HQL ist bei Neuinstallationen schon seit Jahren generell untersagt auf öffentlichen Flächen. Ansonsten muß Lichtbogenbeleuchtung höherwrrtiger Art echt nur verkehrsrechtlichen Mindestanforderungen je nach Zweck entsprechen .

NAV kann da rein zur Orientierung durchaus bei alter Technik mit ausdrücklichem Linearspektrum bei ca. 140 bis 180 Lumen pro Watt rein orientierungstechnische Beleuchtungszwecke im öffentlichen Straßenverkehr übernehmen dürfen .

Die meisten billigen Leuchtstoff - Stabröhren geben insgesmt im Optimum auch nicht mehr als etwa 70 bis 80 Lumen Pro Watt an reiner Leuchtmittelleistung ( auch da ohne Vorschalte ) ab .

Zudem funzeln die "billigst" auch bei kalten Außentemperaturen nur relativ extrem schwach zu ihrem eigenen Optimum .

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