Nein eher nicht
  1. Das hat mit "eher nicht" nichts zu tun. Entweder "Ja" oder "Nein". Und die Antwort hier lautet ganz klar Nein.
  2. Eine Abstimmung macht keinen Sinn, wenn es um Rechtsfragen und nicht um "Meinungen" oder "Ansichten" geht. Das Gesetz ändert sich nicht dadurch, wie viele Leute hier ggf. die falsche Antwort ankreuzen.

  

Aber inhaltlich zu Deiner Frage:

Habe gehört, dass die legal führbar sind.

Da hast Du falsch gehört.

  

Wäre doch super für die Selbstverteidigung.

Und genau weil sie nur auf diesen Zweck hin (als Stoßwaffe) entworfen sind darfst Du es gerade nicht.

Denn es handelt sich dabei faktisch um einen großen Dolch. Spitz zulaufende Klinge die beidseitig geschärft ist. Alles reine Waffeneigenschaften und er ist als Stoßwaffe gedacht und für diesen Zweck bestimmt. Damit erfüllt das Messer die Voraussetzungen von §1 Absatz 2 Punkt 2a Waffengesetz:

Waffen sind (…) tragbare Gegenstände, (…) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

→ Da ist es auch egal, wie man ihn nennt. Es ist eine Stoßwaffe und somit alleine schon deshalb nicht führbar, egal wie alt Du bist und egal wie lang die Klinge ist.

Einzige Ausnahme die das dürfen sind in diesem speziellen Fall Jäger, die einen Hirschfänger während der Jagdausübung als Blankwaffe führen dürfen, weil sie ihn dort zum Abfangen eines Hirsches oder eines Wildschweines benötigen.

  

PS:
Das abgebildete Messer stellt einen Saufänger dar. Sagt schon der Titel. Hirschfänger sind in der Regel nochmal ein gutes Stück länger. Kommt aber rechtlich auf das selbe hinaus. 😉

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Ist es strafbar wenn ein Jäger versehentlich ein Wildschwein Baby trifft?

Erst einmal ganz kurz, in einem Wort und rein pragmatisch-realistisch betrachtet:

Nein.

  

Hier die Langfassung:

Für Frischlinge gibt es keine gesetzlich festgelegten Schonzeiten. Siehe hier:

Für Frischlinge und Überläufer (Schwarzwild) sowie Füchse und Wildkaninchen ist keine Schonzeit festgelegt, aber während der Setzzeiten ist die Jagd auf Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, verboten. (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977 und § 22 Abs. 4 BJagdG)

Es ist also per se schonmal nicht explizit gegen ein Gesetz verstoßen worden.

Aber es gibt natürlich bei der Jagd Dinge, "die man nicht macht". Und dazu gehört auch, das man keine Frischlinge jagt die noch gestreift sind (also entsprechend jung).

Das ist eine Art "ungeschriebenes Gesetz", das in §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes unter der schwammigen Formulierung "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten." zusammengefasst wird ohne dass das Gesetz näher erläutert was alles genau darunter zu verstehen ist.

Der dadurch entstandene Schaden hält sich zudem in Grenzen, denn dadurch ist zwar dieser eine Frischling tot, aber es wird dadurch nicht irgend ein anderes (noch lebendes) Tier irgendwie beeinträchtigt, was viel schlimmer wäre.

Was hingegen ein Schonzeitvergehen wäre und somit eine Straftat darstellt, das wäre eine führende Bache (also eine Wildschwein-Mutter die gerade Kinder hat die sie versorgen muss) zu erlegen. Das ist – für alle Arten von Wild – explizit untersagt. Selbst für die, für die es keine speziell angegebenen Schonzeiten gibt.

Siehe §22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz. Darin steht:

In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen sowie zur Bekämpfung von Tierseuchen Ausnahmen bestimmen. (…)

Es wäre also eine Straftat, wenn man absichtlich eine führende Bache erlegt. Und das hat dann natürlich vor Gericht auch entsprechende Folgen.

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Da das nie passieren würde (mindestens die betreffenden Parteimitglieder würden ja ihre Partei wählen) ist die Frage eigentlich obsolet.

Es käme dann ja aus oben genannten Gründen irgend eine Mehrheit zustande.

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Jetzt kam mir aber die Frage auf wer dafür Zahlt?

Grundsätzlich erst einmal Du. Denn Du willst ja eine Dienstleistung haben, also musst Du sie auch bezahlen. Die Bescheinigung für die Behörde musst Du meines Wissens bezahlen.

Wenn der Optiker das kostenlos macht, dann wird das vermutlich als Werbungskosten verrechnet (seine Steuern damit senken). Da er hofft, dass dabei herauskommt dass Du eine Brille benötigst und dass Du die dann auch dort kaufst.

