Gibt es rechtliche Möglichkeiten jemanden aus dem Grundbuch zu bekommen?

3 Antworten

Wenn der Streit mit der Bank nicht bald beigelegt werden kann, treibt sie die eingetragenen Eigentümer zum Grundstücksverkauf durch Zwangsversteigerung. Das erkennt man an den schon aufgelaufenen 65.000,- € Zinsen und Gebühren. Vielleicht ist die Zwangsversteigerung der bessere Weg, um nicht dem noch eingetragenen Ehemann 40.000,- € Abstand zahlen zu müssen. Natürlich besteht die Gefahr, dass jemand von außerhalb bei der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält.

Nein, den Mann bekommt man nicht so einfach aus dem Grundbuch. Er könnte ja vor Gericht behaupten, das das unter den Eheleuten so ausgemacht war, dass SIE Kredit bezahlt und er die Kosten der Lebensunterhaltung bestreitet. Für die Frau wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen. Trotzdem würde ich mir bei einem Anwalt Rat holen. Wenn man allerdings keinen Anwalt zum Freund oder in der Verwandschaft hat, kann es auch gleich teuer werden. Der RA berechnet nämlich sein Honorar nach der "Retchtsanwalt-Gebührenordnung". Da wird dann der s.g. "Streitwert" von 310.000,- € zu Grunde gelegt. Kosten: mehrere Tausend.... MfG Robert

Drizzt2581 
Fragesteller
 28.10.2012, 12:52

Er ist nicht einmal für die Lebensunterhaltung aufgekommen.

Die Bank ist drauf und dran den Kredit zukündigen und das Haus zu versteigern.

Die Frau versucht mit Ihren Kindern das Haus zu halten und er sagt sich macht doch dann brauch ich auch weiterhi nichts zahlen. ( er steht ja im Grundbuch )

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man könnte schuld gegen schuld rechnen. voraussetzung vor die summe, die der mann haben will, ist eine leistung, die er nicht erbracht hat. die müsste die frau erstmal einklagen.