AUf jedem neuen Gebrauchsgegenstand besteht eine Garantie bzw. eine Gewährleistung. Zunächst einmal ist wichtig: Ist der Kaufbeleg verfügbar? liegt der Kauf weniger als 12 Monate zurück? Dann ab zum Händler! Liegt der Kauf zwischen 12 und 24 Monaten zurück: ab zum Händler, wenn nicht erkennbar ist, wer die Ware hergestellt hat, ansonsten an den Hersteller wenden. Aber ohne Kaufbeleg sieht es schlecht aus! Überleg auch mal, ob Du sachgerecht mit dem gegenstand umgegangen bist....

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Die Brücke (genauso wie alle anderen Bauwerke auf den anderen Gelkdscheinen) sind nicht real existent. Es handelt sich um Darstellungen bestimmter Architektur-Strömungen. Klassik etc. Man stelle sich mal vor welch ein Hauen und Stechen eingesetzt hätte, wenn eine Brücke aus einem bestimmten EU-Land abgebildet worden wäre, dann hätten sich alle anderen benachteiligt gefühlt!

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Die bisherigen Antworter heben nicht unrecht, der Bauernhof ist nicht soeben vom Himmel gefallen. Dennoch hat auch der Landwirt sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Dies gilt insbesondere für die Häufigkeit der Gülleausbringung. Geh bitte mal zu Deinem örtlichen Ordnungsamt. Die können Dich ganz sicher kompetent beraten. Das kostet nichts und wenn etwas im Argen liegt, kümmern die sich auch sofort. Ich rate außerdem, vorher schonmal darüber Buch zu führen, Wann du Was festgestellt hast.

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Mich hat auch das ständige Battarie-Wechseln gestört - ist ja auch ökologisch bedeklich und denk mal an die Folgekosten. Ich habe sie wieder abgeschafft. Zweifellos hat so eine Klingel aber auch ihren Nutzen (großes Haus, evtl Garten wo man die normale Klingel nicht hören kann.

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