Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung
Mobilheim auf eigenem Grundstück bewohnen?

Hallo ihr Lieben :)

ich habe nach längerer Internetrecherche immer noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden, deswegen versuche ich es mal hier, vielleicht könnt ihr mir ja mit Erfahrungen oder ein paar Tips weiterhelfen :)

Ich stehe vor der Entscheidung, das Mobilheim meiner Eltern zu übernehmen, da diese es verkaufen möchten (der Wochenendplatz ist bei den Benzinpreisen einfach viel zu weit entfernt) und ich es schade finden würde, es unter Wert verkaufen zu müssen. Nun möchte ich aber, bevor ich mich unüberlegt in die Planerei stürze, erst einmal klären, ob es mit meinen Zukunftsplänen verbunden werden kann. Ich hatte nämlich ursprünglich vor, nach meinem Studium irgendwann einen kleinen alten Hof mit viel Grundstück zu kaufen und dort nach und nach alles für die Selbstversorgung aufzubauen. Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, (vorzugsweise in Niedersachsen, da noch relativ preiswert und das MH dort in der Nähe steht) ein Grundstück zu kaufen und darauf das Mobilheim als Haus zu nutzen, da es wirklich ein super 'Teil' ist (gute Isolation, Heizung, Fenster, Badezimmer, alle nötigen Anschlüsse usw). Mir ist klar, dass es wahrscheinlich in jeder Stadt oder Gemeine andere Regelungen gibt und ich, wenn es denn soweit wäre, bei den einzelnen Behörden nachfragen müsste. Aber kennt Ihr jemanden, der schon etwas ähnliches umgesetzt hat? Jemanden, der außerhalb eines Campingplatzes, ein Mobilheim auf seinem eigenen Grundstück auf dem Land bewohnt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)!!!

Liebe Grüße und noch ein frohes Osterfest

Jojo

Leben, wohnen, Camping, Baugenehmigung, Grundstück, mobilheim
Mit Katze umziehen, befahrene Straße

Ich habe ein Problem, wir müssen umziehen(ich mit meinen Eltern, Hund und meiner Katze)und das in den nächsten paar Monaten, sind schon das ganze Jahr am suchen, haben jetzt erst etwas in Aussicht wo auch Hunde erlaubt sind, und was ideal wäre..

ABER: meine Katze ist Freigängerin( sie ist ca. 6-7jahre alt) aber das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Straße, also da ist außer ca 7 Metern Weg vor dem Haus keine Abgrenzung zu der Straße.

Nun habe ich im Internet schon nach Lösungen gesucht.

Eine Lösung war die Katze nicht mehr rauszulassen. Das wird wohl gar nicht gehen, da sie schon hier einen Aufstand macht, wenn man ihr mal nicht innerhalb von 10Minuten die Türe öffnet, und auch so würde ich das meiner Katze nicht so gerne antuen, das Haus hat auch nur 70qm, die Hälfte von unserem jetzigen Haus. Außerdem sind große Schiebetüren zu der Terrasse da, die kann man im Sommer ja nicht permanent geschlossen halten (Wohnzimmer, Küche, alles ein Raum, man kann die Katze ja nicht in einem Schlafzimmer einsperren..)

Das zweite was ich gefunden habe wäre den Garten mit einem hohen Zaun und Winkeln mit einem Netz dran katzensicher zu machen. Was aber leider sehr teuer sein würde. Zum Glück ist der Garten nicht so groß ABER der Arbeiter der für die Außenanlage zuständig ist sagte das der Zaun seitlich zur Straße hin nur 1m hoch sein darf(der wird vom Vermieter noch aufgestellt) und das ist für die Katze ja nur ein Sprung..

Hat jemand noch einen Rat für mich? Ist jemand von euch auch mit der Katze umgezogen und hat eine Lösung für dieses Problem?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Haus, Tiere, Umzug, Katze, Tierhaltung, Grundstück, Hauskatze, Katzenhaltung, Straße, umziehen, Zaun, Freigänger
Wer haftet, wenn Baumwurzeln Abflussleitung beschädigen in Mittelreihenhaus?

Wir haben vor Kurzem ein Mittelreihenhaus erworben und nach gründlicher Renovierung Anfang November bezogen. Weil sich im Kelleruntergang permanent Wasser staute, haben wir dafür noch mal den Klempner gerufen. Der konnte aber leider mit seinen Spiralen den Abfluss nur bedingt wieder gängig machen. Baumwurzeln waren nämlich in das Abflussrohr, welches vom der Rückseite unter dem Keller zum Hausanschluss an der Straßenseite führt, eingedrungen und haben dieses verstopft.

Auf unserem schmalen Gartenstreifen stehen in ca. 15 m Entfernung Krüppelbirken, die ich aber eher nicht als "Verursacher" sehe. Wir haben den Verdacht, dass die Wurzeln von einer den Häusern viel näher stehenden riesigen Lärche kommen, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze steht. Die alte Nachbarin hat den Baum vor ca. 25-30 Jahren dort als kleinen Setzling eingepflanzt.

Nun die Frage: Wer haftet in diesem Fall für die Sanierung? Können wir die Nachbarin haftbar machen, wenn sich der Ursprung eindeutig nachweisen lässt (und wie könnte man DAS am Besten?) – oder springen unsere Hausversicherungen ein? Im Übrigen würden wir, wie auch alle unmittelbaren Nachbarn, den Baum am Liebsten gefällt sehen, weil er im Herbst mit seinen Nadeln nur so um sich schmeißt! Dachrinne, Balkon und Terrasse waren neulich damit voll übersäht.

Die EUR 140,00 für den Klempner neulich können wir verschmerzen – das Hauptproblem bleibt die notwendige und sicherlich teure Sanierung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was würdet ihr uns raten?

Garten, Recht, Sanierung, Eigentum, Grundstück
Nachbarin schlägt meinen Hund?

Hallo, ich habe eine neue Nachbarin, die wohl oder übel über mein gemietetes Grundstück(beides Mietwohnungen/Reihenhäuser) hinterm Haus raus gehen muss. Würde auch hinter dem Grundstück eslber möglich sein, da da aber kein fester Weg ist es nun so. Nun habe ich 2 kleine Hunde und sie eine Katze. Als ich heute arbeiten war ist wohl einer meiner kleinen Hunde hinter der Katze hinterher gerannt und durch den Zaun auf ihr Grundstück. Mein Sohn (14) hörte das jaulen meines Hundes und lief raus und sah, dass unser Hund versuchte durch den Zaun zurück zu kommen und sie mit einer Unkrautbürste auf unseren Hund einschlug. Muss ich dass hinnehmen ?Muss ich ihr einen Durchgang über mein gemietetes Grundstück erlauben. Unsere Vermieterin möchte keinen Ärger und hält sich diesbezüglich raus, ich sollte doch versuchen mit ihr klar zukommen.Jedoch versucht die Nachbarin auf alle wege Stress zu machen, auch bei den parken vorm Haus geht es los, die Nachbarn gegenüber haben mich bereits nach dem Parkspielchen von ihr gefragt, was das soll. Am liebsten würde ich ihr den Durchgang über mein Grundstück verbieten. Auf der anderen Hausseite kann sie auch nicht raus gehen, da diese Nachbarin von der Vermieterin erlaub bekommen hat diese Seite zu schließen.Die Reihenhäuser sind ein 4 Reihenhaus, dies zur Info. Was kann ich machen, da ich nun meine Hunde keine Minute mehr allein im Garten lassen kann. Außerdem lässt die Nachbarin auch provokativ die Gartentür offen, sodass die Hunde auf die Strasse laufen können.

Hund, Grundstück, Nachbarn, Streit, Durchgang
Nachbar-Mauer: Darf ich Kletterpflanzen daran pflanzen?

