Grenzüberschreitung seitens Nachbarn mit Hühnerstall. Kann man den Rückbau verlangen, oder braucht man zwingend einen Anwalt zur Unterstützung?

Mein Partner hat von seinen Eltern einen Teil des Grundstücks als vorfristiges Erbe erhalten, welches uns nun zu je ein halb gehört. Wir mussten daher das Grundstück neu vermessen lassen. Es wurde festgestellt, dass Nachbars Hühnerstall zu 20 cm auf unserem Grundstück steht. Wir haben beim Grenztermin den Sachverhalt schriftlich festgehalten, aber zum Nachbarschaftsfrieden nicht auf den Rückbau bestanden.
Nun wohnen wir seit fast einem halben Jahr im Haus. Der Hahn kräht uns 7 Tage die Woche ab 3 Uhr morgens aus dem Schlaf. In der Spätschicht kommen wir täglich auf 3h Schlaf. Die Nachbarin (Polizistin) meint, dass wir ihr nichts können. Hätten doch hier nicht bauen müssen. Wir schlafen mit geschlossenem Fenster, geschlossener Jalousie und Ohropax, weil das Außengehege knapp 3 Meter vom Schlafzimmer entfernt ist. Das Ordnungsamt sieht sich nicht in der Handlungspflicht, und verweist an Schiedstelle und Anwalt zur Klärung von Stallzeiten für den Hahn.
Theoretisch könnten wir doch aber auf den Rückbau des Stalls bestehen, oder?
Alternativ fiele mir sonst nur noch das Veterinäramt ein. Die Tiere haben wunde Stellen, fehlendes Gefieder, verklebte Augen, grünes Wasser aus der Regentonne und nur Erdboden statt Heu im Gehege. Dadurch fragen wir uns auch, ob die Tiere überhaupt bei der Seuchenkasse registriert sind, und regelmäßig geimpft werden...

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Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

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