Wohngeld: Mindesteinkommen?
Hallo,
ich befinde mich aktuell im Begtiff, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wobei ich aktuell ein Masterstudium absolviere. Hierbei ist wichtig, dass aufgrund eines Wechsels im Master kein Anspruch auf Bafög mehr besteht. Daher bin ich auf die Option aufmerksam geworden, Wohngeld zu beantragen. Nun gibt es hierbei nach einiger Recherche zu diesem Thema Probleme / für mich offene Fragen..
Zunächst bin ich im Internet auf unterschiedliche Antworten auf die Frage gestoßen, ob nur für einen Hauptwohnsitz Wohngeld beantragt werden kann. Die Mehrheitsmeinung ist jedoch, dass dies eben lediglich für einen Hauptwohnsitz möglich ist. Da mein WG-Zimmer aktuell als Nebenwohnung gemeldet ist, müsste ich dieses folglich als Hauptwohnung anmelden. Ist dies plausibel oder könnte die "kurzfristige" Änderung vom Amt negativ ausgelegt werden?
Außerdem muss für die Bewilligung von Wohngeld ja ein gewisses Mindesteinkommen vorliegen. Dieses beträgt (für Alleinerziehende, ledige Personen) aktuell 502 Euro, zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ist bei mir gegeben, da ich diese selbst zahle) und der Warmmiete. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich im Monat allerdings lediglich 400 Euro und erhalte auch sonst keinerlei Geld von anderen Stellen. Mit diesen 400 Euro wäre es mir ohne Weiteres möglich, meinen Lebensunterhalt zu decken, aber die Wohngeldstelle wird das vermutlich anders sehen.. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Regelung "zu umgehen"?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Da gibt es nichts was zu umgehen wäre, entweder Du erfüllst die Voraussetzungen oder nicht !
Ich bezweifle das Du mit diesen 400 Euro abzüglich KV - Beitrag das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichst.
Denn im Regelfall braucht man vom gesamten Bedarf min. 80 % an eigenem Einkommen.
Also Regelbedarf + KV - Beitrag + Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon dann min. 80 % eigenes Einkommen.
Oder hast Du noch einige tausend Euro an Vermögen, mit dem Du das dann ggf.ausgleichen könntest.
Das Wohngeld ist auch nur ein Zuschuss für die Miete und nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht.
Vorweg Wohngeld ersetzt nicht das BAföG.
Was meinst du mit umgehen? Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetzt entschieden, dass ist ein eng gestrickter Rahmen wo es auch kaum Möglichkeiten gibt das Gesetzt auszulegen.
Wenn du plausibel erklären und belegen kannst das du sowohl deinen Lebensunterhalt (Nahrung, Strom, KV, PV, Kleidung etc.) und einen Teil der Miete von 400,- Euro bestreiten kannst dann kann dir Wohngeld bewilligt werden.
Zum Nebenwohnsitz: Wenn du nachweisen kannst, dass du an deinem Hauptwohnsitz kein Wohngeld bekommst brauchst du das nicht ummelden.