Macht es aus eurer Sicht Sinn?
Wenn jemand ein Gehalt unter der Pfändungsgrenze hat zb weil er Azubi ist ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen oder ist das unnützer Aufwand?
8 Stimmen
4 Antworten
In der Ausbildung mag er ja kein Geld haben aber in die SCHUFA will er vielleicht auch nicht!
Außer den Schuldner zu ärgern, wird wirtschaftlich gesehen nicht so bald was dabei rumkommen, jedenfalls solange er nicht zu mehr Geld kommt.
Andererseits hättest Du mit dem Vollstreckungsbescheid einen 30 Jahre gültigen Titel (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), was natürlich irgendwann zum Erfolg führen kann.
Solange die Forderung tituliert ist, kann man auf das Mahnverfahren verzichten. Hat man jedoch keinen Titel, so kann, falls er der Forderung widerspricht und die Forderung berechtigt ist, ein schuldrechtlicher Titel erlassen werden. Dieser wiederum ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Da es sich lediglich um 60€ dreht, würde ich verzichten. Es gibt eine alte kaufmännische Regel: Man schmeißt schlechtem Geld kein Gutes hinterher.
Man sollte das Mahnverfahren durchziehen bis zur Erlangung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dieser ist dann 30 Jahre gültig und da der Schuldner sich noch in der Ausbildung befindet ist es schon wahrscheinlich dass er danach über ein pfändbares Einkommen verfügt. Macht man das nicht verjährt die Forderung nach 3 Jahren.
Das Ganze online Durchzuziehen ist auch nicht besonders teuer.
wenn klar ist, dass die Person sowieso nicht mehr verdient und eher auf Bürgergeld usw. angewiesen sein wird, würdest du dann verzichten?