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Aufbewahrungsfrist eines reklamierten, vom Verkäufer ausgetauschten Schrankes? Bis wann muss er diesen abgeholt haben, bzw. wann darf ich den selbst entsorgen?

Habe einen Schrank beim Möbelverkäufer beanstandet.

Nach knapp 4 Monaten

(lange Zeit, weil in diesem Unternehmen Reklamationen ausschließlich nur schriftlich, mit einer Antwortzeit von 10 bis 14 Tagen bearbeitet werden und diese einen zunächst mit Gutscheinen u. ä. hinhalten)

wurde dieser komplett ausgetauscht, obwohl nur die beanstandetetn Teile ausgewechselt werden sollten. D. h., es liegt ein kompletter Schrank bei uns rum, weil die Spedition nur einen neuen angeliefert und den kaputten nicht mitgenommen hat. Es lag denen dazu kein Auftrag vor.

Nach vier Wochen meldete sich die Spedition um den genannten beschädigten Schrank abzuholen: Termin wurde vereinbart, Schrank konnte aber nicht mitgenommen werden, da der Spedition durch den Verkäufer kein Auftrag zur Verpackung erteilt wurde.

Vor drei Wochen hat die Spedition nun versucht uns vormittags zu erreichen und nun eine Mail des Möbelgeschäftes, dass wir uns mit der Spedition erneut in Verbindung setzen sollten. Daraufhin habe ich denen, nach Aufführung des gesamten Verlaufes seit Anfang Dezember 2018, vorgeschlagen, dass wir den Schrank nun selbst entsorgen werden, da der Gemeindesperrmüll - Abholtag bevorsteht und uns dieser Schrank in unserer Dreizimmerwohnung wirklich sehr im Weg ist.

Antwort der Möbelfirma ist lediglich ein Ignorieren und die erneute Mitteilung, unter Fristsetzung, wir sollen uns bei der Spedition, zwecks erneuter Terminvereinbarungmelden . -- Was für uns erneut bedeutet dafür zu sorgen, dass jemand Zuhause ist und hoffen, dass es dann "rund läuft".

Meine Frage nun: Wie lange sind wir verpflichtet diesen Schrank, der statt der Ersatzteile geliefert wurde, aufzubewahren, bzw. dürfen wir den, rechtlich betrachtet, nun selbst in den Sperrmüll geben? Zweimal ist die Mitnahme durch die Spedition gescheitert, aufgrund fehlender Auftragsgabe durch den Verkäufer!

Möbel, Recht, aufbewahrungsfrist, Auto und Motorrad
Aufbewahrungsfrist nach Trennung?

Hallo Gemeinde. Ich habe folgende Frage für eine Bekannte.

Meine Bekannte befindet sich im Trennungsstreß mit ihrem Noch-Ehemann. Er hat sie mehrfach betrogen und ist dann im September 2013, also vor fast genau drei Jahren, aus dem (gemieteten) Haus ausgezogen. Seine wichtigsten Sachen wie Computer, Klamotten und Unterlagen hat er alle mitgenommen. Etliche Sachen, vor allem einige Möbelstücke und ein Fahrrad, hat er jedoch zurückgelassen. In den letzten drei Jahren wurden insgesamt acht Termine vereinbart (über die Anwälte) an denen er seine Sachen abholen sollte. Er hat davon nachweislich nur einen Termin wahrgenommen und auch nur eine Couch und seine restlichen Klamotten mitgenommen. Neben den von den Anwälten festgesetzten Terminen hat sie ihn auch mehrfach dazu aufgefordert, seinen Kram abzuholen, ohne Erfolg.

Jetzt hat meine Bekannte kurzfristig die Möglichkeit, einige der Gegentände, die er als "sein" bezeichnet, u.a. das Fahrrad nd zwei Scheibtische, zu verkaufen. Aktueller Verkehrswert vielleicht insgesamt 100 Euro. Ihren Anwalt kann sie aktuell nicht fragen da der natürlich im Urlaub ist.

Was würdet ihr machen? Bzw. was ist rechtlich zulässig?

Ich persönlich hätte jetzt gesagt sie soll ihn nochmal auffordern den Kram abzuholen, weil er sonst verkauft wird, und ihm die Kohle (ggf abzüglich ihrer dafür notwendigen Aufwendungen) zukommen zu lassen. Allerdings ist er auch so "bekloppt" dass er per Anwalt die Herausgabe von Küchenkräutern gefordet hat (Wert keine 50 Cent je Glas, erhältlich in jedem Supermarkt). Ich befürchte fast, dass er dann Schadensersatz geltend machen will.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Trennung, aufbewahrungsfrist
wann darf ich die sachen meiner ex entsorgen?

Hallo erstmal mein Problem ist, das ich mich von meiner Lebensgefährtin nach fast 9 Jahren getrennt habe. Sie ist Anfang Januar 2015 ausgezogen. Nach ihrem Auszug hat sie ihre Telefonnummer gewechselt, hat mich in unserer gemeinsamen Wohnung mit fast 2000 Euro Nebenkosten und Stromn umd ihren Klamotten sitzen lassen Die Wohnung hab ich nach der Kündigungsfrist auf mich allein uberschreiben lassen,zumal sie seit ihrem Auszug nichts mehr dazu beigetragen hat,geschweige, es auch musste. Seit ihrem Auszug stehen aber noch sämtliche Klamotten und zum Teil auch Möbel hier rum, die mir den Platz versperren. Ein Wohlfühlen ist einfach nich möglich, da diese Sachen immer in Sichtweite sind,da ich weder einen Kelle, noch einen Speicher habe. Jetzt tritt das Problem auf,das ich in den nächsten 3 Monaten wegen meiner Arbeit umziehen muss und ich wegen der ganzen Sachen von ihr auch keine große Wohnung beziehen will. Bis dato war es nicht das Problem, ihre Sachen zu lagern, weil es über 110 qm sind,aber die nächste wird nur 70 qm groß sein. Ich hab versucht, sie per Einschreiben darüber zuimnformieren, aber weil ich ihre aktuelle Adresse nicht kenne, war das schlecht möglich. Auf Anfrage beim Einwohnermeldeamt wegen berechtigter Gründe bin ich auch nicht weitergekommen,da sie es bis heute nicht mal geschafft hat,,sich umzumelden. Das heißt im Klartext, ich hab seit fast 15 Monaten ihre Sachen hier stehen ohne eine Ahnung,was dadurch mit deen Sachen passieren soll, geschweige denn, wohin ich ein Einschreiben schicken kann, ob sie diese mal abholt oder nicht. Über eine schnelle und aussagekräftige Antwort wär ich wirklich dankbar,weil ich wirklich keine Lust hab,den Kram noch 100 km weiter zu transportieren,nur damit die Sachen für sie erhalten bleiben.

Der Freund meiner Mutter meinte noch, das ich die Sachen 18 Monate behalten muss,ob sie sich meldet oder nicht. Ist das wirklich so? Weil mich das persönlich langsam nervt. Mein Esszimmer ist verbaut mit einer zerlegten Eckcouch(Wohnlandschaft). 

Trennung, aufbewahrungsfrist

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