Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung
Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter
kein Balkongeländer vorhanden

Situation ist folgende. Sind zu Beginn des Jahres in die Wohnung eingezogen und haben auch direkt den Vermieter auf das fehlende Balkongeländer aufmerksam gemacht. Laut seinen Aussagen war es aufgrund der Sanierung der Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht möglich das Geländer wegen Temperaturen weit unter Null Grad anzubringen. War uns in den ersten Monaten auch ehrlich gesagt nicht so wichtig, da man sich im Winter nich unbedingt raussetzt :). Vom Vermieter wurde uns mehrmals mündlich bestätigt das sobald die Temperaturen konstant im plus Bereich sind, das Geländer angebracht wird.Nachdem Im April sich immer noch nichts getan hat und der Vermieter auf Anrufe sowie SMS nicht reagierte, kontaktieren wir seinen Bruder der für ihn alle Sachen regelt was Verträge etc. betrifft. Nach einem telefonischen Gespräch mit ihm am 12.05.2011 wurde uns von ihm mündlich Versichert in den kommenden 3 Wochen das Geländer anzubringen, da Sie im Moment noch 1-2 weitere Angebote von Firmen einholen wollten.Mir ist bis jetzt noch unklar warum die Angebote erst jetzt eingeholt werden, bzw. bezweifel ich es auch sehr stark das es keine Firma gibt die in den ersten Jahres Monaten keine Bauaufträge annimmt.Kurz nach dem Telefonat wurde auch ein Schreiben von uns mit dem Mangel und einer angedrohten Mietminderung um 5% per Rückschein an den Vermieter gesandt falls das Geländer bis zum 02.06.2011 angebracht wird.Jetzt die Frage, da ich irgendwie immer noch das Gefühl nicht loswerde das es den Vermieter nicht interessieren wird wie die Sache weiter verlaufen sollte. Kann man im nächsten schreiben nochmal eine höhere Mietminderung androhen und durchsetzen wenn er bis dato nicht reagierte und oder der Mangel nicht behoben wurde?Ist halt in erster Linie nen Sicherheitsaspekt bei dem fehlenden Geländer im 1ten OG und das der Balkon quasi nicht nutzbar ist.

Bin für jeden Rat dankbar :)

Mietminderung, Vermieter, Balkon
Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.

Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...

  • Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!

Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!

Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.

Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.

Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?

Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!

Mietminderung, Vermieter, Rauchmelder, Ruhestörung
Eichung vom Wasserzähler abgelaufen, schlimm, was jetzt?

Durch unsere Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015 die wir vor kurzem bekamen möchten wir gerne unseren Wasserverbrauch, wenn möglich, etwas senken. Schreiben es uns nun wöchentlich/monatlich auf und auch wie viel WaMa so schluckt etc., damit wir da vielleicht auch schon mal was ändern können.

So, nun habe ich aber durch Zufall wegen dieser Eichung der Wasserzähler gestern Abend etwas gelesen und bin mal ins Bad. Gut unser WWZ wurde jährlich gewechselt (da steht inzwischen auch drauf bis 2021 geeicht), aber der KWZ seit einigen Jahren nicht mehr. Auf dem KWZ steht drauf das er Geeicht bis 2012 wäre, das heißt doch er ist seitdem abgelaufen, oder sehe ich das falsch? Wenn die abgelaufen ist, kann das den tatsächlichen Verbrauch "fälschen"? Habe noch etwas gelesen die Kosten würden wohl nun 15% sinken, dadurch das er abgelaufen ist und das eigentlich nicht sein sollte? Wesen Pflicht ist das eigentlich das zu überprüfen? Mieter oder Vermieter bzw. die Genossenschaft? Mich wundert das es dem von Minol nie aufgefallen ist, wenn denen das wahrscheinlich wiederum auch herzlich egal sein wird. Nun noch eine Frage, wie geht es nun weiter? Ich muss wohl der Verwaltung anrufen, denen das mitteilen und abwarten ob und was die machen und kann ich da wirklich etwas mindern oder ist das zwecklos?

Danke für eure Antworten!

Mietminderung, Nebenkosten, wasserverbrauch, Wasserzähler, Eichung
Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel
BITTE LESEN----Wie finde ich eine Wohnung trotz Mietschulden?

