Hallo, ich gründe zum 01.04.2011. Da ich erst seit 28.02. arbeitslos bin war ich letzte Woche bei der ALG 1 Berechnung. zu meiner Frage ob der Gründungszuschuss wie das Arbeitslosengeld nachträglich gezahlt wird konnte mir der Sachbearbeiter keine klare Antwort geben. Könnt Ihr mir evtl. sagen ob ich den 1. Existenzgründungszuschuss zum 01.05 also rückwirkend erhalte oder im Vorraus zum 01.04. da ich planen muss wäre das ne super Information. Danke für Eure Mühe