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Welcher Code ist gemeint?

Wenn die Frage erst beim Versuch die Nachricht abzuhören erscheint: Vermutlich der Code Deiner Mailbox beim betreffenden Telefonnetzanbieter.

Du müsstest in der Frage noch dazu schreiben, ob dazu die Mailbox des Telefonanbieters angerufen wird oder ob die Nachricht direkt auf dem Telefon vorliegt (als Eintrag in der Telefon-App unter "Voicemail").

Wie sieht denn die Meldung ganz genau aus, die da angezeigt wird? (wörtliche Wiedergabe, was da genau steht, wann genau es erscheint, wenn Du was genau machst, … Evtl. Screenshot der Meldung.)

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Was ist brackwasser?

Eine Mischung aus Süss- und Salzwasser.

Das gibt es in den Flüssen in dem Bereich wo sich durch Ebbe und Flut das süsse Flusswasser mit dem salzigen Meerwasser vermischt.

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Wird dadurch selbst zugegeben dass das ganze Schwachsinn ist

Nein, kann man so nicht sagen.

Es wird damit nur klargestellt, das für diesen speziellen Fall das biologische Geschlecht der Person zählt, nicht die "gefühlte Geschlechtsidentität". Denn das sind nun einmal zwei unterschiedliche Dinge und eine davon spielt für diesen Fall keine Rolle.

Außerdem steht die Begründung auch direkt im ersten Satz der verlinkten Quelle. Zitat:

Männer sollen im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. 

Damit wird ja nicht gesagt, dass es Schwachsinn sei wenn sich jemand als etwas anderes als sein biologisches Geschlecht fühlt.

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Weil da weniger Verkehr auf den Straßen ist. Denn die Plakate werden ja oft direkt an (meist viel befahrenen) Straßen aufgehängt / aufgestellt. Und da auch an Stellen, die man bei dichtem Verkehr schlecht erreichen kann.

Und weil die freiwilligen Plakatkleber es nach ihrer Arbeit in der Freizeit machen.

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Was soll die Größe des Kaffeebehälters damit zu tun haben?

Ich sehe da keinen Zusammenhang. – Dann wären die anderen Systeme vorher schon ausgestorben, wenn der vorhandene Kaffeebehälter dafür ein zwingender Grund wäre. Denn ob da etwas mehr oder weniger Bohnen hinein passen spielt keine wirkliche Rolle.

Nebenbei:

Ich habe eine gute Kaffeemühle und eine Kanne mit Porzellanfilter der ohne Papier funktioniert, die ganz ohne Wassertank und zusätzlichem Bohnenbehälter etc. auskommt.

Sterben deshalb jetzt die unnötigen elektrischen Maschinen aus? – Eben. 😉

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Du kannst das Paket grundsätzlich abgeben wo Du willst.

Aber die anderen Anbieter werden für den Transport natürlich das Geld von Dir haben wollen, da Du für die ja keinen "Gutschein" (bereits bezahltes Rücksende-Etikett) hast.

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Du kannst sehr sicher davon ausgehen, dass die Autokonzerne in der Richtung forschen. So werden Akkus z.B. bei Kälte künstlich mit ihrem eigenen Strom beheizt, da der dafür verbrauchte Strom aus den Akkus geringer ist, als der Zugewinn an Reichweite aus wärmeren Akkus.

Nebenbei: Ist Dir bewusst, dass ein nicht unerheblicher Teil der Energie aus den Akkus im Winter zum Heizen des Fahrzeuges verwendet wird?

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Gibt es die Wahrscheinlichkeit auf Tollwut in Deutschland?

"die" Wahrscheinlichkeit gibt es immer. Auch "0%" ist eine Wahrscheinlichkeit.

mich würde es brennend interessieren ob die Wahrscheinlichkeit vorhanden ist Tollwut zu bekommen, obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfreies Land gilt.

Wie gesagt, "die" Wahrscheinlichkeit ist immer vorhanden. Die Frage ist nur, wie groß sie ist.

Und die ist in DE extrem gering.

ich frage dies, weil ich nicht ganz genau verstehe warum man sein Haustier eine Impfung gegen Tollwut machen kann.

Weil man eben nicht zu 100% ausschliessen kann, dass das Tier damit in Kontakt kommt. Und weil es eine Vorschrift sein kann, wenn man z.b. mit seinem Tier in ein anderes Land reisen will. Einfach weil die sagen "ohne Tollwut-Impfung kommt das Tier nicht ins Land".

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Natürlich kann die Schule bzw. können die Lehrer Euch Bedingungen stellen, damit Ihr Eure privaten Geräte im Unterricht verwenden dürft.

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