Ist es grundsätzlich lukrativer beim Zoll im gehobenen Dienst oder als Offizier bei der Bundeswehr zu arbeiten?

Bundeswehr 50%
Zoll 50%

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2 Antworten

Bundeswehr

Vorausgesetzt man vergleicht die gleichen Besoldungsstufen, dann verdient man bei der Bundeswehr netto mehr. Der Grund ist, dass man als Soldat der Bundeswehr eine freie Heilfürsorge hat, so dass keine privaten Aufwendungen für eine Krankenversicherung aufgewendet werden müssen. Als Beamter zahlt der Dienstherr zwar einen Teil der Behandlungskosten und sonstigen Mittel für die Heilaufwendungen, aber die Häfte der Kosten müssen von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden und deren Prämie schlägt mit einigen Hundert Euro monatlich zu Buche. Hinzu kommt noch, dass man als Soldat wesentlich früher in den Altersruhestand gehen kann. Weiterhin sind als Soldat lukrative Auslandsverwendungen möglich, welche ein finanzielles sattes Zubrod einbringen, von dem Beamte in der öffentlichen Verwaltung nur träumen können.


JcMega5674 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 18:34

Danke vielmals für die Antwort! Ich wollte noch fragen, da sie augenscheinlich Pilot waren, ob sie auch bei der Bundeswehr im fliegerischen Dienst waren? Das ist tatsächlich meine Wunschverwendung falls ich Offizier werden wollte.

Mich würde da mal total interessieren wie es aussieht mit der Familientauglichkeit in diesem Beruf und der Freizeit, sowie den Möglichkeiten im zivilen Bereich nach der Zeit bei der Bundeswehr? Kann man da einfach wieder einsteigen als Pilot bei dem ADAC zb oder anderen privaten Arbeitgebern?

Vielen Dank im Voraus.

Luftkutscher  04.10.2024, 20:48
@JcMega5674

Ja, ich war im fliegerischen Dienst und sowohl damals wie heute ist der Dienst mit einem Familienleben kompatibel. In aller Regel ist man abends nach Dienstschluss und am Wochenende zu Hause. Lediglich gelegentlich ist man als Offizier vom Wachdienst eingeteilt und verbringt dann 24 Stunden in der Kaserne.

Allenfalls könnte ein Auslandseinsatz für eine monatelange Abwesenheit von der Familie sorgen.

Was eine Tätigkeit als Pilot nach dem Dienstzeitende betrifft, so kommt es darauf an, was für fliegerische Tätigkeiten man im Dienst ausgeübt hatte. Ehemalige Transportflugzeugführer haben noch am ehesten Chancen auf dem zivilen Arbeitsmarkt. Etwas schwieriger ist es für Hubschrauberpiloten, da die Stellen für Berufshubschrauberführer sehr rar sind.

Problematisch ist grundsätzlich, dass man mit der beim Militär erworbenen Militärfluglizenz nicht einmal eine olle Cessna 172 fliegen darf, wenn diese zivil registriert ist und die Umschreibung der Militärpilotenlizenz in eine zivile Fluglizenz ist nicht einfach. Allerdings bezahlt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eventuell nötige Umschulungen und fliegerische Weiterbildungen.

JcMega5674 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 23:00
@Luftkutscher

Danke für die Antwort! Mich würde mal interessieren wie sie das meinten mit dem früheren Altersruhestand.. wie weit früher wäre der denn? Soweit ich weiß muss man dafür Berufssoldaten werden und kann dann meist vor 60 schon in Pension. Ist das bei Piloten ähnlich? Und wird man nicht als Offizier auch alle 2 Jahre versetzt, oder gilt das für Piloten nicht?

Und wie ist das mit den Auslandseinsätzen.. wie viel darf man da selbst entscheiden wann und wie man eingesetzt wird und fliegt man dort auch oft sehr gefährliche Einsätze oder kennt man das nur so aus Filmen?

Wenn Du die Offizierslaufbahn absolvierst ist der Einstiegsdienstgrad Leutnant. Der bezieht einen Sold nach A9; machst Du die Ausbildung beim Zoll steigst Du als Zollinspektor ein und wirst nach A9 bezahlt.

Gleiches Grundgehalt.

Beim Zoll gibt es meines Wissens noch Polizeizulage; beim Bund bekommst Du andere Zulagen.

Unterscheid beim Netto; als Soldat bekommst Du truppenärztliche Versorgung, beim Zoll Beihilfe zu den Krankheitskosten, was bedeutet, dass Du einen Teil der Arztkosten über eine private Krankenversicherung abdecken musst.

Als Offizier beginnst Du grundsätzlich als Soldat auf Zeit und nicht jeder Offizier wird als Berufssoldat übernommen.

Beim Zoll wirst Du nach Ablauf der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet.