Mietminderung, defekter Stöpsel im Handwaschbecken,Bad ?

6 Antworten

Die Miete darf lt. BGB gemindert werden, wenn der Mangel erheblich ist. Das ist hier wohl erkennbar nicht der Fall. Ich sehe hier eine Kleinrep. die, insofern eine entsprechende Klausel vereinbart ist, kostenmäßig vom Mieter zu tragen wäre.

Rückwirkend kannst du gar keine Mietminderung geltend machen.

Eine Mietminderung ist bei dieser Sachlage nicht zu empfehlen. Das führt sicher zu einer Abmahnung wegen Mietrückstand. Die Wohnqualität war nur geringfügig gemindert.

bwhoch2  19.06.2023, 09:25
nur geringfügig

Ich meine, überhaupt nicht, denn ob hier ein Keramikstöpsel oder ein Gummistöpsel für 1 € aus dem 1€-Shop das Abfließen des Wassers verhindert, hat mit Wohnqualität überhaupt nichts zu tun.

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In welcher Höhe wäre hier eine Mietminderung angemessen?

0%.

Zum einen ist die Sache behoben. Zum anderen hättest du die Mietminderung vorher androhen müssen und kannst sie nicht nachträglich abziehen. Zuletzt fällt ein Stöpsel eh unter die Kosten, die der Mieter selbst bezahlen muss für Kleinreparaturen.

Die Mietsache war deswegen nicht genug beeinträchtigt. Ein normaler Gummistopsel bis zur Reparatur hätte das Problem auch für weniger als 5 € behoben in der Zeit.

Mietminderung wegen einem kaputten Waschbeckenstöpsel?

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Mal angenommen das wäre möglich. Dann aber sehr gering. So 0,0000001% von der Bruttomiete. Das waren bei z. B. 1.000 € 0,0000001 €

 - (Mietminderung, Kaltmiete, Mietmängel)