Wohngeld: Mindesteinkommen?

2 Antworten

Da gibt es nichts was zu umgehen wäre, entweder Du erfüllst die Voraussetzungen oder nicht !

Ich bezweifle das Du mit diesen 400 Euro abzüglich KV - Beitrag das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichst.

Denn im Regelfall braucht man vom gesamten Bedarf min. 80 % an eigenem Einkommen.

Also Regelbedarf + KV - Beitrag + Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon dann min. 80 % eigenes Einkommen.

Oder hast Du noch einige tausend Euro an Vermögen, mit dem Du das dann ggf.ausgleichen könntest.

Das Wohngeld ist auch nur ein Zuschuss für die Miete und nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht.

Vorweg Wohngeld ersetzt nicht das BAföG.

Was meinst du mit umgehen? Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetzt entschieden, dass ist ein eng gestrickter Rahmen wo es auch kaum Möglichkeiten gibt das Gesetzt auszulegen.

Wenn du plausibel erklären und belegen kannst das du sowohl deinen Lebensunterhalt (Nahrung, Strom, KV, PV, Kleidung etc.) und einen Teil der Miete von 400,- Euro bestreiten kannst dann kann dir Wohngeld bewilligt werden.

Zum Nebenwohnsitz: Wenn du nachweisen kannst, dass du an deinem Hauptwohnsitz kein Wohngeld bekommst brauchst du das nicht ummelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte