Gibt es rechtliche Möglichkeiten jemanden aus dem Grundbuch zu bekommen?
Hallo Community,
Ehepartner haben vor 10 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft
beide stehen zu 50% im Grundbuch
dazu haben Sie einen Kredit in Höhe von 310tsd € aufgenommen
Vereinbarung beide zahlen bestimmte Summe um Kredit zu tilgen
jetzt kommt es zur Trennung der Eheleute & es stellte sich heraus das nur die Frau gezahlt hat
ca. 65tsd € Zinsschulden etc. dadurch Stress mit der Bank
der Mann (der nicht gezahlt hat) will nun 40tsd € haben sonst geht er nicht aus dem Grundbuch
Frage:
Was für rechtliche Möglichkeiten hat die Frau?
Kann man den Mann anderweitig aus dem Grundbuch bekommen?
Danke im voraus.
3 Antworten
Wenn der Streit mit der Bank nicht bald beigelegt werden kann, treibt sie die eingetragenen Eigentümer zum Grundstücksverkauf durch Zwangsversteigerung. Das erkennt man an den schon aufgelaufenen 65.000,- € Zinsen und Gebühren. Vielleicht ist die Zwangsversteigerung der bessere Weg, um nicht dem noch eingetragenen Ehemann 40.000,- € Abstand zahlen zu müssen. Natürlich besteht die Gefahr, dass jemand von außerhalb bei der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält.
Nein, den Mann bekommt man nicht so einfach aus dem Grundbuch. Er könnte ja vor Gericht behaupten, das das unter den Eheleuten so ausgemacht war, dass SIE Kredit bezahlt und er die Kosten der Lebensunterhaltung bestreitet. Für die Frau wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen. Trotzdem würde ich mir bei einem Anwalt Rat holen. Wenn man allerdings keinen Anwalt zum Freund oder in der Verwandschaft hat, kann es auch gleich teuer werden. Der RA berechnet nämlich sein Honorar nach der "Retchtsanwalt-Gebührenordnung". Da wird dann der s.g. "Streitwert" von 310.000,- € zu Grunde gelegt. Kosten: mehrere Tausend.... MfG Robert
Er ist nicht einmal für die Lebensunterhaltung aufgekommen.
Die Bank ist drauf und dran den Kredit zukündigen und das Haus zu versteigern.
Die Frau versucht mit Ihren Kindern das Haus zu halten und er sagt sich macht doch dann brauch ich auch weiterhi nichts zahlen. ( er steht ja im Grundbuch )
man könnte schuld gegen schuld rechnen. voraussetzung vor die summe, die der mann haben will, ist eine leistung, die er nicht erbracht hat. die müsste die frau erstmal einklagen.