Muss ich ein Foto löschen wenn andere Personen darauf zu sehen sind?

7 Antworten

Was viele nicht wissen: Das reine Anfertigen von Fotos ist per se im öffentlichen Raum nicht verboten. Und es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. fotografieren einer Person in einer Mislage oder Fotos die geeignet sind, jemanden zu erpressen.

Was nun aber dazukommt ist Veröffentlichung oder Veröffentlichungsabsicht. Sobald du ein Foto irgendwo veröffentlichen willst, gelten Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild. Hierzu gibt es auch wieder Ausnahmen wie die Panoramafreiheit. Fotografierst du also eindeutig einen Weihnachtsmarkt als Hauptmotiv und vornedran rennen ein paar Leute vorbei, dann kannst du das Bild ohne weiteres veröffentlichen. Ansonsten müssen Menschen unkenntlich gemacht werden (zumindest wenn du 100% safe sein willst, dir keine Klage einzuhandeln).

Was hier noch dazukommt ist, dass ein Flugzeug kein öffentlicher Raum ist, es ist ein Raum der Fluggesellschaft. Und diese gibt die Regeln vor. Wenn es keine Regelung zum fotografieren gibt, dann gilt die Regelung der Stewardess bzw. des Pursers, der für alle administrativen Handlungen zuständig ist.

Es gibt halt solche Menschen. Wenn diese Person gut auf dem Foto zu erkennen war, hat auch diese Person das recht, das man das Foto löscht oder so bearbeitet, dass die Person nichtmehr auf dem Foto zu erkennen ist. Das ist eigentlich eines jeden Menschen grundrecht.

Vielen Menschen ist es natürlich egal ob sie auf einem Foto unbeabsichtigt zu sehen sind.

Muss ich ein Foto löschen wenn andere Personen darauf zu sehen sind?

Wenn diese anderen Personen das eigentliche Motiv auf dem Foto sind und sie das wollen, dann ja.

Dann dürftest Du es nicht einmal ohne ihre vorherige Zustimmung aufnehmen.

Ausnahmen gibt es z.B.

  • … für die so genannte Panoramafreiheit (wenn Du z.B. in Paris den Eiffelturm fotografierst und der erkennbar das eigentliche Motiv ist, dann brauchst Du nicht das "OK" von jedem Menschen der da zufällig irgendwo klein im Bild mit herumläuft).
  • … für journalistische Berichte vom Zeitgesehen, wenn der Journalist etwas fotografiert was von öffentlichem Interesse ist.

Nach deutschem Recht darfst du natürlich ein Bild, auch mit anderen Personen drauf, die nicht einverstanden sind, machen. Verbreiten darfst du das aber unter Umständen nicht.

Welches Recht im Flugzeug galt lässt sich aber nicht sagen.