Ich hab keine Lust mit der entsprchenden Nachbarin zu reden, denn sie hat mir verbotener weise die Aussicht verbaut (unterschrieben haben wir für eine kleine "GARAGE" daraus wurde leider ein Haus-hohes Attelier!!!! Wir könnten es natürlich sofort abreißen lassen -aber mein Opa riet davon ab. Jedenfalls sehe ich jetzt wenn ich aus dem Fenster schau, nichts als das Dach des Atteliers!!!! Wo ich vorher die gesamte Straße überblicken konnte! Als wäre das nicht genug, kommt noch folgendes Hinzu!!!:

Sie hat eine ca 2 m hohe Mauer errichten. Das Problem ist jedoch, dass die Mauer ohne unse Einverständnis oder Zuspruch errichtet wurde, und zwar auf unserer SEITE der Grundstücksgrenze!!!

Ich weiß nicht was ich tun soll! Eigentlich wäre es die Aufgabe meiner Mutter gewesen, beide illegalen Bauten zu verhindern! Aber jetzt hab ich die schmutzige Wand vor der Nase auf meinem Grundstück, und das Dach des Ateliers vorm Fenster!!! Bitte irgendwer helft mir mit diesem Unglück! Ich weiß nicht was ich tun soll!

Ihr werdet es nicht für mölich halten aber besagte Nachbarin grüßt einen nicht -es sei denn die Kommunal-wahlen stehen befor, denn sie ist politisch tätig!!

Im Klartext: ich sehe wenn ich aus dem Fenster schaue ein riesiges Dach und eine immer schmutzig und schmuddelig werdende Wand-Mauer! Ich täte soooo gerne die STraße wieder überblicken können!!

Ich wollte ursprünglich eigentlich fragen, ob ich zb. Efeu an der schmutzigen Wand entlang pflanzen darf??? ABer die Thematik belastet mich ungemein! (deswegen viel die Frage etwas umfangreicher aus..

Recht, Gemeinde, Grenze, Grundstück, Nachbarschaft, Streit
Wie unterbinde ich meinem Nachbarskind und deren Eltern, unser Grundstück zu.....

betreten? Es reicht so langsam.

Wir sind Hundebesitzer, eine Colliedame, die sehr gut erzogen ist und eine Ausbildung als Therapiehündin genossen hat. Mit ihr besuche ich regelmäßig Menschen, die an Demenz leiden oder auch andere Senioren in Heimen. Auch in Kindergärten oder Schulen bin ich mit ihr, wenn ich gefragt werde. Soweit so gut.

Allerdings möchten wir nicht, dass ein Nachbarskind (7), ständig nach Lust und Laune unseren Garten betritt und mit unserem Hund spielen möchte. Der Hund tut nichts, im Gegenteil. Sie freut sich, aber mir geht es um das Prinzip. Das Kind, bzw. die Eltern haben zu fragen. Nicht einfach reinspazieren.

Es geht auch um die Versicherung, falls doch was passieren sollte. Ich kann niemals garantieren, dass mein Hund nicht doch schnappt, vielleicht weil das Kind ihm weh getan hat oder aus Versehen die Hand erwischt, weil es den Stock nehmen möchte.....

Wir haben es den Eltern schon mehrmals gesagt. An der Gartentüre ist mittlerweile ein Riegel angebracht, aber dieses Kind steigt einfach darüber. Es sind Eltern, die ich mit Verlaub "asozial" nennen möchte. Beide arbeiten nicht, er schreit viel und das Kind ist oft sich selbst überlassen. Es stromert so durch die Gegend und bei dieser Kälte ist es auch die ganze Zeit draußen. Warme Schuhe hat sie schon von uns bekommen....., aber was sollen wir den tun?

Ich kann doch nicht das ganze Grundstück verrammeln und eine Mauer drumherum ziehen, so dass sie nicht darüber klettern kann. Was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern?

Kinder, Hund, Grundstück, betreten

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