Hallo,

nach meiner letzten Frage ist nun unser Fall leider verloren - die Gegenpartei hat Recht bekommen und nun sitzen wir auf ca.7000,- € Mietschulden. Wie kann ich da jetzt noch eine neue Wohnung finden?

Die Vermietung möchte uns erst nach Begleichung die Mietfreiheitsbescheinigung ausstellen, was dann dazu führen würde, dass wir weitere Monate in der Wohnung bleiben müssten. Meine Nerven liegen blank, ich habe einfach keine Kraft mehr und bitte euch nun um ehrlichen Rat - was kann ich tun - wie finde ich eine neue Wohnung?

Wir hätten eigentlich den Fall eindeutig gewinnen müssen, aber ich vermute, da wir nur Hartz4 beziehen und Prozesskostenhilfe beantragen mussten, haben wir den Fall verloren - der Anwalt hatte überhaupt nichts getan... außer uns in diese Lage gebracht.

Ich möchte endlich einfach nur aus dieser schrecklichen Wohnung raus und irgendwie die Schulden begleichen, damit ich wieder in Ruhe schlafen kann. 

Nur wie finde ich jetzt noch eine vernünftige Wohnung, mit diesen Schulden am Hals - bin ja jetzt dadurch auch in der Schufa? Bitte, nur antworten, wenn ihr mir auch ehrlich helfen möchtet - habe von schlechten Ratschlägen die Nase echt voll - was mein Anwalt betrifft. 

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus von ganzem Herzen.

LG Sabine

Finanzen, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Immobilien, fristlose Kündigung, Hartz IV, mietschulden, Schufa, Zwangsräumung
Schimmel im Schlafzimmer hinter dem Bett

Hallo!

Ich wohne seit Oktober mit meinem Freund in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Gestern haben wir bemerkt, dass es im Schlafzimmer hinter dem Bett und in der Ecke neben dem Fenster schimmelt. Ich füge euch zwei Bilder hinzu, dass ihr euch ein Bild davon machen könnt.

Wir wurden schon von Besuchern darauf angesprochen, dass die Luftfeuchtigkeit bei uns ziemlich hoch sei. Daraufhin haben wir uns ein Gerät geholt, dass die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Im Wohnzimmer war sie immer zwischen 50 und 60%. Wir haben gelesen, dass das noch im Rahmen ist und haben uns keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Bis uns gestern der Schimmel im Schlafzimmer aufgefallen ist. Als wir dann das Gerät neben das Bett gestellt haben, haben wir bemerkt, dass hier die Luftfeuchtigkeit immer zwischen 60 und 70% liegt, und auch nach dem Lüften nur ganz kurz auf höchstens 50% sinkt.

Wir lüften täglich und unserer Meinung nach auch richtig (Stoßlüften). Die Wohnung haben wir seit dem ersten September, sind aber erst am ersten Oktober eingezogen. Das heißt, im ersten Monat haben wir nicht oft gelüftet, weil wir nur zweimal hier waren. Aber das kann ja nicht wirklich das Problem sein, oder?

Außerdem ist in der kompletten Wohnung durchgehend neuer Laminatboden verlegt. Vor ein paar Wochen haben wir bemerkt, dass der Laminat sich nach oben wölbt. Die Tür zum Schlafzimmer streift beim Öffnen auf dem Boden und im Flur hat man zeitweise richtig gemerkt, dass man absinkt wenn man auf eine bestimmte Stelle getreten ist. Im Flur hat sich das mittlerweile wieder einigermaßen gelegt aber die Schlafzimmertür streift noch immer. Das haben wir dem Vermieter auch schon mitgeteilt, der die Tür nun abschleifen möchte, dass sie nicht mehr streift, was aber eigentlich das Problem ja nicht behebt.

Außerdem sind unsere Fenster die meiste Zeit von innen nass. Vor allem morgens, da läuft richtig das Wasser runter.

Heute haben wir das mit dem Schimmel dem Vermieter mitgeteilt und warten nun darauf, dass er vorbei kommt und es sich anschaut. Er hat am Telefon noch gemeint, dass der Vormieter nie ein solches Problem hatte. Das können wir uns fast nicht vorstellen, weil der Schimmel ja in so kurzer Zeit gekommen ist, wir wohnen hier ja gerade erst seit drei Monaten. Da muss doch schon vorher irgendwas gewesen sein? Beim Einzug war die Wohnung top renoviert.

Wir wollten nun mal euren Rat einholen und wissen woher die hohe Luftfeuchtigkeit und der Schimmel kommen können, und was wir nun am besten machen? Es kann aber nicht vom falschen Lüften kommen, oder?

Außerdem hatten wir vor über Weihnachten drei Wochen wegzufahren, in der Zeit werden wir auch nicht täglich lüften können, was mir jetzt schon große Sorgen bereitet.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße, Amira

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Gesundheit, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, Lüften, Luftfeuchtigkeit, Schlafzimmer
Mietminderung bei Klo ohne Lüftung

Hallo,

ich wohne seit fast 4 Jahren in einer großen WG. Mitten in dieser WG existiert ein Klo, nicht unser einziges, welches komplett von der Außenluft abgeschnitten ist. Kein Fenster keine Lüftung.

Dieser Zustand wurde von uns immer als gegeben akzeptiert. Letztes Jahr kam aber die Idee auf dieses Klo zu entfernen um an der Stelle Wohnraum zu gewinnen und ein kleines Zimmer mit Fenster zu einem ordentlichem Bad zu machen. Hintergrund dazu ist, dass bei Einbau eine Lüftung diese entweder durch zwei weitere Zimmer oder unsere Küche verlaufen müsste.

Diesen ganzen Sachverhalt haben wir unserem Vermieter mitgeteilt und dieser schickte uns auch einen Architekten vorbei, damit der sich das mal anschaut.

Trotz mehrfacher Nachfrage passiert dann jedoch weiter nix und erst jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Reaktion bekommen. Der Umbau mit neuem Bad würde angeblich 35.000 Euro kosten und wir sollen uns daran mit 300 Euro pro Monat beteiligen oder wir bekommen eine Lüftung quer durch die ganze Wohnung, für uns kostenlos.

Das wollen wir beides aber nicht so haben. Uns erscheint der Preis für den Umbau viel zu hoch und wir wissen auch nicht ob wir daran überhaupt so enorm beteiligt werden dürfen. Eine Lüftung quer durch die Wohnung steigert den Wert der restlichen Räume definitiv auch nicht.

Deshalb nun die Frage: Dürfen wir auf Grund der fehlenden Lüftung die Miete mindern? Um wieviel dürfen wir mindern? Dürfen wir sie auch nachträglich mindern? Mangel wurde ja schon vor 12 Monaten mitgeteilt und besteht schon viel länger.Ist eine eventuell auf uns zukommende Baustelle auch Minderungsgrund?

Sind 35.000 Euro für einen Umbau (Neues Bad plus weitere Tätigkeiten) angemessen?Ist eine solche Mieterhöhung (ca.30%) zulässig?

Für jegliche Infos dazu bin ich sehr dankbar.

Bad, Mietrecht, Mietminderung, Toilette, Lüftung, Umbau
lärm durch toilette / abflußrohr.

Hej.

Ich bin nicht pingelig was den Lärm von Anderen, in meinem Falle die Bewohner der Wohnungen über mir, angeht. Jedoch sind die Wohnungen über mir Ferienwohnungen. Also ständig wechselnde Bewohner. Ok... nun zu meinem Problem + Frage:

In der Wand zwischen Flur und Schlafzimmer geht das Abflussrohr, der über mir liegenden Wohnung lang. Anscheinend gleicht meine Wohnung nicht den Obigen, da über meinem Schlafzimmer das Bad ist ( was ich bei Einzug nicht wusste ).

Mit Wassergeplätscher könnte ich leben, aber ich höre die Leute bei kleinen und großen Geschäften. ( nur bei der Wohnung direkt über mir ) Die Toilettenspühlung höre ich von allen Wohnungen und den Stuhl/Kot wenn er das Abflussrohr runtergespült wird. ( natürlich nur dann wenn der Jenige keinen Durchfall hat ) Am Tag stört es mich nicht, jedoch ist es nachts belastend. Ich wache davon sogar schon auf, weil es wirklich extrem laut ist, ich habe mein Bett schon auf die andere Seite des Zimmers platziert, aber es ist nicht wirklich besser.

