Würde gerne eine Beschwerde einreichen, da gesagt wurde, dass Israel eine iranische Botschaft bombardiert hat, obwohl es lediglich ein Konsulat war. Des Weiteren wurde nicht das Hauptgebäude des Konsulats getroffen, sondern ein kleines Nebengebäude des Konsulats.
Außerdem geht aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen aus dem 24. April 1963 hervor, dass es sich bei einem Konsulat, anders als bei einer Botschaft, um kein rechtliches Herrschaftsbereich des zugehörigen Landes handelt und ein Vergeltungsschlag nach Art 51 daher unzulässig ist.