Guten Abend zusammen!
Ich habe heute einen Streit zwischen zwei Mietern in meinem Wohnblock mitbekommen. Die eine Frau (erwachsen, aber noch ziemlich jung, Studentin) ist anscheinend gerade auf dem Weg zu dem Schwimmbad, das zu unseren Wohnblocks gehört. Die andere Frau (Rentnerin) schien sie aufgehalten zu haben, weil die junge Frau (sagen wir "A" zu ihr) mit ihren Flipflops im Bademantel von ihrer Wohnung hinuntergegangen ist und zum Schwimmbad gehen wollte - das sind etwa 20 Meter.
Die Rentnerin (sagen wir "B" zu ihr) hat sie wohl darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihren Flipflops nicht in das Schwimmbad darf, weil da ja ausdrücklich "Straßenschuhe" verboten sind.
Da mir keine gesetzliche Definition für Straßenschuhe einfallen, würde ich gern fragen, ob ihr denkt, dass ihre Flipflops (A hat gemeint, dass sie sie immer nur auf dem Weg von der Wohnung zum Schwimmbad trägt - nehmen wir das als gegeben) als Straßenschuhe gelten, weil sie über einen normalen Spazierweg 20 Meter zum Schwimmbad geht.
Vielen Dank für alle Antworten!