Es ist nur nichts zuhören, wenn die Wohnungen nicht von Urlaubern bewohnt werden. Aber leider ist dies zu 80% des Jahres der Fall.

Ich hab schon irgendwo gelesen, das es bei sowas wohl keine Mietminderung gibt. Ist das richtig? - Oder kann man Mietminderung beantragen?

Vielen Dank schonmal für Antworten. ( und sorry falls es schonmal so eine Frage gab)

elli.

Abfluss, Mietminderung, Toilette, Abflussrohr
Schimmel in der Wohnung - Erfahrungen mit Klimaplatten?

Ich suche nach Erfahrungen mit Klimaplatten bei Schimmelbefall und hoffe, mir kann jemand nähere Informationen geben. Der Hintergrund: Altbau, (1. Etage), zu einer Seite hin (Schlafzimmer, Abstellkammer und Küche) eine Außenwand (das angrenzende Haus wurde vor Jahren abgerissen) Wir wohnen seit ca. einem Jahr hier, anfangs hatten wir keine Probleme, im Januar Schimmel im Schlafzimmer (Ecke oben und unten) und Küche (Ecke unten) - Hausmeister wurde informiert, es wurde mit Fungizid behandelt, danach bewusstes "Lüftverhalten" eingeführt, ausreichend geheizt (sogar die Küche) und alle 2 Monate Fungizid gesprüht, die Flecken verschwanden nicht und wir hatten im Winter viel Konenswasser an den Fenstern.

Seit ca. 2 Mon. sind wir krank. Nach Ausschluss von Infekten rückten wir alle Möbel von den Wänden und entdeckten mehr feuchte Stellen an der Außenwand. Hausverwaltung wurde informiert und reagierte sofort, ein Fachmann kam (warf leider kaum einen Blick auf den Schimmel) und empfahl "Klimaplatten", deren Einbau ca. 1 Woche dauert in der wir die Räume problemlos nutzen können. Wir schlafen inzwischen auf der Couch im Wohnzimmer und haben beide asthmatische Symptome. Schlafzimmer steht leer.

  1. Hat jemand Erfahrung mit diesen Klimaplatten? Lösen sie wirklch das Schimmelproblem?
  2. Muss die Wand nicht erst trockengelegt werden?
  3. Kann ich die Miete mindern und um wie viel?
Schimmel, Mietminderung
Kakerlaken im Wohnheim, Mietminderung und fristlose Kündigung?

Hallo.

Ich bin am Anfang April in einem neunen Studentenwohnheim eingezogen und finde seitdem häufig Kakerlaken in meinem Zimmer.

Erst versuchte ich so wenig wie mögliche Lebensmitteln im Zimmer zu halten, alle Lebensmitteln zu verpacken und vor allem das Zimmer oft zu putzen. Auch keine Müll außer ein normaler Abfalleimer für Papier und so (kein Essen drin) steht im Zimmer.

Aber Kakerlaken tauchen noch auf. Zumindest 10 habe ich selber getötet (und danach den Boden/die Wand gereinigt).

Ich habe die Verwaltung schriftlich gemeldet, aber sie greifen gar keine Maßnamen dagegen.

Kann ich die Mietminderung bekommen?

Habe ich das Recht den Mietvertrag sofort fristlos zu kündigen wenn ich eine neue Wohnung finde? (Nach dem Mietvertrag ist nomalerweise die Kündigung nur Semesterweise möglich, aber ich will nicht mit Kakerlaken noch 5 Monaten leben. Eine neue Wohnung, habe ich schon eigentlich eine Absicht).

Zusätzlich zum Kakerlakenproblem fehlt im Wohnheim die Kabelverbindung zum Internet, die auf der Webseite des Wohnheims beschrieben ist. Der Lan-anschluss ist kaputt/funktioniert nicht aber die Verwaltung lehnt Reparatur des Aschlusses ab und sagt nur "Bitte W-lan nutzen". W-lan ist auch nicht so gut, oft wird Streaming mit geringerer Qualität abgebrochen.

Wie bekommt man die Mietminderung oder wie macht man den Vermieter mich erlauben fristlos zu kündigen?

Bitte geben Sie mir Rat, genau was für Aktion ich treten kann.

LG

Mietrecht, Mietminderung, fristlose Kündigung, Kakerlaken, Ungezieferbekämpfung
Mietrecht - Flöhe in Wohnung durch anderen Mieter

Guten Morgen,

wie schon der Titel fast alles beschreibt.

Was kann ich dagegen tun? Ich habe bei der Hausverwaltung sofort angerufen wurde mir gesagt das sie sich darum kümmert ... Bis jetzt leider noch nicht. Die Flöhe in meiner eigenen Wohnung werden langsam auch immer mehr jetzt gleich nach Aufstehen schon wieder zwei gefangen.

Es handelt sich um Katzenflöhe. Ich habe auch keine Katze.

Nun habe ich http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/katzenfloehe.htm gelesen .... Aber es kann doch nicht sein das ich im Prinzip nichts machen kann oder? Weil es ist ja Fakt das die Flöhe nicht durch mich kamen ... Seit Mittwoch abends sind diese im Haus ... Da war Polizei und Tierrettung hier. Es ist so ein Alkoholiker welchen die Katze gehört und ich kann mir nicht vorstellen das dieser in der Lage wäre einen Kammerjäger zu bestellen .. Auch kann ich mir (obwohl ich hier noch nicht lange wohne) momentan nicht vorstellen das etwas passieren wird. Den scheint dieses Haus "egal" zu sein das wichtigste das die Miete "reinkommt" ... Aber ich sehe es auch nicht ein jetzt hier in der Flohplage unterzugehen und zuzusehen wie es von Tag zu Tag schlimmer wird. Ich habe selber ein paar Kleintiere möchte nicht das diese es abbekommen...Ich habe eine schwangere Freundin hier. Flöhe können Krankheiten übertragen ...

Kann ich so einen Kammerjäger selbst bestellen und dann von der Miete abziehen? Ich weiß nicht wie teuer wäre und ob Ratenzahlung geht ... Aber sprich das ich keine Miete mehr zahle nur meine Nebenkosten und dafür den Kammerjäger seine Arbeit zahle???

Selbst jetzt wieder nach 1,5 Monaten umziehen .. Erstens das schon -.- Und selbst wenn ich umziehen würde wenn bis dahin hier nichts passiert nehm ich ja dann die Flöhe wieder in die neue Wohnung mit.

Hoffe hat jemand einen Rat für mich.

Danke.

Lg Schaeferly

Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Flöhe, Kammerjäger
Nachbar ist ein Messi!

Hallo. wir zum 1.6.11 in unsere jetzige Wohnung mit unserer mittlerweile einjährigen Tochter eingezogen. Direkt neben uns befindet sich seit 7 Jahren ein Messi, ein echter RTL2-Fall, Müll bis unter die Decke. Da das Gesundheitsamt nicht zuständig ist, haben wir Polizei und Feuerwehr eingeschaltet und somit beschleunigt, dass die Vermietergesellschaft SAGA eine Räumung im August ermöglicht wurde. Eine Kündigung des Nachbarn ist anscheinend nicht möglich, da er geistig nicht 100% da ist und deswegen wohl besonderen Kündigungsschutz hat, laut SAGA. Wir haben uns massivst beschwert, auch schriftlich und mit Unterschriftenaktion im Juli, da wir es eine absolute Frechheit finden, dass wir nicht über den Umstand informiert wurden, obwohl wir mehrmals nachgefragt haben. Gerade mit Baby. Unser Problem: bestialischer Gestank an warmen Tagen, Kellerasseln, unglaublich viele Fliegen (Stubenfliegen, Fruchtfliegen,..), Käfer jeglicher Art, Silberfische, schon die 10. Heuschrecke. Da unsere Wohnung im 7. Stock liegt ist dies sehr ungewöhnlich. Wir haben unglaublich viele Tauben und keinen der sie füttert, Alle gehen davon aus, dass die mundartlichen "Dachratten" nur wegen ihm hier sind. Unser Balkon ist unbewohnbar, erstens wegen dem Gestank, zweitens wegen den Tauben. Die Tauben scheissen (entschuldigung) alle Fensterbänke und den Balkon voll. Lüften ist aufgrund des Gestanks nicht möglich. Die ersten zwei Monate habe ich nur mit Putzen verbracht um gegen Ungeziefer und Tauben anzukommen, die Kleine kann hier nicht gesund leben. Wir sind massivst unglücklich. Mit der Unterschriftenaktion haben wir gleichzeitig eine Mietminderung schriftlich gefordert, die uns von unserer Sachbearbeiterin mündlich abgesagt wurde, da er ja eh bald ausziehen wird. Das war im Juli. Er sammelt nach wie vor unseren Müll, hortet. Dürfen wir unsere Mietkosten eigenständig kürzen oder sogar einen Monat streichen? Was dürfen wir tun?

