..aber sicher!
Hier sind die gewünschten Fotos - viel Spaß beim Nachhäkeln. Geeignet ist dafür z. B. Cotton Fun von Gründl.
nein, da wird nur der Gründungszuschuss berücksichtigt. Und die Ermäßigung greift sowieso nur, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt werden. Spätestens nach Einreichen der Steuererklärung droht bei weiteren erzielten Einkünften nämlich eine ordentliche Nachzahlung von Beiträgen zu KV. Sollten die Einkünfte zunächst nur sehr klein sein, kann man sich niedriger als die 1900 € einstufenlassen, so ca. bei 1300 €. Spart schonmal ca. 100,00 € Beitrag. Das geht allerdings nur, wenn man nicht vermögend ist oder mit einem guten Verdiener verheiratet. Allerdings müsste es doch einen Anspruch auf ALGI und theoretisch auch auf den Gründungszuschuss geben, wenn Ihr Sohn vorher in der Ausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ihr Sohn braucht doch sicher einen Businessplan für den Zuschuss der HWK, er sollte sich dazu einen erfahrenen Existenzgründungsberater suchen, der über seinen Tellerrand gucken kann und ihn auch zu solchen Fragen beraten kann. Eine solche Beratung kann mit 50 - 80% aus Fördermitteln bezuschusst werden, wenn der Berater beim Zuschussgeber gelistet ist, also seine Befähigung nachgewiesen hat. Beim hoffentlich kostenfreien Erstgespräch am besten gezielt nach den Beratungsförderprogrammen fragen! Mit frdl. Gruß, Existenzgründungsberatung Claudia Engelberts
Die ARGEN können mit Eingliederungsgeld und kleinen zinsfreien Darlehen eine Gründung fördern, das ist aber Ermessenssache. In jeder Kommune wird das ein wenig anders gehandhabt, also daher auch von mir der Rat, sich vor Ort eine kostenlose Erstberatung suchen, und auch bei der ARGE direkt das Vorhaben zu besprechen und sich erkundigen, wie es bei Euch läuft. Wenn der Gewinn nicht ausreicht, wird mit Hartz IV aufgestockt, und solange man ALGII erhält, wird auch die Krankenversicherung von der Agentur übernommen. Wenn man aber auf längere Sicht nicht von seinem Unternehmen leben kann, kann es passieren, dass man sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen muss.
Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Hallo, meine Kinder waren früher in einer Kita untergebracht , die als Verein von den Eltern getragen wurde. Es gab Fördermittel zur Finanzierung der Einrichtung, die Elternbeiträge wurden vom Jungendamt übernommen, bis auf den sowieso üblichen Eigenanteil. Es lief genau so wie bei einer KITA in städtischer oder kirchlicher Trägerschaft. Das örtliche Jugendamt kann vielleicht nützliche Hinweise geben, oder das zuständige Ministerium in Eurer Landeshauptstadt. Die Erzieher waren beim Verein angestellt. Eine andere Möglichkeit ist es, als Selbständige zu arbeiten, aber da gibts halt ein anderes Risiko für Euch als Unternehmer.
