Der Nachsendeauftrag gilt meines Wissen nach für ein halbes Jahr. Das heißt, wenn du diesen im Juli gestellt hast, dürfte im November der Brief zurück geschickt worden sein. Wahrscheinlich sogar mit neuer Adresse... Nun aber dem Vermieter, oder dem Postboten zu beweisen ob jemanden den Brief falsch zugestellt, oder gar verschwinden hat lassen wird aus meiner Sicht sehr schwierig. Ich hatte zum Glück noch niemals Probleme mit Nachsendeanträgen. Aber du bist verpflichtet dem AG die korrekte Adresse sofort mitzuteilen, egal worum es dabei geht. Solltest du das rechtzeitig getan haben, schriftlich(!), dann kann man höchsten mit den Mitarbeitern sprechen und etwas Zeit bekommen um die erforderlichen Unterlagen einzureichen.