Hallo Zusammen,

ich möchte ein Grundstück kaufen und möchte als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen. Das Grundstück und Haus wird aus dem Vermögen vor der Ehe bezahlt. Die Gemeinde besteht das beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen werden. Zudem möchte auch die Gemeinde im Kaufvertrag festlegen, dass voriges Eigentum innerhalb von 4 Jahren verkauft werden muss. Da ich noch eine Wohnung mit meinem Vater habe zu je 1/2, möchte ich diese ungern verkaufen. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist?