Bei der Wohnungsübergabe einer neuen Wohnung informierte ich die Hausverwaltung über den benötigten Zugang zum Telekom-Verteiler im Keller zwei Tage später. Mir wurde der Zugang am 3. des Monats versichert.

Am besagten Tag war die Tür dann jedoch aufgrund des Feierabends bereits um 15.30h verschlossen worden (Techniker kam um kurz vor 17h). Direkter Anruf bei der Notfallnummer brachte nichts, weil alle Mitarbeiter zu weit entfernt waren. Der Telekom-Techniker kam am 8. des Monats wieder und erhielt erst dann Zugang zum Raum zur Freischaltung.

Die zweite Anfahrt wurde mir von der Telekom in meiner monatlichen Rechnung mit knapp 60 € berechnet. Ich leitete die Rechnung an die Hausverwaltung weiter und bat um (bereits zuvor telefonisch zugesicherte) Rückzahlung. Ein Monat lang keine Antwort, nach meiner Erinnerung dann Ablehnung, weil die Rechnung an mich und nicht die Firma adressiert war und das Datum der Anfahrt der 8. war (weil erst die zweite Fahrt berechnet wird). Die Telekom-Rechnung wurde automatisch erstellt, von mir bereits über SEPA-Lastschrift beglichen und kann nicht verändert werden.

Kann ich von der Hausverwaltung mittels einer Privatrechnung und Mitsendung der Telekomrechnung sowie Erläuterung, warum das Anfahrtsdatum der 8. ist, eine Rückzahlung verlangen?