Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich hatte meine Stellung am 07.10.2021, wo ich vom Bundesheer als tauglich befunden wurde. Danach wurde mir jedoch Epilepsie Grand mal diagnostiziert und mir haben einige Leute geraten, dass beim Bundesheer nicht anzugeben, was ich anfangs auch nicht gemacht habe, da eben diese Diagnose erst im August 2022 gestellt wurde lange nach der Stellung. Die Frage ist nur hypothetisch, da ich gestern den Brief erhalten habe, wo meine Untauglichkeit festgestellt wurde und ich eben den Grundwehrdienst nicht ableisten darf.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, wenn ich meine Epilepsie nicht bekanntgeben hätte, hätte ich mich dann in irgendeiner Art und Weise strafbar gemacht? Weil mir eben einige Leute geraten haben, es nicht bekanntzugeben, meine Neurologin aber gesagt hat das es extrem gefährlich wäre, wenn ich zum Beispiel eine Pistole in der Hand habe und dann einen Anfall bekäme.
Die Frage ist nur aus Interesse gestellt weil ich wäre an sich gerne zum Bundesheer gegangen.