Forderungsinhaber. Erst mal cool bleiben und den Ball flach halten.