Eine 16-Jährige aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hat auf der Videoplattform "TikTok" vor einigen Monaten einen kurzen Clip veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten: Beide seien blau. Dazu blendete sie aktuelle Umfrageergebnisse der AfD ein. In einem weiteren Kurzvideo schrieb die Gymnasiastin, dass Deutschland nicht nur ein Ort, sondern Heimat sei.
Hier eines der Videos:
https://twitter.com/TomS50426984/status/1768556254241169891/video/1
Offenbar eine Mitschülerin stieß kürzlich auf die beiden Videos und schrieb eine E-Mail an den Schulleiter, in welcher sie sich über diese beschwerte. Der Schulleiter sah sich die beiden Filmchen an und alarmierte daraufhin die Polizei. Diese entsendete eine Streife zum Gymnasium der 16-Jährigen und sichtete vor Ort die Inhalte der Videos. Die Beamten kamen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt.
Die eingesetzten Polizisten entschlossen sich gleichwohl, bei der Schülerin eine sogenannte "Gefährderansprache" durchzuführen. Eine solche ist dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand eine Straftat begehen könnte und dies durch polizeiliche Ansprache verhindert werden soll.
Der Schulleiter und die drei Polizisten begaben sich also zur Klasse der Schülerin und holten diese aus dem Chemieunterricht. Sie führten die 16-Jährige dann durch die Schule ins Lehrerzimmer. Dort wiesen die Polizisten die Schülerin auf den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) und das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hin.
Der zuständige Innenminister Christian Pegel (SPD) verteidigte den Polizeieinsatz im Anschluss. Dieser sei verhältnismäßig gewesen, weil "man keine Festnahme, keine Handschellen, keine böse Ansprache gewählt" habe (siehe hier).
Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, was einen Schulleiter dazu bewegt, wegen des oben beschriebenen Sachverhalts die Polizei zu rufen. Noch verstörender findet ich allerdings, dass die Polizisten sich dazu entschlossen haben, eine mangels der Gefahr von Straftaten offenkundig rechtswidrige Gefährderansprache durchzuführen und die Schülerin vor aller Augen wie eine Kriminelle ins Lehrerzimmer zu bringen.
Erschüttert dieses Vorgehen Euer Vertrauen in den Staat?
Verwendete Quelle: Junge Freiheit, NIUS, Welt, Pressemitteilung Polizei