Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
Polizei, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Anwalt, Gesetz, Psychologie, Jura, Justiz, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie, Ethik und Moral, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage
Fristlose Kündigung ohne Mahnung oder Hinweis?

Hallo miteinander!

Mein Vermieter hat mich plötzlich per Brief fristlos gekündigt. Er hat mir zwei Briefe geschickt. In dem einen Brief steht, dass ich bis Mitte Januar alles ausräumen muss und in dem anderen, dass ich bis Ende Februar ausziehen muss. Aber das ist nicht wirklich das Problem, sondern eher die fristlose Kündigung. Mein Dauerauftrag für die Miete Ende im November und ich habe das nicht bemerkt. Also habe ich bereits 2 Monate lang keine Miete gezahlt. Das ist eben auch der Grund für die fristlose Kündigung. Er schrieb auch: „Über diese Summe habe ich nun beim Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid eingereicht.“ Das Geld ist kein Problem, ich habs aber halt nicht bemerkt, dass der Auftrag nicht mehr vorhanden ist. Ich hab bald meine Semesterprüfungen und jetzt muss ich auch noch ausziehen, das macht mich fertig. Zudem hat er auch noch das hier geschrieben: „Außerdem erkläre ich hiermit Ihren Motorroller mit dem grünen Versicherungskennzeichen xxx als gepfändet über mein Vermieterpfandrecht. Es wird Ihnen hiermit untersagt, diesen vom Gelände xstraße x zu entfernen. Er wird nach Auszug versteigert und mit dem Erlös werden Ihre Schulden bedient. Sollten Sie den Roller doch entfernen, machen Sie sich strafbar und bekommen zu der schlechten SCHUFA - Eintragung durch das Mahnverfahren noch ein Strafverfahren.“

Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich ausziehen? Bitte helft mir!

Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura
Strafgefahr bei Auseinandersetzung bei Jugendlichen und Kindern?

Hi!

Mein Bruder wurde heute in den Bauch getreten. Davor hat das gemeinte Kind auch immer meinem kleinen Bruder (2te Klasse) wehgetan und unter weiteren kleinen Dingen auch mal in die Hoden getreten. Mein Bruder hat bereits probiert mit den Erziehern und Lehrern darüber zu sprechen. Jedoch sind Strafen so unendlich mild oder kommen garnicht durch. Nach jeder "Entschuldigung" zu welcher er gezwungen wird geht der Mist am nächsten Tag weiter. Mein kleiner Bruder meinte immer wieder es kam aus dem nix und wäre auch einfach so grundlos passiert. Mein Bruder solle sich nach meinen Worten zur Wehr setzen, jedoch befürchte ich ganz dolle dass das andere Kind seine Freunde herholen würde um dann gegen mein Bruder vorzugehen.

Meine Mutter hat vor mit der Lehrerin ins Gespräch zu treten, jedoch bin ich mir unsicher ob irgendetwas daraus resultieren würde.

Ich bin 17 Jahre alt und mit meinem anderen großen Bruder (Auch 17) habe ich nun vor den kleinen Kerl zu konfrontieren, da Diplomatie ja nichts bewirkt.

Ich möchte ein besonders ernstes Gespräch mit ihm halten, ich möchte ihm kein Haar krümmen, jedoch habe ich immer wieder den Gedanken von Drohungen falls er meinem kleinen Bruder weiter wehtut. Mein anderer Bruder würde aufpassen, dass er nicht davonkommt (Im schlimmsten Falle ihn festhalten)

Wie sieht das ganze Gesetzlich für uns aus?

Danke an alle Antworten!

Kinder, Mutter, Schule, Recht, Eltern, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Bruder, Jura, Streit
Rache nach betrügerischem Date?

Ich (26) habe über Lovoo eine Frau (31) kennengelernt. Es hat vom Chat echt super gepasst. Wir haben sogar schon über Zoom mal eine halbe Nacht durchgeredet & mussten uns bremsen. Es schiens also alles zu passen. Wieder & wieder hat sie erwähnt riesiger Trekkie (Star Trek Fran) zu sein. Hätte sie aber nicht müssen, da es tausend Star Trek Artikel dazu in ihrem Zimmer gab (konnte ich im Hintergrund bei unserem Zoom Gespräch sehen).

Nun habe ich mir, warum ihr nicht eine Freude beim ersten echten Treffen machen. Ich habe also für 56€ eine Enterprise Uniform auf Amazon gekauft. Wir haben uns in einem Restaurant getroffen & sie war schon irgendwo komisch. Es war nicht so wie beim Zoom Gespräch & sie hat sehr lakonisch geantwortet. Nach dem Essen sind wir raus gegangen & sie hat sich dann schon nach einer halben Stunde verabschiedet. Begründung: "Heute ist es draußen zu kalt." Aber sie hat auch gemeint, dass sie sich noch mal mit mir treffen will.

