Kann die Chefin den Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen?

Andere Antwort 64%
Ja,weil 27%
Nein,weil 9%

11 Stimmen

6 Antworten

Andere Antwort

Im Grunde schon!

Natürlich wird keinem Mitarbeiter gekündigt, nur weil dieser mal in der Grippewelle für 1-2 Wochen flach liegt und deshalb daheim bleibt, um niemanden im Betrieb anzustecken. Oder weil jemand mal für 5-6 Wochen wegen einer Operation oder eines Knochenbruchs ausfällt.

Das ist natürlich was ganz anderes und auch absolut legitim. Das kann jedem passieren.

Wenn ein Mitarbeiter aber gefühlt mehr krankfeiert als er arbeiten kommt und man eigentlich schon die Uhr danach stellen kann wann der Mitarbeiter wieder den gelben Schein auf den Schreibtisch legt, könnte dies eine Kündigung unter Umständen sogar rechtfertigen. Wenn beispielsweise jeden Donnerstag die Krankmeldung eintrudelt und die "Krankheit" systematisch als Vorwand benutzt wird um ein verlängertes Wochenende zu machen, kann dies durchaus eine Abmahnung oder gar Kündigung zur Folge haben.

Wer mehr als 30 Krankheitstage im Jahr hat, kann demnach gekündigt werden, da die Situation für den Arbeitgeber und für die restlichen Kollegen (die die Aufgaben des kranken Kollegen wohl oder übel auffangen müssen) als unzumutbar gilt.

Man muss hier natürlich ganz auf die bestimmte Situation schauen und ob hier der Arbeitnehmer hin und wieder mal für kurze Zeit krankheitsbedingt ausfällt oder ob der Arbeitnehmer systematisch fehlt und sich wegen jeder Bagatelle krankschreiben lässt und dadurch Spitzenreiter im krankfeiern ist und mit dem Verhalten den anderen Kollegen zur Last fällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.
Andere Antwort

Wenn der Beschäftige in den letzten drei Jahren jedes Jahr mehr als 30 Tage krank war, kann dem gekündigt werden.

Andere Antwort

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor.
  • Die Fehlzeiten beinträchtigen die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers stark.
  • Die Interessen des Arbeitgebers wiegen stärker als die des*der Beschäftigten.

Das heißt konkret: Wenn du wegen Krankheit gekündigt wirst, muss dein Arbeitgeber nicht nur belegen, dass du in der Vergangenheit häufig krankheitsbedingt arbeitsunfähig warst, sondern auch nachweisen, dass damit auch in Zukunft zu rechnen ist. Das kann zum Beispiel bei einer chronischen Krankheit der Fall sein – bei einer oder mehreren ausgeheilten Erkrankungen dagegen eher nicht.

Quelle: https://www.dgb.de/service/ratgeber/krankheit/

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Also Abmahnung wegen Krankheit an sich ist gar nicht zulässig. Nur wenn kein Krankenschein eingereicht wird, würde man abmahnen können. aber selbt dann könnte man in dem Fall nur kündigen wenn es Minimum 2x vorgekommen ist.

Ansonsten haben schon diverse andere User was zum Thema Kündigen bei Krankheit geschrieben, das muss ich jetzt nicht wiederholen

Andere Antwort

Für chronisch kranke Mitarbeiter gibt es spezielle Regelungen, die ihren Schutz und ihre Integration am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Hier sind einige wichtige Punkte:

Schwerbehindertenschutz: Chronisch kranke Mitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen als schwerbehindert anerkannt werden. Dies bietet ihnen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu erhalten und erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.

Anpassung der Arbeitsbedingungen: Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Arbeitsbedingungen angepasst werden können, um die Arbeitsfähigkeit des chronisch kranken Mitarbeiters zu unterstützen. Dies kann z.B. durch flexible Arbeitszeiten, ergonomische Arbeitsplätze oder die Möglichkeit von Homeoffice geschehen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Auch chronisch kranke Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und anschließend auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Es ist wichtig, dass chronisch kranke Mitarbeiter ihre Rechte kennen und gegebenenfalls Unterstützung durch den Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung in Anspruch nehmen.