Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät beziehungsweise durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ (doctor designatus) zu führen.

Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den doctoral studies getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad beziehungsweise Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Auf der Bologna-Nachfolge-Konferenz 2005 in Bergen wurden Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die auch bereits in einigen Landeshochschulgesetzen verankert sind und zum akademischen Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) führen können.[8] Ablauf [Bearbeiten]

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein. In der Regel enthält es folgende Positionen: Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen), Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc. Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w), Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität, Annahme als Promotionsstudent, Anfertigung der Dissertation.

Die durchschnittliche Dauer schwankt je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit. Nach einer Umfrage der Universität Marburg dauert sie im Schnitt vier bis fünf Jahre[9]. Mediziner beginnen ihre Dissertation häufig gegen Ende ihres Studiums, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (medizinhistorische oder experimentelle Promotionsarbeiten). In anderen naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch eine Dauer bis zu fünf Jahren üblich. Der Doktorand ist häufig – vor allem in den Naturwissenschaften – in dieser Zeit beim jeweiligen Institut angestellt. Juristen investieren etwa 1,5 bis 3 Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten 2,5 bis 4 Jahre.

Die Dissertation umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Seiten. Während der Promotionszeit sind ggf. (je nach Uni, Fakultät, Fach und Lehrstuhl): Doktorandenseminare („Oberseminare“) zu besuchen, Fachpublikationen zu veröffentlichen, beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuarbeiten (Klausuren stellen und korrigieren, Übungen halten, Skripten überarbeiten und ähnliches), Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss, Erstellung von 2–3 Gutachten durch die Opponenten, Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum, Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation, Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. für ‚Nichts steht im Weg‘]), Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

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