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dgcfad - Übrigens gut zu merken mit dem Satz:
Deinen guten Café finden alle doll :-)
dgcfad - Übrigens gut zu merken mit dem Satz:
Deinen guten Café finden alle doll :-)
Hallo,
wenn du eine min. 4,5-Jährige Tätigkeit in einem Floristengeschäft nachweisen kannst, kannst du bei der IHK eine Externenprüfung machen.
Schau mal in der IHK in deiner Stadt und frag nach.
Hier ein Artikel darüber z.B.:
http://www.floristenverband-bayern.de/index.php/florist-im-ausnahmefall.html