Gleichberechtigt "von der Behandlung von Seiten des Staates."
Nicht in Deutschland.
Stell dir mal vor, ein von einer islamischer Moschee betriebener Kindergarten will eine dem Grundgesetz widersprechende Regeln einführen, z. B. Kündigung von Mitarbeitern, weil sie nach einer Scheidung wieder heiraten wollen. Oder einen Betriebsrat nicht zulassen. Oder dass der Staat Steuern für sie eintreibt. Oder dass aus Steuermitteln die oberen Würdenträger finanziert werden. Oder etwa wenn der Staat jemand abgeschieben will, dann ein "Moscheeasyl" (entsprechend dem Kirchenasyl) für sich beanspruchen....alles Rechte, die nur für Menschen mit christlichem Glaubensbekenntis gelten.