Würdet ihr einen aus der Familie anzeigen wegen Beleidigung ,so dass die Person evtl. ins Gefängnis muss?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 89%
Ja 11%

1 Antwort

Nein
Würdet ihr einen aus der Familie anzeigen wegen Beleidigung

Erforderlich wäre zunächst die Stellung eines Strafantrags, da Beleidigung ein Antragsdelikt ist. Und nein, auch dies würde ich nicht tun. Es müsste sich hier schon um eine sehr gravierende Beleidigung handeln, damit ich dies überhaupt in Betracht ziehen würde (vollkommen unabhängig ob es um Familienangehörige geht oder nicht).

so dass die Person evtl. ins Gefängnis muss

Das Eventuell ist hier fehl am Platz. Für eine Beleidigung muss niemand ins Gefängnis. Zwar ist der Ausspruch einer Freiheitsstrafe theoretisch möglich, davon wird im Regelfall aber nur äußerst selten Gebrauch gemacht und auch in diesem Fall kann, da das Höchstmaß ein Jahr (bzw. bei Tätlichkeit bis zu zwei Jahre) beträgt, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)