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Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

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