Moin SirPok3rFaCe,
tatsächlich ist das nicht erlaubt! Traurig, dass das anscheinend niemand zu wissen scheint.!
Ein Lehrer darf einem Schüler nicht mal verbieten, auf die Toilette zu gehen. Ganz egal wann Pause war.
https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-nicht-schueler-im-klassenzimmer-einsperren/
Anders verhält sich dies, wenn ein Lehrer einen Schüler zur Strafe nach Stundenende im Klassenzimmer einsperrt und ihn etwa durch Abschließen oder Zuhalten der Tür am Gehen hindert. Schlimmer noch ist es, wenn der Lehrer dabei den Raum verlässt und den Schüler alleine im Klassenzimmer zurücklässt.
An dieser Stelle geht der jeweilige Lehrer weit über seine Befugnisse und Kompetenzen hinaus. Verhält ein Schüler sich störend oder widersetzt sich Anweisungen des Lehrers, kann der Lehrer im Rahmen des Erziehungsauftrages Ordnungsmaßnahmen ergreifen wie etwa einen Tadel oder einen temporären Unterrichtsausschluss. Dabei gilt stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Sperrt ein Lehrer einen Schüler aber ein, so verletzt er dessen Recht auf eine freie körperliche Bewegung und macht sich nach § 239 StGB der Freiheitsberaubung schuldig. Wenn der Lehrer zusätzlich den Raum verlässt, so verletzt er außerdem seine Aufsichtspflicht.
Der Lehrer würde sich also in doppeltem Sinne schuldig machen und müsste bei einer Beschwerde oder Klage des Schülers mit einer hohen Strafe rechnen.
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https://www.focus.de/familie/welche-rechte-schueler-und-eltern-haben-strafarbeit-smartphone-entzug-schulverweis-was-duerfen-lehrer-und-was-nicht_id_5898733.html
die Schülerin darf bei einem dringenden menschlichen Bedürfnis die Toilette aufsuchen. Rechtlicher Hintergrund: Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Menschenwürde. Gemeint ist damit, dass alle Menschen menschenwürdig behandelt werden. Zu einer menschenwürdigen Behandlung zählt es, einen Toilettengang zu ermöglichen, wenn es nötig ist. So ist es auch in anderen staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel Gefängnis) oder Veranstaltungen (zum Beispiel Gerichtstermine). Wenn ein Lehrer einen Toilettengang verweigert, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Zu denken ist dabei an Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) und Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 171 StGB). Körperverletzung (§ 223 StGB) ist jede üble Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
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https://www.welt.de/vermischtes/article157821493/Darf-mein-Lehrer-mich-einsperren.html
Freiheitsberaubung ist nach Paragraf 239 Strafgesetzbuch strafbar.
Liebe Grüße 🍀