Ware auf dem Flohmarkt gekauft und Verkauft ( Gewerbe)?

Hallo,

Ich habe ein laufendes Gewerbe bei eBay. Ich kaufe viele waren auf Flohmärkte und lasse es mir so gut wie möglich Quittieren, manchmal gibt es Händler oder Privatverkäufer, die nicht so gerne eine Quittung sustellen, ich schreibe mir die Quittung in dem Fall selber und lasse es mir unterschreiben. Ich verkaufe alles mögliche was ich Billig bekommen kann um es bei eBay weiter zu verkaufen. Ich habe neulich bei einer Person sehr viele Videospiele gekauft, ich fragte Ihn natürlich wo er sie her hat, ich sagte mir es käme von einer Auflösung deswegen kann er die paar Billiger anbieten als wie im Geschäft, der Verkäufer kam mir sehr seriös vor. Ich habe die Videospiele gekauft und ins netz gestellt. Eines von den Spiel war ein neues was ich nicht wusste, habe mir nur im Internet die preise angeschaut und mir gedacht, dass sieht sehr gut aus. Habe es ca 15% Billiger angeboten als wie im Handel. Ich habe das spiel einen Tag später ins netz gestellt, daraufhin habe ich von einen Anwalt aus Kiel Post bekommen, dass das Spiel erst Frisch raus gekommen ist was mir danach auch auffiel als ich richtig im Internet geschaut habe. Ich habe es ein Tag nach der Erstveröffentlichung im Geschäft ins Netz gestellt, der Anwalt will wissen woher ich dieses Spiel habe und wieso ich es Billiger anbieten kann. Ich habe das Spiel auf dem Flohmarkt gekauft!! Ich hatte davon echt keine Ahnung, da ich es ja auf dem Flohmarkt gekauft habe. Der Anwalt würde ansonsten Strafanzeige stellen und eine Frist von 10 Tagen gesetzt um mich dazu zu äußern.

Ist es Ratsam den weg zum Anwalt zu machen?

Gruß

Recht, Anwalt, Flohmarkt, Gewerbe

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