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Hund wurde geschenkt, Vorbesitzer wollen ihn wiederholen?

Hallo, die Frage ist echt dringend. Ich stelle die Frage für eine Freundin. Sie hat vor 3 Monaten einen Welpen von ihrer ehemaligen Besten Freundin geschenkt bekommen.

Sie war dort ist extra weiter gefahren und hatte auch ihre Partnerin dabei. Dort wurde ihr der Welpe geschenkt, weil sie ihn unbedingt „weg haben“ wollten. Der Hund ist gechippt, meine Freundin meinte mehrfach das sie die Unterlagen mit den Chipdaten bitte mit einpacken sollen. Dies wurde „ausversehen“ vergessen. Es sollte nachgeschickt werden, wurde es aber nie.

Nun behauptet ihre ehemalige beste das der Hund ja nie ihr gehört habe und das sie diese Woche vorbei kommen werden um ihr den Hund wegzunehmen, gedroht wird auch mit Polizei etc. Begründung dafür ist das der Hund angeblich unter einer „toxischen Beziehung“ leiden würde. Obwohl das absolut nicht zutrifft. Dem Hund geht es super und er hat alles was er braucht. Auch vom Verhalten her, geht es ihm prima.

Jetzt ist meine Frage, können die das einfach so machen? Herfahren und ihr einfach den Hund den sie ihr geschenkt haben wegnehmen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, allerdings sehr viele Chatverläufe in denen nochmal gesagt wurde, dass ihr der Hund geschenkt wurde + ihrer Partnerin die mit als Zeugin dort war. Es waren quasi 4 Personen anwesend, 2 Leute denen der Hund vorher gehört hat und meine Freundin + Partnerin. Und wenn es soweit kommt, kann man das Amt einschalten? Da die Vorbesitzer bereits jetzt wieder einen erneuten Wurf bekommen haben, sprich sie züchten haben dies aber nicht gemeldet.

Hund, Haustiere, Schenkung, zurückholen
Kann ich meinen Hund zurück holen - Kaufvertrag?

Liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Anliegen: Und zwar habe ich vor ca. 5 Monaten meinen Welpen leider abgeben müssen. Mir blieb damals leider keine andere Wahl, er musste weg. Ich habe ihn dann in eine Familie gegeben. Damals hatten wir mündlich vereinbart, dass ich Lucky (Name des Hundes) jederzeit besuchen darf. Dies ist dann auch im Dezember (nach ca. 2 Monaten als er bei ihnen war) erfolgt. So, dann hab ich gestern gefragt ob ich Lucky am Wochenende wieder besuchen kann. Daraufhin kam die Antwort dass ich ja bereits im Dezember dort war und sie mir einen weiteren Besuch nicht gestatten. Obwohl wir das damals so ausgemacht hatten dass ich ihn ÖFTER besuchen kann und es auch eine Voraussetzung für mich war, dass ich den Hund an DIESE Familie abgegeben habe! Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihnen den Hund sicher nicht gegeben. Ich habe auch die Vermutung, dass sie den Hund nicht wirklich fördern. Da es ein Labrador ist und dieser es in den Genen hat, dass er gerne apportiert und gehorchene möchte finde ich, dass dies auch zu nicht artgerechter Haltung zählt. Er hört nicht wirklich auf Kommandos von ihnen und als wir da waren hat er die Pflanzen im Haus gefressen (die Blätter). Auch hat er ein zu kleines Hundebett.

Zudem steht im Kaufvertrag, dass ich ein Besuchsrecht habe. Und mir auch über die Haltung des Tieres ein Bild machen kann, ob es ihm dort auch wirklich gut geht. Wäre ja unsinnvoll, dann ich ihn nur einmal besuchen kann! Da kann man sich ja kein Bild machen. Das muss ja in regelmäßigen Abständen erfolgen sonst macht es ja keinen Sinn! Genau wie bei einer Wohnung. Da kommt man ja auch nicht nur einmal sondern öfter.

Und sollte ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegen, kann ich den Hund zurück holen. Was kann ich nun tun? Kann ich den Hund zurück holen? Wenn ja, wie?

Bitte helft mir. Ich bin über ernst gemeinte, hilfreiche Antworten sehr dankbar! :( Mir geht es wirklich schlecht. Am liebsten würde ich ihn zurück holen!

Gruß und vielen Dank im Voraus!

Hund, Kaufvertrag, Besuchsrecht, Verkauf, Verstoß, zurückholen
Wie können wir unseren Hund zurückholen?

Vor ca. 2 Monaten kam beim Tierschutz eine anonyme Anzeige gegen uns ein. Diese lautete dass unser Hund ständig bellt und den ganzen Tag und die ganze Nacht im Zwinger gehalten wird(was nicht stimmt der Hund wurde Tag und Nacht rausgelassen). Der Tierschutz fand immer neue Gründe "gegen uns" wie zum Beispiel dass wir nicht genug Kontakt mit dem Hund haben oder das mit dem Hund nicht spazieren gegangen wird. Unseren Hund 8 Monate alten schäferhund haben wir aus schlechten Verhältnissen geholt und mussten ihm alles beibringen. Also auf Kommandos hören oder an die Leine gewöhnen. Im Beschluss der Tierschutzverbandes steht der Vorwurf Tierquälerei! Deswegen wurde unser Hund uns weggenommen! Wir haben bereits von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet dieser forderte einen kompletten Protokoll und Begründungen wieso gegen uns ein Vorwurf liegt. Dieses Protokoll hat der Anwalt vom Tierschutzverband nicht erhalten. Dennoch wurde der Hund mit Begleitung eines Polizisten uns weggenommen. Der Polizist hat meinem Vater aber leise gesagt dass die das eigentlich nicht dürfen solange ein Anwalt eingeschaltet ist. Dennoch hat er nichts gemacht und ließ den Hund vom Tierschutz uns wegnehmen. Wir haben Fotos und Videos wie die ganze Familie mit dem Hund spielt und wie mit ihm gassi gegangen wird. Der Hund ist gepflegt hat immer etwas zu essen und zu trinken und hat einen riesen großen Garten wo auch lauter Spielzeuge zB Bälle von ihm rumliegen zum spielen. Meine Frage wäre was können wir tun um unseren Hund zurückzuholen? Ist das in euren Augen Tierquälerei wie im Beschluss geschrieben? Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation? PS der Hund wurde früher in einer kleinen Zimmerwohnung gehalten deswegen haben wir ihn zu uns geholt. Er ist noch sehr stürmisch und wild weil alles für ihn neu ist. Aber der Tierschutzverein meint der Hund würde keine Zeit mit uns verbringen und würde ständig im Zwinger gehalten.

Tiere, Hund, Tierschutz, Tierquälerei, zurückholen

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