Ich habe ein Objektiv bei ebay verkauft, der Verkäufer war zufrieden mit dem Artikel und bestätigte mir dies ebenfalls in einer Mail als Rückmeldung .
Leider habe ich den Fehler gemacht und das Objektiv in der Beschreibung als "ca . 3 Jahre alt " bezeichnet , was leider nicht stimmte . Es war von 2014.

Nun meldete sich der Käufer und sagte der Preis wäre für ein 6 Jahre altes Objektiv unakzeptabel und er setzte mir eine Frist von 3 Tagen um Ihm einen Preisnachlass zu geben oder er meldet den Fall ebay. Ich würde das Objektiv zwar zurück nehmen obwohl dies explizit im Angebot ausgeschlossen wurde , aber ich bin mir unsicher ob ich dann auch wieder ein tadelloses Objektiv zurück bekomme .

10 Tagen nach der positiven Bewertung und 14 Tage nach Kauf startete der Hersteller des Objektives eine Cashback Aktion , wo das Modell 300 euro günstiger angeboten wird als normalerweise .
Ich bot das Objektiv für 600€ an und akzeptierte den Preisvorschlag von 500€.
Aufgrund der Cashback Aktion bekommt man das Objektiv jetzt für 599€ anstelle von 899€.
Ich vermute der Käufer bemerkte die Aktion und ärgert sich darüber das er für 99€ mehr jetzt ein neues Objektiv inklusive Gewährleistung bekommen könnte .

Da Ich aber nichts von der Aktion wissen konnte, und ich den damaligen Neupreis von 899€ bezahlte , hätte ich einem Verkauf nie unter 500 € zugestimmt insbesondere da Zubehör im Wert von 70€ dem Objektiv beilag.

Hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung ?