Hallo,

wenn du eine min. 4,5-Jährige Tätigkeit in einem Floristengeschäft nachweisen kannst, kannst du bei der IHK eine Externenprüfung machen. 

Schau mal in der IHK in deiner Stadt und frag nach. 

Hier ein Artikel darüber z.B.:  

http://www.floristenverband-bayern.de/index.php/florist-im-ausnahmefall.html 


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