Werksverbot bei BASF, was nun?

2 Antworten

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Was man da mit dir macht, das geht mal garnicht.

Du hast übrigens gewisse Ansprüche, die du auch geltend machen solltest. z.B. Lohnfortzahlung, da du ja arbeiten willst, aber nicht darfst, muss dein Arbeitgeber dich so bezahlen, als würdest du arbeiten!

Solltest du leiharbeiter sein, hast du auch einen Anspruch darauf, die Auslöse für diese Zeit zu erhalten, auch wenn du tatsächlich nicht am Einsatzort warst.

Abgesehen davon hast du ggf. anspruch auf Schadensersatz, so wie einen Anspruch auf Widereinstellung oder eine ordentliche Abfindung, solltest du in Folge des Vorfalles zu Unrecht gekündigt werden.

Ich würde hier auf Grund des zu unrecht erhobenen Verdachtes so wie der unmöglichen Hinhaltetaktik von einem zerstörten Vertrauensverhältnis ausgehen. Daher sehe ich gute Chancen auf die Abfindung.

Bei BASF sollte auch ein Betriebsrat tätig sein der muss doch involviert werden