Kündigung, Müll, Mietminderung
Feuchtigkeit und Schimmel durch undichtes Dach - Vermieter verweigert Reparatur

In unserem Mietshaus ist das Dach undicht. Im Schlafzimmer tropft es daher bei Regen von der Decke, sodass ich regelmäßig einen Eimer unterstellen muss. Die Tapete an der Decke und an der Wand hat sich bereits gelöst und es ist alles verschimmelt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat der Vermieter den Schaden am Dach nicht behoben, da er, so seine Worte, kein Geld dafür hat.

Ich habe daher seit einem halben Jahr die Miete um 25% gekürzt. Damit war der Vermieter einverstanden. So wie die Sache aber jetzt aussieht, ist es dem Vermieter egal, ob das Dach repariert wird oder nicht, er hat sich mit der 25%igen Mietminderung abgefunden. Ich habe den Vermieter daher nochmals gemahnt, den Schaden am Dach zu reparieren, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung im Schlafzimmer überhand nimmt. Ich drohte mit einer Mietminderung um 100%. Daraufhin hat der Vermieter mitgeteilt, dass maximal 25% gerechtfertigt seien. Wenn irgendwo stehen würde, dass in dieser Situation 100% Mietminderung gerechtfertigt seien, soll ich ihm das bitte vorlegen.

Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?

Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!

Miete, Schimmel, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Wasserschaden
Baustelle um 5 Uhr morgens akzeptieren?

Guten Morgen!

Ich wurde gerade ziemlich unschön geweckt - nämlich durch eine Baustelle, die bereits seit letztes Jahr Sommer hier ist. Es werden Wege erneuert und ein Kreisverkehr errichtet.

Denke mal, dass sie einen straffen Zeitplan einhalten müssen, aber um 04:45 Uhr damit beginnen und Menschen aus dem Schlaf reißen muss akzeptiert werden? Arbeiten ja sogar manchmal am Samstag und Sonntag. Fühlt sich ab und zu auch wie ein Beben an, weil alles in der Wohnung vibriert und man im Bett durchgeschüttelt wird - bitte keine unangemessenen Sprüche dazu!

Finde es jedenfalls ziemlich belastend und man bekommt es ebenfalls mit, wenn die Fenster geschlossen sind. Ich habe einige Katzen, die manchmal verängstigt den Geräuschen nachschauen und sich verkriechen. Ansonsten sind sie locker drauf und haben keine Scheu.

Ist es erlaubt, den Arbeiter aus seinem Kran zu reißen oder die anderen im Teer einzustampfen? War ein Scherz :) Obwohl mir nicht gerade danach ist zu lachen.

Doch wie schaut es aus? Mietminderung? Den 'Auftraggeber' schreiben? Weil diese Uhrzeit finde ich nicht in Ordnung! Und das geht bis 16, 17, 18 Uhr. Kann in einem Raum noch nicht einmal telefonieren, weil ich nichts verstehe Ist mir schon klar, dass solche Arbeiten Lärm machen, aber diese Uhrzeit fand ich nun hart. Mich störte schon immer 06:30 Uhr - doch das ist wohl (noch) okay.

Über vernünftige Antworten freue ich mich!

Mietminderung, Baustelle, Psyche, Schlafmangel