Gruß, Cl. Engelberts
Unternehmensberater, Existenugründungsberater....ich mache das in Dortmund seit Jahren erfolgreich. Tragfähigkeit kann auch von mir bescheinigt werden. Einfach über mein Profil eine persönliche Nechricht schreiben, oder auf meinen Twitter-Link klicken und dort auf meine Homepage klicken oder Unternehmensberatung Claudia Engelberts googlen, wenn Interesse an einer Kontaktaufnahme besteht. Es gibt Förderprogramme, die meine Beratung je nach Einzelfall zwischen 50-90% finanzieren. Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Liebe Strategin, trotz all der "hilfreichen" Antworten hier möchte ich diese Frage ebenso ernsthaft beantworten wie alle anderen vorher. Da ich annehmen darf, dass Sie aufgrund Ihrer Jugend wenig berufliche Erfahrungen haben und bislang nicht selbständig waren, ist ganz ganz viel Beratung und Unterstützung notwendig. Die IHK's und Wirtschaftsförderungen bieten kostenfreie Erstgespräche an, ebenso viele Gründungsberater. Es gibt Seminare für Existenzgründer z.B. bei der VHS. Nutzen Sie alle diese Möglichkeiten, an Informationen und guten Rat zu kommen. Wenn es dann tatsächlich konkreter wird, zu gründen, sollten Sie unbedingt einen Gründungsberater an Ihrer Seite haben, diese Beratungen werden zu 50-90% gefördert, wenn die Berater in den Programmen gelistet sind (unbedingt darauf achten!) und je nach Ausgangsituation. Sie müssten sich zukünftig um alles selber kümmern, auch um Sozialversicherung, Verwaltung, Steuern etc....es gibt dann keinen Arbeitgeber, der die Steuern und Sozialversicherung schon mal abführt, der Leute für Werbung, Verwaltung etc. hat und wo man sich nur um seine Arbeit kümmern muss. Für konkretere Antworten sind Angaben zu Ihren beiden Personen und zur Geschäftsidee nötig. Gruß aus Dortmund, Claudia Engelberts
Hallo, bei der niedrigen Kreditsumme bietet sich wahrscheinlich tatsächlich das Mikrodarlehen an, Infos gibts hier: http://www.nrwbank.de/de/existenzgruendungs-und-mittelstandsportal/existenzgruendung-und-festigung/nrw-eu-mikrodarlehen/
Hier sind die Hürden deutlich niedriger als bei den "klassischen" Gründungsdarlehen, die immer und ausschließlich über die Hausbank beantragt werden müssen. Die sind oft an derart kleinen Gründungen nicht interessiert, und das Darlehen gibt es sowieso erst dann, wenn die Hausbank überzeugt ist und Sicherheiten vom Gründer bekommt, mit denen die Hausbank ihre 20%ige Risikoübernahme ebdecken kann. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen guten Berater zu konsultieren, beim Mikrodarlehen muss man sich sowieso coachen lassen, und beim klassischen Weg braucht es auch einen sehr guten Businessplan. Gruß aus Dortmund, Claudia Engelberts
Guten Morgen, welche Förderungen Sie beantragen können, hängt maßgeblich von der Lebenssituation vor der Gründung ab. Bei einem Restanspruch von ALGI von 90 Tagen zum Zeitpinkt der Gründung kann Gründungszuschuss beantragt werden (9 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300,00 €, evtl. weitere 6 Monate 300,00 €). Dafür muss ein Businessplan erstellt und von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden. Bei Bezug von ALGII gibt es Einstiegsgeld und evtl. ein kleines zinsfreies Darlehen, auch hierfür sind in der Regel Businessplan und fachkundige Stelle nötig. Weiterhin gibt es Beratungsförderung vor der Gründung in Höhe von 50-80% des Beraterhonorares vor der Gründung, nach der Gründung in Höhe von 50-90% des Beraterhonorares. Man muss sich selber krankenversichern, es sei denn, man erhält ALGII. mit ca. 235,00 muss man am Anfang rechnen, entweder freiwillig in der gesetzlichen KV, oder privat versichern. Ich empfehle als erfahrene Gründungsberaterin, die kostenlosen Infos der Wirtschaftsförderungen und IHK bzw. HWK zu nutzen und bei Gründungsberatern nach kostenlosen Erstgesprächen zu fragen. Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
...es ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiter zu versichern.
Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Hallo, wenn noch drei Monate Restanspruch auf ALG 1 am Gründungstag vorhanden sind, ein Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung sowie der Gewerbeschein mit dem Antrag auf Gründungszuschuss eingereicht werden, kann man auch als freier Handelsvertreter Gründungszuschuss bekommen. Man sollte aber darauf achten, eine echte Selbständigkeit zu haben, also nicht nur für einen Auftraggeber zu arbeiten. Auf entsprechende Klauseln sollte im Vertrag geachtet werden. Steht da nämlich drin, dass man nur für dieses Unternehmen arbeiten darf, ist es keine echte Selbständigkeit. Man sollte auch entsprechend am Markt auftreten, um später keine Probleme mit Nachforderungen der Sozialversicherung zu bekommen. Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Wenn Sie eine Empfangsbestätigung haben, ist der Antrag fristgerecht eíngegangen, und das nachweislich. Es bleibt tatsächlich nur der juristische Weg, und vielleicht ist es eine gute Idee, sich an die Parteien im Stadtrat und die örtlichen Bundestagsabgeordneten zu wenden, sowie die Zeitungen zu informieren. Über die zuständigen Fachausschüsse haben die Politiker ihre Kontakte in die Behörden. Um den finanziellen Notstand wenigtsnes zu mildern, könnte evtl. überbrückend bzw. aufstockend ALG II beantragt werden. Wenn die Agentur dann zur Zahlung von Gründungszuschuss verurteilt wird, kann die ARGE ihren Erstattungsanspruch dann geltend machen. Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
Hallo, als Existenzgründungsberaterin habe ich reichlich Erfahrung mit diesem Thema. Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden, dazu reicht die Aushändigung des Antrages auf Gründungszuschuss mit einem Datums-Vermerk der Agentur. Der Antrag muss vor der Gründung keineswegs bereits bewilligt sein, ich hatte sogar einen Fall, wo er erst nach der Gründung bei der Agentur eingereicht wurde (aber vorher gestellt, also ausgehändigt wurde!!!). Wenn die Voraussetzungen gegeben sind (Rest-Anspruch am Gründungstermin auf ALG 1 mindestens noch für 90 Tage, Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung, Vollzeit-Selbständigkeit) gibt es derzeit noch einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss,sodass mit einer Bewilligung zu rechnen ist. Es ist zutreffend, dass die erste Zahlung einen Monat nach der Gründung erfolgt. Die Krankenkassen kassieren den Beitrag immer zum 15. des Folgemonats, für April also zum 15.05. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Hallo, ich habe hier folgenden Link, der vielleicht weiterhilft: http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/fotografen-sind-keine-kuenstler-317944
Daraus folgendes Zitat, welches erläutert, unter welchen Umständen Fotografen in die Künstlersozialvericherung aufgenommen werden können: "Für den Bereich der Fotografie ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Gemämldefotografie11 zunächst entscheidend, „ob dem Schaffen eines Fotografen eine schöpferische Leistung in einem Umfang zugrunde liegt, die über das in diesem Beruf durch eine schöpferische bzw gestalterische Komponente bereits gekennzeichnete Handwerkliche deutlich hinausgeht. … Kennzeichnend für die künstlerische Fotografie sind die Motivwahl und die Motivgestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten (z.B. Ausdruck, Komposition, Licht, Schattenwurf, Perspektive, farbliche Gestaltung, Verfremdungseffekte, Weichzeichnung)), wie bereits zur Abgrenzung vom Bereich der Pressefotografie entschieden“. Legt man für die Abgrenzung des handwerklichen Fotografen vom künstlerischen Fotografen allein dieses Kriterium zugrunde, könnte die frühere Tätigkeit der Klägerin dem Bereich des künstlerischen Fotografen zugeordnet werden. Im Unterschied z.B. zum Pressefotografen erfolgte bei ihrer Tätigkeit die Motivwahl und die Motivgestaltung nach ästhetischen Gesichtspunkten. Als Beleg dafür kann der Umstand betrachtet werden, dass die Klägerin ihre Bilder unter bestimmten thematischen Gesichtspunkten – „Dort, wo Heimat ist …“, „Stadtansichten“, „freu(H)ndschaft“ – in Ausstellungen der Öffentlichkeit präsentierte."
Künstlersozialvericherung hat den Vorteil, dass Vater Staat die Hälfte der Beiträge übernimmt wie bei einem Arbeitnehmer, das könnte durchaus interessant sein! Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Guten Abend, auch wir kennen uns ja bereits...ein Risiko, vor allem, wenn man alleine arbeitet, ist auch Erkrankung. Hier kann man z.B. mit einer entsprechenden Versicherung gegensteuern. Was den Mangel an Aufträgen angeht, ist es gut, sich genau Gedanken zu seinem Alleinstellungsmerkmal und die passenden Zielgruppen gemacht zu haben, und wie man sein Angebot den Zielgruppen schmackhaft machen möchte. Natürlich verändern sich Märkte auch. Man sollte in der Lage sein, durch Marktbeobachtung, Flexibilität, gute Firmenstrukturen und ständige Weiterbildung darauf schnell reagieren zu können. Aber natürlich kann es auch zu einer Geschäftsaufgabe kommen, da bietet ja dann vielleicht die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung eine wenigstens zeitweilige Abfederung dieses Risikos. Mit frdl. Gruß, Claudia Engelbert, Dortmund
Hallo, wenn Sie noch 90 Tage Anspruch auf ALG 1 haben zum Zeitpunkt der Gründung, können Sie einen Gründungszuschuss beantragen. Falls Sie aus ALG II-Bezug gründen, können Sie Eingliederungsgeld und ein zinsfreies Darlehen bei der ARGE beantragen. Wenn Sie Kapital brauchen, ist der Gang zur Hausbank wahrscheinlich unumgänglich. In jedem dieser Fälle ist es notwendig, einen guten Businessplan zu schreiben (oder schreiben zu lassen), bestehend aus Textteil mit Erläuterung der Geschäftsidee, Angaben zum Management (ist meist ja der Gründer selber), Kundenzielgruppe, Standort-und Marktanalyse, Chancen- und Risikoanalyse. Dazu braucht es einen Zahlenteil mit Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. Für Arbeitsagentur oder ARGE muss man eine Tragfähigkeitsbescheinigung dazu legen. Für eine Cocktailbar braucht es vielleicht auch eine Ausschanklizenz und evtl. ein Gesundheitszeugnis oder eine Schulung über den Umgang mit Lebensmitteln, dazu mal Gewerbeaufsicht befragen. Und natürlich einen Gewerbeschein. Kostenlose Erstberatung bietet die IHK, die Wirtschaftsförderung und viele Existenzgründungsberater. Die können auch über Förderprogramme informieren, mit deren Hilfe man sich kostengünstig beraten lassen kann, um vor und nach der Gründung die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Mit frdl. Gruß, Claudia Engelberts, Dortmund
Hallo, der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss bleibt entgegen aller Befürchtungen erst einmal erhalten. Wenn zwischen der letzten Förderung und der neuen Selbständigkeit zwei Jahre liegen, steht Ihnen erneut Förderung zu. Natürlich ist ein tragfähiges Konzept erforderlich, erkundigen Sie sich, ob Ihre Agentur Ihnen eine sachkundige Stelle vorschreibt, z.B. die IHK, oder ob Sie sich selber eine aussuchen können. Dem Antrag fügen Sie dann neben dem Businessplan und der Tragfähigkeitsbescheinigung eine schlüssige Erklärung bei, warum Sie die letzte Selbständigkeit aufgegeben haben. Viele Wirtschaftsförderungen und IHK's bieten übrigens kostenfreie Erstberatungen durch, ebenso wie viele Existenzgründungsberater. Mit frdl. Gruß aus Dortmund, Claudia Engelberts
Während des Bezuges von Gründungszuschuss kann man zumindest in der ersten Phase von neun Monaten unbegrenzt dazu verdienen, es wird nichts angerechnet. Allerdings habe ich in meiner Beratungspraxis mittlerweile häufiger erlebt, dass die Förderung in der zweiten Phase von 6 Monaten bei "zu hohem" Einkommen abgelehnt wird - aber auch bei "zu niedrigen" Gewinnen. Es ist nicht wirklich transparent, welche Kriterien oder Einkommensgrenzen in der zweiten Phase zugrunde gelegt werden, und ich habe da schon recht gegensätzliche Begründungen erlebt. Gruß aus Dortmund, Claudia Engelberts
Die entsprechenden Infos gibt es hier:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/versicherung/02477/index.php Zitat:
"Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 1. Januar 2011
Der Bundestag hat am 7. Juli 2010 dem Beschäftigungschancengesetz zugestimmt.
Der Bundestag hat am 8. Juli 2010 einige Neuregelungen im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes beschlossen. Die Fortführung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige sowie die Neuregelungen hat der Bundesrat am 24. September 2010 gebilligt.
Folgende Änderungen treten ab 1. Januar 2011 in Kraft:
Wer ab 1. Januar 2011 als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Wer bereits als Selbständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März 2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann.
Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten und nicht mehr einen Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße (= jährlich neu berechnete Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung). Damit steigen die Beiträge von derzeit 17,89 Euro (alte Länder) bzw. 15,19 Euro (neue Länder) ab 2011 auf ca. 38 Euro bzw. ca. 32 Euro und ab 2012 auf das Doppelte.
Für Existenzgründerinnen und -gründer ist prinzipiell immer folgende Sonderregelung vorgesehen: Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie einen hälftigen Beitrag von cirka 38 Euro bzw. cirka 32 Euro.
Wer ab 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen."
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wenn der Plan für ARGE oder Arbeitsagentur ist, wird üblicherweise ein Textteil mit Erläuterung der Geschäftsidee, Angaben zu Management und Gründerperson, zu Standort, Marktsituation, Kundenzielgruppen, Chancen und Risiken, sowie ein Zahlenteil bestehend aus Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan verlangt. Gruß, Claudia Engelberts