Zuhause hat sie mir dann geschrieben, dass ich ihr peinlich war -> Sie will sich nicht mit mir treffen! Das hat mich schon angekotzt, da dass unehrlich & feige war. Alsdann habe ich ihr meine Iban geschickt & von ihr gefordet mir das Geld für das ausgegebene Essen & derStar Trek Uniform zu zahlen. Sie weigert sich & macht sich sogar über diese Bitte lustig.

Nun meine Idee: Ich weiß, wo sie arbeitet. Ich überlege mir sie auf/nach der Arbeit zu besuchen & sie im Klingonenkostüm (würde halt auch wieder kosten) zu erschrecken. Würde ihr irgendwo recht geschehen. Oder sie findet es witzig & überlegt es sich doch noch mit mir (was natürlich sehr unwahrscheinlich ist, aber man weiß nie). Aber kann man dafür rechtlich beglangt werden. Und wie beurteilt ihr das moralisch. Soll ich das tun?

Lass es 87%
Tu es 7%
Andere witzige Idee, nämlich... 7%
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Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium
Ist ein Haustier Widerruf seitens des Vermieters rechtens?

Moin,

ich habe damals mit meiner Verwaltung über den Besitz von Haustieren geredet, da ich schon mit zwei Katzen die Wohnung übernommen habe.
Laut der Verwaltung, darf ich mir auch nur max. 2 Katzen anschaffen & dies auch nur sofern ich einen Widerruf unterschreibe, der besagt, dass sofern sich andere Vermieter beschweren, ich meine Katzen aus der Wohnung schaffen muss.

Meine „Angst“ wächst, da der Vermieter unter mir seit meinem Einzug in die Wohnung sich über Lärm beschwert, da meine Katzen gelegentlich abends rumrennen und spielen. Seine Beschwerde ist zu 100% maßlos übertrieben, da ich im Altbau wohne und meine Katzen nicht über Zimmerlautstärke hinweg miteinander spielen.
Wieso ich weiß, dass es übertrieben ist? Weil laut seiner Meinung ich nach 20 Uhr nicht staubsaugen darf, obwohl mir Glas zersprungen ist & ich darf mich nicht frei in meinem Schlafzimmer bewegen, da dies genau unter seinem liegt und er laut eigener Angabe alle Geräusche (selbst zugehende Schubladen) hört.
Natürlich ist es mir egal ob er meint, dass ich um 20 Uhr nicht mehr staubsauge, mir gehts nur um meine Jungs, die ich unter keinen Umständen verlieren will.

Deshalb meine Fragen hierzu:

Darf der Vermieter mir eine konkrete Anzahl an Haustieren vorschreiben?

Ist ein Widerruf dieser Art überhaupt rechtens? Ich habe mittlerweile seit einem Jahr zwei Katzen und könnte diese niemals weggeben.

Ich bedanke mich für jede Antwort.

Haustiere, Recht, Widerruf, Tierhaltung, Hausverwaltung, Jura, Nachbarn
🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht
Wären deine Eltern stolz auf dich, wenn du studieren würdest?

Auf diese Frage komme ich, weil ich vor kurzem eine Sendung geguckt habe, da war ein Mann (so ungefähr Mitte 40) der davon erzählte, wie er in seinen jungen Jahren gerne studieren wollte, aber seine Eltern absolut nichts davon hielten. Er machte dann eine Ausbildung, arbeitete als Geselle, fühlte sich aber nicht glücklich mit, deshalb schrieb er sich an der Uni, um Physik zu studieren und hat bis zum Doktor Titel geschafft.

Toller Werdegang, Respekt!

Ich frage mich: gibt's noch mehr Eltern, die gegen Studium sind? Oder sind die Eltern des o.g. Mannes eher ein Einzelfall?

Also wenn ich mir meine Eltern anschaue, die wären mächtig stolz auf uns Kinder gewesen, hätte einer von uns studiert....XD naja, stolz sind se trotzdem auf uns, auch ohne Studium ;)

Und deine Eltern?

Ja, meine Eltern wären sehr stolz! 43%
..... 25%
Meine Eltern würds überhaupt nicht interessieren 20%
Meine Eltern würden mir die Idee ausreden 8%
Nein, meine Eltern wären nicht stolz! 3%
Ich kann's nicht einschätzen 3%
Liebe, Freizeit, Medizin, Arbeit, Beruf, Kinder, Studium, Schule, Familie, Freundschaft, Polizei, Menschen, Chemie, Freunde, Ausbildung, Berufswahl, Politik, Anwalt, Eltern, Gericht, Elektrotechnik, Psychologie, Architektur, Gymnasium, Jura, Jurist, Lehramt, Medizinstudium, Physik, physikalische Chemie, Physiker, Professor, Richter, stolz, Student, studieren, Universität, Studienfach, Umfrage

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