So weit ich es verstehe, wird die oben genannte Parole, zumindest von der Staatsanwalt Berlin nun als strafrechtlich relevant gesehen. Dies ergibt sich, wie gesagt, so weit ich es verstehe, aus der sich aus dieser ergebenden Leugnung des Israelischen Existenzrechts.
Die Parole oder Abwandlungen dieser (die ebenfalls Strafrechtlich relevant sein können) wird allerdings gelegentlich auch verwendet um ein größeres Israel zu beschreiben, dass den Gazastreifen und das Westjordanland inkorporiert.
So sagte Smotrich bspw. das "Israel dauerhaft die Sicherheitskontrolle zwischen Jordan und (Mittel-)Meer" übernehmen wird.
Wäre ein "pro-israelische" Verwendung ebenfalls potentiell strafbar, oder gehe ich mit der oberen Annahme richtig, dass eine mögliche Strafbarkeit nur vorliegen kann, wenn sich die Parole "gegen Israel" richtet?
Bevor sich jemand auf die Füße getreten fühlt. Es geht mir hier um die rechtliche Bewertung.