Macht es aus eurer Sicht Sinn?

Kann sinnvoll sein 63%
Bringt meiner Meinung nach nichts 38%
Anderes 0%

8 Stimmen

4 Antworten

In der Ausbildung mag er ja kein Geld haben aber in die SCHUFA will er vielleicht auch nicht!

Bringt meiner Meinung nach nichts

Außer den Schuldner zu ärgern, wird wirtschaftlich gesehen nicht so bald was dabei rumkommen, jedenfalls solange er nicht zu mehr Geld kommt.

Andererseits hättest Du mit dem Vollstreckungsbescheid einen 30 Jahre gültigen Titel (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB), was natürlich irgendwann zum Erfolg führen kann.

Bringt meiner Meinung nach nichts

Solange die Forderung tituliert ist, kann man auf das Mahnverfahren verzichten. Hat man jedoch keinen Titel, so kann, falls er der Forderung widerspricht und die Forderung berechtigt ist, ein schuldrechtlicher Titel erlassen werden. Dieser wiederum ist 30 Jahre lang vollstreckbar.


Inkognito-Nutzer   16.09.2024, 16:54

wenn klar ist, dass die Person sowieso nicht mehr verdient und eher auf Bürgergeld usw. angewiesen sein wird, würdest du dann verzichten?

Sokrates954  16.09.2024, 19:38
@Inkognito-Beitragsersteller

Da es sich lediglich um 60€ dreht, würde ich verzichten. Es gibt eine alte kaufmännische Regel: Man schmeißt schlechtem Geld kein Gutes hinterher.

Kann sinnvoll sein

Man sollte das Mahnverfahren durchziehen bis zur Erlangung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dieser ist dann 30 Jahre gültig und da der Schuldner sich noch in der Ausbildung befindet ist es schon wahrscheinlich dass er danach über ein pfändbares Einkommen verfügt. Macht man das nicht verjährt die Forderung nach 3 Jahren.

Das Ganze online Durchzuziehen ist auch nicht besonders teuer.