1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo LesbianSara14,

Danke für die Frage. Gleichstellung ist einer der Grundwerte der EU! Wir alle haben das Recht auf Gleichbehandlung – unabhängig von unserer sexuellen Ausrichtung, unserer Geschlechtsidentität oder unseren Geschlechtsmerkmalen. Die Europäische Union (EU) fördert seit Jahren die Gleichbehandlung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI), doch trotz erzielter Fortschritte ist Diskriminierung immer noch allgegenwärtig.

Die Diskriminierung von LGBTI-Personen verstößt gegen die Grundwerte der EU, und solange sie ein Problem darstellt, wird die EU weiter daran arbeiten, ihr ein Ende zu setzen.

 Auf EU-Ebene sind Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung nach der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf seit 2000 gesetzlich verboten. Dadurch wird Rechtsschutz gewährleistet, wenn Sie z. B. bei der Bewerbung um eine Stelle oder Beförderung den Eindruck haben, dass Sie aufgrund Ihrer sexuellen Ausrichtung ungerecht behandelt werden. Die Richtlinie schützt Sie zudem vor Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Mitgliedstaaten haben gemäß EU-Recht nationale Gleichstellungsstellen eingerichtet, und in mehreren Ländern sind diese auch für die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zuständig. Diese Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Gewerkschaften können Ihnen helfen, wenn Sie sich bei der Arbeit oder bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz diskriminiert fühlen.

Die Europäische Kommission hat ferner vorgeschlagen, diesen Schutz auf die soziale Sicherheit, die Gesundheitsversorgung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wie Wohnraum auszudehnen. Dieser Vorschlag muss jedoch noch vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament angenommen werden. In einigen Mitgliedstaaten wurden solche Rechtsvorschriften bereits auf nationaler Ebene erlassen.

 WAS UNTERNIMMT DIE EU, UM DIE GLEICHSTELLUNG VON LGBTI ZU FÖRDERN?

Zur Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTI-Personen hat die Europäische Kommission eine „Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI“ erstellt. Konkrete Beispiele findest Du hier: http://ec.europa.eu/newsroom/just/document.cfm?doc_id=52153

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland