Sind telefonische Verträge rechtswirksam am Ende kann es ja eh Aussage gegen Aussage stehen?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%
Würde es nicht auf einen Prozess ankommen lassen 0%

5 Antworten

Ja

Sie können wirksam sein. Allerdings gibt es den Begriff "Aussage gegen Aussage" im Juristischen nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ja

Wirksam ja, aber schwer zu beweisen.

Ja

Deswegen muss ja aufgezeichnet werden und mit Ja bestätigt werden.

Ja

Der Vertrag ist rechtskräftig. Die Beweisbarkeit ist natürlich gering und kann nur mit einer Klage entscheiden werden.

Eines schließt das andere nicht aus. Auch mündliche Verträge sind in den allermeisten Fällen rechtlich wirksam (sofern keine andere Form erforderlich ist). Man kann Verträge auch fernmündlich schließen.

Die Frage der Nachweisbarkeit ist eine ganz andere... dass ein Vertragsschluss nicht nachweisbar ist beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit.