wenn der vater stirbt, dann erbt in der regel die frau und kinder. wenn diese sich das nicht leisten können, müssen sie das erbe ausschlagen und ausziehen. das haus wird dann an den staat gehen, mit allem was darin steht und dem vater gehört hat.
vertrauen zu missbrauchen und zu verlieren geht sehr schnell. das zu erarbeiten wird sehr lange dauern. dein erster weg sollte in eine drogenberatunsstelle sein und in therapie. weiterhin solltest du dich selbst anzeigen für das dealen von drogen.
deine "freunde" solltest du recht zügig verlieren und mit vernünftigen menschen ersetzen. es kann jahre dauern, bis du das vertrauen wieder bekommst, vielleicht auch nie.
ja du bist das 5. rad am wagen und der kumpel von deinem freund sieht dich garnicht. für ihn bist du eben was du bist, anhängsel seines besten freundes und mehr nicht.
jeder nimmt sich einen anwalt und nach dem trennungsjahr, könnt ihr bei gericht die scheidung aussprechen lassen. im trennungsjahr, kann es sein, dass du trennungsunterhalt zahlen musst, dass wird dir der anwalt deiner ex mitteilen.
das könnte an deiner niveaulosen art liegen.
es sind deine eltern und wenn du genügend verdienst, musst du auch später unter umständen für sie aufkommen, so sie in pflege kommen. dabei ist es unerheblich in welches land du ziehst. du bist verpflichet, dann auskunft über deine einkünfte und über vermögen zu machen und dann wird berechnet. selbiges gilt für deine schwester.
für deine psychischen störungen können sie genauso wenig und noch weniger die behörden. dazu solltest du eine klinik oder einen psychiater aufsuchen. ob mann deswegen so kurzsichtig ist sein eigenes leben zu beenden, muss dann jeder für sich entscheiden und dann die konsequenzen tragen. auch dafür kann weder der steuerzahler etwas, noch deine eltern.
wenn du also deine kindheit aufarbeiten musst/willst, geh zum therapeuten. wenn du famlienmitglieder suchst, dann tue dies. bis zum erbfall ist noch ein langer weg und dann kannst du immer noch ausschlagen. eventuelle begrabniskosten - so die eltern nicht vorgesorgt haben, bleiben bei genügend einkommen, dann wieder an euch hängen.
kindesunterhalt kann nur dann von der steuer abgesetzt werden, wenn keiner der eltern kindergeld erhält.
weiterhin schmälert die unterhaltszahlung nicht die lebensqualität des unterhaltszahlers, immerhin hat er ja zu jederzeit seinen selbstbehalt.
bis zum tode deiner oma, war sie es gewesen. dein bruder kann dich doch nicht einfach irgendwo weg holen. was sagt denn das jugendamt dazu, die sind dein vormund - dein bruder ist weder dein erziehungsberechtigter, noch bezweifel ich, hat er das sorgerecht. wende dich an das jugendamt, um die situation zu klären.
google ist auch dein freund:
https://www.google.de/search?q=Augenbrauen+Terrassen&sa=X&biw=1280&bih=900&tbm=isch&tbo=u&source=univ&ved=0ahUKEwj2xaivjb3SAhWFSRoKHXRGCigQsAQIJQ
es gibt unterschiede zwischen kinderhaut und haut von jugendlichen - du bist ein kind, also brauchst du solchen quatsch nicht.
wenn du das hast seit du 8 bist, dann liegt es entweder daran, dass du eine hautkrankheit hast - wo sind deine eltern und warum kümmern die sich nicht darum oder an mangelnder hygiene.
versuchs doch einfach mal mit regelmäßig waschen.
männer sind so unter sich und das ist auch völlig in ordnung. dein freund ist wie er ist und er passt nicht in das bild, dass du gerne hättest. du scheinst ihn nach vier jahren nicht von allen seiten zu kennen.
es ist nicht nachzuvollziehen, warum dich das verletzt? er hat dir doch garnix getan. es scheint ehr das er dir nun plötzlich peinlich ist, wo du ihn mal in einer wirklich ungestörten und privaten situation erlebt hast oder eben nacherlebt.
was geht dich eigentlich an, was er mit anderen postet? was hast du an seinen sachen zu suchen und warum schnüffelst du ihn hinterher? und warum sprichst du über intime sachen mit deinen freundinnen? das finde ich viel schlimmer und damit missbrauchst du sein vertrauen.
er geht doch zum psychologen, nicht du. er geht dort hin, weil dein verhalten ihn belastet und er hilfe braucht um mit deiner online-sucht umzugehen. er wird dort hilfe bekommen und die dann an dir umsetzen - und wenns das simpelste ist: stecker ziehen und dir den onlinezugang sperren und den rechner raustragen.
du kannst der psychologin garnichts entziehen. er braucht dein einverständnis zu keiner zeit, wenn er zum therapeuten gehen will. das ist sein recht und geht dich garnix an. auch wenns dabei um dein belastendes verhalten geht.lass ihn doch, vielleicht findet er dort die lösung wie er mit dir umgehen soll.
du bist mit der frau verheiratet? dann hat sie mit dir gemeinsames sorgerecht und das kind ist ganz sicher mazedonischer staatsbürger und wenn du willst, kannst du in deiner botschaft das kind melden, dann wirds äthiopier.
wenn sie irgendwann nicht mehr geduldet wird, wird sie abgeschoben. entweder gehst du dann mit ihr oder verbleibst mit dem kind in deutschland.
sie ist erwachsen und kann eigene entscheidungen treffen. wenn sie das haus vermietet hat, wird sie von den einnahmen die kosten tragen oder beteiligst du dich daran?
sie kann über die gemeinsame sache keine eigenen handlungen vollziehen, somit wäre das solange wirksam, wie du es duldest. was sagt denn dein anwalt dazu?
wohnungszuschuss bekommst du nicht. wer soll dir denn den unterhalt zahlen? wird dein vater das tun?
wenn deine mutter dem umzug in eine eigene wohnung nicht zustimmt, wird dieser auch nicht stattfinden. dann bleibt dir noch die option heim oder zu vati ziehen. hat dein vater das gemeinsame sorgerecht mit deiner mutter, sonst ist auch das erstmal keine option, da deine mutter die entscheidungen allein trifft.
die frage ist also wie finanzierst du den umzug, was steht in der wohnung oder verdient dein freund soviel, dass er die erstausstattung finanziert? zahlt er die mite, den strom, wasser, lebensmittel, klamotten und schulbedarf`? zahlt er seine kosten bei deiner mutter jeden monat?
zu sagen du hast nichts gemacht, ist die falsche betrachtungsweise, vielleicht ist es gerade der umstand, dass du nix machst und wenn dann nicht richtig. kann es ehr so rum sein?
deine alte familienhilfe sagte doch, du musst etwas ändern. so liest sich der satz wahrscheinlich verständlicher. da du also schüler bist hast du keine finanzen um den umzug, die möbel, die renovierungskosten, kaution etc bezahlen zu können. schon garnicht die laufenden monatlichen kosten die dann auf dich zukommen. wohnungszuschuss gibt es nicht, unterhalt wirst du von mutti nicht bekommen, sie verweist dich an dein zimmer. da du minderjährig bist, gibts keinen grund dem zuzustimmen und wenn du 18 bist, muss sie damit auch nicht einverstanden sein, dann gibts wieder keinen unterhalt und auch kein kindergeld. wo lebst du denn?
eine wohnung kostet miete und die miete findest du mal so als groben überblick im netz unter immobilienscout oder ähnlichen seite. da kannst du dir vom wohnklo bis zur villa alles ansehen und gucken was es in deiner umgebung so kostet.
wenn du die wohnung beziehst, ist in der regel kaution fällig - also drei monatsmieten oder mehr. dazu kommen die kosten für die einrichtung: vom löffel bis zum sofa musst du geld angespart haben um dir das zusammen zu kaufen. unter umständen muss die gesamte wohnung vor einzug erst noch renoviert werden, also kommen noch zwischen 200-500 euro renovierungskosten auf dich zu: farbe, spachtel, eimer, tapete, was man eben so braucht.
dazu kommen kosten für die lieferung deiner möbel, vielleicht aufbauservice etc. da kommt ein ganzer batzen kosten auf dich zu, den du erstmal erarbeiten musst.
nein er muss nicht zahlen, da er in ausbildung ist und geringfügig verdient. somit ist er mit einem einkommen unter 1080 euro nicht leistungsfähig.
wie er seine reisen von seinem geringfügigen job - sicherlich neben bafög u. unter umständen kindergeld?- finanziert, geht dich nichts an und ist seine sache.
wenn er dann im zweiten halbjahr durch die gegend reist, ist das immer noch seine sache er hat ja sicher ferien.
wenn er dann mit seiner schule fertig ist, hat er genug zeit sich auf seine erhöhte erwerbsobliegenheit zu konzentrieren und wenn er dann leistungsfähig ist, auch ab dann unterhalt zu zahlen.
bis dato bleibt dir nix weiter übrig als unterhaltsvorschuss zu beantragen und unter umständen bei bedarf aufstockende leistungen alg2 zu beantragen.
du zahlst noch mind. 160-200 euro unterhalt. abhängig ist dies von den kosten die deine tochter einkommensmindernd geltend machen kann.
zu weiteren fragen an den anwalt wenden.
du hast garkeine frist. sie kann dich von jetzt auf gleich rauswerfen. solange du schüler bist oder in ausbildung, muss sie dir unterhalt zahlen, wenn sie denn leistungsfähig ist. gleiches gilt für deinen vater.
1. sie kann dir also morgen früh den schlüssel abnehmen und dich so wie du da stehst und mit dem was du anhast vor die tür setzen. oder eben sie wechselt in deiner abwesenheit und lässt dich nicht mehr rein
2. du hast dann die möglichkeit dich ans örtliche obdachlosenheim zu wenden u. kannst um obdach bitten.
3. gehst dann sofort ins jugendamt und bittest um hilfe für junge volljährige - man wird dich also beraten und in der situation einen darf-zettel schreiben für eine wohnung
4. damit gehst du zum jobcenter und bittest um übernahme der kosten für eine angemessen wohnung, erstausstattung und erstrenovierung.
5. such eine wohnung die den angemessenen kdu entspricht
6. in der zwischenzeit wirst du wohl bafög beantragen müssen und sagst der bafög-sb, dass deine mutter die kommunikation verweigert unter umständen musst du um vorübergehende leistungen bitten, so das jc nicht in vorschuss geht. dann kümmert sich das bafögamt um deine eltern und droht mit massiven bußgeldern, wenn deine eltern nicht ihrer auskunftspflicht nachkommen. in der zwischenzeit erhältst du leistungen entweder von denen oder vom jc.
der richter hat also bereits zwei gutachten gegen dich entschieden und ist somit völlig anderer meinung als du selbst. mal darüber nachgedacht, was seine gründe dafür sind? wer hat die gutachten denn erstellen lassen und in wessen auftrag wurden diese vorgebracht? was ist das ergebnis des richters und was will die gegenseite? scheint wohl ehr so zu sein, dass dein umzug in ein anderes einzugsgebiet nicht ohne folgen bleibt und das es heißt, dass gericht ist zuständig wo das kind lebt und dieser lebensmittelpunkt wird seitens des gerichtes noch immer im alten einzugsgebiet gesehen.
was also ist gegenstand des verfahrens und was ist ziel der anderen seite? wie weit bist du umgezogen? hast du die erlaubnis der gegenseite dazu gehabt und wie wurde denn das sorgerecht erklärt? was wollte das kind?